• Hallo, das Forum wurde auf einen neuen Server umgezogen. Wir bitten alle Forenbenutzer, sofern Fehler auftauchen, Ihren Browsercache einmal zu leeren. Danke!

Wiederholungstäter mit 2,2 Promille

Hallo Sonne. Findest Du das nicht ein bisschen überzogen?Wir sind eben oft verschiedener Meinung...Dafür kann das Forum aber nichts. Dann antworte doch einfach nicht mehr wenn Ich etwas frage. Aber das Forum kann nun wirklich nichts dafür.
 
Hallo gonzales. Laut Anwalt Kostenvoranschlag 5800 Euro. L.g.sanne Na ja es ist wie es ist.
Oh je ohje. Sind da dann die Kosten für den Gutachter usw schon dabei?

das wird dann mit Strafe, den Autos, die Kosten für deinen Anwalt sowie Kosten für Abstinenz und irgend wann die mpu wirklich ziemlich heftig.... ich denke da wirst du dich locker bei 15000€ einpendeln.
das ist dann natürlich ne Hausnummer bei deinem Einkommen.
trotzdem alles gute für dich!!
 
Hallo gonzales ja leider viel Geld was weg ist....Aber es ist eigene Dummheit gewesen. Deswegen war ja auch meine Frage gewesen wieviel die Versicherung höchstens von mir zurück fordern kann??L.g.sanne
 
Wie dir vorher schon mitgeteilt wurde ist das verschieden.... bis zu 10.000 ist mir bekannt.
also es kann sein, dass deine Versicherung die komplette Summe von dir zurück verlangt....
 
Aber wenn du schreibst, viel Geld das weg ist.... scheint das Geld ja vorhanden zu sein! Dann ist es ja nicht so schlimm... ;) besser als Jahr lang raten zu bezahlen.
 
Das ist gesetzlich geregelt: Die Versicherung kann sich maximal 5000€ zurückholen. Dies umfasst alle Kosten (also auch zB die Auslagen für den Gutachter).

Dazu sei allerdings gesagt, dass es möglich ist diesen Betrag auf 10.000€ zu erhöhen.

Es gibt einmal die Verletzung deines Vertrages (betrunken fahren) vor dem Schadensfalls und nach dem Schadensfall - in beiden Fällen kann die Versicherung bis zu 5000€ zurückfordern. Ist beides gleichzeitig passiert, werden diese Beträge addiert. Da ich jetzt nicht so richtig versiert im Versicherungsrecht bin, kann ich dir allerdings nicht genau sagen, wie das nun hier ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Au weia das wäre echt schlimm 10000.Na ja muss ich abwarten was passiert.?Ich möchte auch nicht so direkt nachfragen bei der Versicherung..Aber es ist so Ich bin selber Schuld und niemand anderes. L.g.sanne
 
Sanne, da kannst du fragen. Wie funkytown schreibt. Ist ja nichts schlimmes, aber dein gutes Recht. Und glaub mir aus eigener Erfahrung. Die Versicherung holt sich ihr Geld. Egal ob in 3 oder 18 Monaten...,
 
hey sonne, ich kann das gut nachvollziehen, aber tut es nicht irgendeine Ignore-Funktion bzgl des Threads oder eines Users auch?
Ich selbst bin ja auch zunehmend genervt von dem thread...aber so radikal muss es ja nicht gleich sein
@Rübezahl, tatsächlich suchte ich genau diese Funktion;-) wie ein schlimmer Unfall, man will nicht, muss aber ständig hinsehen...
 
Hallo ihr Lieben. Ich hätte mal eine Frage. Stimmt es das man den 1Hilfe Kurs neu machen muss??? 2018 war der uralte noch gültig bei Neuantrag. Hat sich das jetzt geändert??l.g.sanne
 
Hallo Eugen. Meine ist uralt von 1989..Mir wurde erzählt das sich angeblich 2019 etwas geändert hat und man jetzt einen anderen und neuen Kurs machen müsste?L.g.sanne
 
Das wurde bereits 2015 geändert. Wenn du 2018 mit dem Kurs zu Sofortmaßnahmen am Unfallort durchgekommen bist, hat da jemand von der FSST gehörig gepennt. Du benötigst einen vollwertigen erste Hilfe Kurs (9*45 Minuten) für den Antrag. Der Kurs läuft nie ab, muss also nur einmal im Leben abgelegt werden.

Davon abgesehen: Du beschäftigst dich ja immer noch mit dem Führerschein. Ich dachte es ist beschlossene Sache, dass du dich erstmal um deine anderen Baustellen kümmerst.
 
Guten Morgen...
Sorry. Wenn ich das von dir hier lese, glaube ich langsam wirklich auch du hast den Schuss nicht gehört
Du frägst jetzt net ernsthaft nach dem erste Hilfe Kurs... da fällt mir dann echt auch nichts mehr ein. Ich glaub dir ist langweilig und willst hier halt einfach was reinschreiben....
 
Zurück
Oben