bakira2906
Erfahrener Benutzer
Hallo Nico,
Dir auch frohe Weihnachten und allen anderen auch ....
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nein, deswegen "prüfen" die das GA. Wenn es denen nicht passt / ihnen nicht stimmig ist, verlangen sie ein neues.Okay krass. Hab gedacht das so ein Gutachten für die Fsst verbindlich ich.
das dürfen sie tatsächlich nicht, das kann wohl nur ein Richter festlegen, und dagegen könnte man klagen.Ich mein, dann könnten die doch gleich sagen den Führerschein gibt's nie mehr wieder egal was man macht...
das hab ich am Anfang des Vorgangs wegen der Akteneinsicht versucht. Die haben erst gesagt "geht nicht", dann "dauert", dann "es gibt keine Einträge". Alles nur telefonisch und unverbindlich.Hilft es vielleicht Stress mit dem Anwalt für Verkehrsrecht zu machen ?
Ja, mal gespannt wie lange es dauert.Alles gute... Hoffe du hast deinen Führerschein bald wieder ...
nein, deswegen "prüfen" die das GA. Wenn es denen nicht passt / ihnen nicht stimmig ist, verlangen sie ein neues.