Das würde ggf. ausreichen - sie begründen ihren Missbrauchsverdacht aber explizit mit einer TF mit dem Fahrrad (so sehe ich das).Würde ich jetzt anders sehen. Der Missbrauch bzw die werte sind ja aufgenommen und belegbar. Das reicht aus.
Stimmt - da habe ich mich falsch ausgedrückt: Du bist natürlich Verkehrsteilnehmer, da hast du Recht. Er hat aber nicht mit dem Fahrrad am Verkehr teilgenommen (das impliziert für mich dann doch eindeutig, dass er es auch gefahren hat - denn warum sonst steht es überhaupt dabei?).Ist so nicht ganz richtig.
Naja - ich bleibe am Ende dabei: Dünnes Eis der FSST, aber wir sind weiter am Rätselraten. Mal gucken was der Anwalt sagt. Ist in meinen Augen ein sehr interessanter Fall und mMn nicht einfach mit "Ja, ist legal" (genauso wie es nicht einfach mit "Nein, ist nicht legal") zu beantworten ist.