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Meines Wissens zählen auch da nur die Nachweise nach Therapieabschluss, es werden halt mehr Monate gefordert.Ja, es würde nur bei den neuen BUK etwas nützen ... aber wer weiß, wann die kommen.
Planst du eine ambulante Therapie? Dann zählt es sicher anders als bei einer stationären Therapie.ambulanten Therapie
Die Therapie wird in den Zeitraum mit eingerechnet, das ist korrekt.Hat der Klient eine ambulante Langzeitmaßnahme durchgeführt, die i.d.R. neben dem Ziel der Entwöhnung auch die Unterstützung der Reintegration und der Stabilisierung neuer Verhaltensgewohnheiten verfolgt (Nachsorgecharakter), so ist der Zeitraum der Abstinenz insgesamt (incl. des Zeitraums der ambulanten Therapie) nennenswert länger als ein Jahr und beträgt mindestens 15 Monate und sind vor der Begutachtung nachvollziehbar belegt.
erfahrungsgemäß wird es eine Übergangsfrist von einigen Monaten geben, somit werden "Altfälle" sicher noch eine zeitlang berücksichtigt.ist ein Erscheinen denn immer auch gleich der Start der Anwendung?