Und ich denke Acer hat dir am 18. oktober schon eine sehr gute Antwort dazu gegeben.
Ich füge sie gern nochmal ein!
Mit freundlichen Grüßen
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Ausser das dich der Anwalt viel Geld kosten wird, ausser du hast eine rechtsschutz, wird da nicht viel passieren.
Noch mal- du hattest eine mpu genau wegen solcher dinge. Dieses ist verwertbar.
Da schützt dich auch das Nichtwissen von der Tat Selbst nicht.
Wenn du "alles zugeben" sollst, kannst du dich auch bei der Polizei äußern. Macht keinen wirklichen Unterschied.
Das Strafmaß lautet Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren.
Die Geldstrafe wird grundsätzlich so gewählt, daß sie bezahlbar ist und demjenigen weh tut.
Konkret hast du wohl eine vorsätzliche Fahrt unter Alkohol einfluss, gepaart mit fahrlässiger verkehrsgefährdung und Verkehrsunfallflucht begangen.
Damit kannst du dir ja selber mal ansehen, was dich da als wiederholungstäter erwarten kann.