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MPU-2,43-angebliche Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad

Würde ich jetzt anders sehen. Der Missbrauch bzw die werte sind ja aufgenommen und belegbar. Das reicht aus.
Das würde ggf. ausreichen - sie begründen ihren Missbrauchsverdacht aber explizit mit einer TF mit dem Fahrrad (so sehe ich das).

Ist so nicht ganz richtig.
Stimmt - da habe ich mich falsch ausgedrückt: Du bist natürlich Verkehrsteilnehmer, da hast du Recht. Er hat aber nicht mit dem Fahrrad am Verkehr teilgenommen (das impliziert für mich dann doch eindeutig, dass er es auch gefahren hat - denn warum sonst steht es überhaupt dabei?).

Naja - ich bleibe am Ende dabei: Dünnes Eis der FSST, aber wir sind weiter am Rätselraten. Mal gucken was der Anwalt sagt. Ist in meinen Augen ein sehr interessanter Fall und mMn nicht einfach mit "Ja, ist legal" (genauso wie es nicht einfach mit "Nein, ist nicht legal") zu beantworten ist.
 
Das würde ggf. ausreichen - sie begründen ihren Missbrauchsverdacht aber explizit mit einer TF mit dem Fahrrad (so sehe ich das).
Es wird nirgends die tf erwähnt, geschweige denn, daß er gefahren sei. ( wie sieht denn die typische Fragestellung aus wenn man tatsächlich fahrend erwischt wurde??)
Solange die tf nicht erwähnt wird, denke ich, steht diese auch nicht im Raum.
Muss zugeben, mir ist das auch erst nach zweimaligem Lesen der Fragestellung wirklich aufgefallen.
Das ist sicher juristische haarspalterei.

Nirgends wird erwähnt, er sei gefahren.
Aber hat am Strassenverkehr teilgenommen. Mit einem Fahrrad. Gefahren oder nicht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mhm, es könnte sein, dass das tatsächlich völlig unerheblich ist, denn der BGH sagt zu dem Wort "Führen" folgendes:
"ein Fahrzeug in Bewegung setzen oder es unter Handhabung seiner technischen Voraussetzungen während der Fahrbewegung lenken" (BGH 35, 390; 13, 226; 14, 185; 36, 343; Fischer, StGB, 55. Auflage, § 316 Rn 4; § 315 c Rn 3)

Damit wäre es technisch betrachtet sogar tatsächlich eine "TF" (wobei das dann für Trunkenheitsführung steht ;)), denn das Führen eines Fahrzeuges ist betrunken nicht erlaubt.

Ich würd's wie Falo halten: Erstmal das Gespräch mit der FSST suchen.
 
Damit wäre es technisch betrachtet sogar tatsächlich eine "TF" (wobei das dann für Trunkenheitsführung steht ;)), denn das Führen eines Fahrzeuges ist betrunken nicht erlaubt
Wenn man sich das jetzt mal vor Augen führt und davon ausgeht, daß man sein Rad betrunken nicht mal schieben / führen darf...
Einfach nur bekloppt
 
Das sehe ich auch so - wobei man fairerweise sagen muss, dass deswegen wohl eher sehr selten ermittelt wird. Und selbst wenn wohl meistens wegen Geringfügigkeit fallen gelassen wird. Unabhängig dessen ist diese Geschichte hier sehr kurios und für den TE natürlich Mist.
 
Hallo und vielen Dank an euch für euren regen Austausch und die vielen Infos.


ich habe zu dem Thema führen eines Fahrzeugs in meinem Fall ja Fahrrad mal gegoogelt und unter dem o.g. Link zwei Definitionen dazu gefunden. Diese besagen, dass man auf dem Fahrrad gesessen haben muss und die Füße den Boden verlassen haben müssen und das Fahrrad durch die auf dem Fahrrad sitzende Person gelenkt werden muss. Das bloße Schieben des Fahrrads reicht nicht um dieses auch zu führen. Zumindest nach diesen Definitionen bin ich nicht als Fahrradführer zu werten. Ob ich nun allein deshalb etwas gegen die Aufforderung zur MPU machen kann, wird sich zeigen. Da gibt es hier ja auch keinen Konsens. Ist sicher auch ein schwieriger Fall.

Wollte aber auch, sollte es keine Möglichkeit geben, die MPU abzuwenden nochmal nachfragen, ob ihr mir auch Tips und/oder Infos geben könnt, wie ich bzgl der MPU vorgehen kann?! Welche Schritte ich einleiten sollte. Ich habe wie gesagt, absolut keine Ahnung was ich machen soll.
Macht es aus eurer Sicht bspw. Sinn sich mit einem Verkehrspsychologen vorzubereiten von der Stelle an der man auch die MPU machen möchte? Sowas bietet ja zb die DEKRA oder auch der TÜV Nord an.

viele Grüße Elronzandi
 
Das Wort führen wird in der Fragestellung nicht erwähnt, solange es um Hinweis oder den Grund geht.
Nur, ob es in Zukunft zu Problemen kommen kann und das du am Verkehr teilgenommen hast.

Ich tendiere langsam dazu, das an der Fragestellung nichts auszusetzen ist.
 
Aber es steht doch in der Fragestellung:...dass zu erwarten ist das der Untersuchte zukünftig ein (Kraft-) Fahrzeug unter Alkoholeinfluss FÜHREN wird...

und im Grund eben auch, dass ich gegen 5.05 Uhr ein Fahrzeug geführt habe. Also wird auch meines Erachtens stark darauf abgestellt. Oder verstehe ich das falsch?!
 
In Zukunft führen. Wie ich eben schrieb.
Das hat nichts mit dem Tag an dem du aufgegriffen wurdest zu tun.
Der Vorwurf selbst oder der Grund für die mpu Anordnung, ist die Verkehrsteilnahme unter Alkohol Einfluss etc.. Da steht nichts von führen.


Ich weiß, worauf du dich grade beziehst. Da gebe ich dir recht

Die Frage wäre dann eher, wissen die von der Einstellung des Verfahrens?
Ich würde direkt nen schreiben aufsetzen und das klar stellen.
Inkl Aktenzeichen, Kopie des Urteils bzw der Einstellung etc..
Und dann gucken, was passiert.

Ob sich dann bzgl der mpu an sich was ändert, schwer zu sagen, schätze Nein.

Aber da musst du mit deinem Anwalt bzw direkt mit der fsst sprechen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@arcr11
Du willst auch augenscheinlich möglichst jeden zur MPU schicken.

Und wenn man dich dann nach Quelle fragt kommt da sowas:
Klar das wenn jemand mit 2,5 promille klaut, agressive durch die Strassen randaliert dann muß der natürlich zur MPU.
Hat aber nichts mit unseren Fall hier zu tun.

In D ist die Anordnung einer MPU relative klar geregelt und genauso wie eine MPU unter 1,6 Promille (vom anderen Thread) also auch die MPU als Fußgänger erfordert halt weitere Gründe also nur ein 2,43er Blutwert.

Nur ist es relative schlecht gegen so eine MPU Anordnung vorzugehen.
Was halt oft funktioniert ist ein ruhiges Gespräch mit der FSST und auf die Fehler hinzuweisen.
Aber wenn das nicht funktioniert kann man sich eigentlich nur noch die FE entziehen lassen und gegen diesen Entzug vorgehen, das kostet halt viel Zeit und auch Geld und während dieser Zeit läuft man halt zu Fuß rum...
Meist ist man mit der MPU halt schneller wieder auf der Straße wobei hier halt das Problem ist das hier (reduziert) weiter getrunken wurde und so vorläufig eh keine positive MPU möglich ist und deswegen läuft mal wohl eh eine Weile zu Fuß.
 
Hast du sonst noch Probleme? Kommst selber nicht mit Quellen, berufst dich quasi auf hören sagen und schaffst es nicht, selbst zu googlen wo es haufenweise Infos dazu gibt? Postest irgendwelche fremd links und stellst quasi alles und jeden in Frage.

Naja mach mal, viel Spaß dabei
 
Mal eine kurze Zwischenmeldung. Ich habe gestern mit meinem Anwalt den Sachverhalt besprochen und er hat nun eine Gegendarstellung geschrieben und an die Fsst. geschickt. Jetzt heißt es für mich abwarten wie die Reaktion der Fsst. ausfällt. Allerdings hat er mir nicht allzu große Hoffnung gemacht, dass sich etwas an der Aufforderung zur MPU ändert.

Ich habe nun überlegt zeitgleich auch ein erstes kostenfreies Infogespräch bei einem Verkehrspsychologen zu vereinbaren und wahrzunehmen. Und evtl. schon alles für die durch mich nachzuweisende Abstinenz vorzubereiten. Wie mache ich das? Gehe ich da einfach zum Arzt und melde an, dass ich diese Nachweise benötige oder wie läuft sowas ab? Ist es ratsam auch mal die Leberwerte checken zu lassen und als Nachweis dass man kein Alkoholiker ist parat zu haben?
Danke für eure Antworten
 
Hi Elronzandi,

ja, dann heisst das abwarten. Bin gespannt was der Anwalt sagt.
Ist halt schwierig, wenn die Fsst Zweifel hat, dann musst die widerlegen..

Parallel dazu kannst du natürlich auch einen Verkehrspsychologen aufsuchen, um herauszufinden wie er/sie deine Situation schätzt und entsprechend 6 oder 12 Monate Abstinenz vorschlägt.
Zum Hausarzt wegen Leberwerte find ich noch verfrüht. Es sei denn du möchtest dich eh durchchecken lassen.

Viele Grüsse
Oly
 
Bezüglich Abstinenz musst du dir ein akkreditiertes Labor (bzw eine Einrichtung, die mit einem zusammen arbeitet, wie zB TÜV oder PIMA) suchen, das mit dir einen Vertrag abschließt. Die Akkreditierung ist sehr wichtig, da die Nachweise sonst nicht anerkannt werden.
 
Wenn du dich für Haaranalyse entscheidest, musst du keinen Vertrag eingehen sondern kannst alle 3 Monate einen Termin machen. Beim TÜV kostet eine Probe 199,-€
 
naja, so absolut würde ich dass nicht postulieren. Bei mir war es so, dass zw. Probennahme/analyse (130) und Abschlussbericht (120) unterschieden wurde. letzterer wird natürlich einmalig fällig. Meine freiwillige Einzelprobe kam also 250 EUR. da alles vorher gezahlt werden muss und die Proben an gewisse termine gebunden sind ist das schon so ne art vertrag
 
Es ist in jedem Fall ein Vertrag, da du eine Dienstleistung einkaufst. (Immer wenn du etwas einkaufst schließt du mindestens nen Kaufvertrag hab) Der Vertrag bei Urinproben ist natürlich anders (ungewisse Probezeitpunkte, Urlaubsbeschränkung, usw), aber Rübezahl hat schon Recht - auch bei HA schließt du einen Vertrag ab.
 
Weil ich keinen Vertrag gemacht habe. ...Ich habe nichts unterschrieben oder der gleichen . Ich habe einen Termin gemacht und es lag an mir ob ich ihn einhalte
 
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