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Betäubungsmittelabhängigkeit=Therapie? Vergangene Psychose Thema bei MPU?

Hallo Zapperchen,

ich habe deine 3 Themen jetzt zusammengefasst da es hier einfach zu unübersichtlich wurde.
Bitte bleibe jetzt mit all' deinen Fragen zum gleichen Grundthema hier in diesem Thread und eröffne dafür nicht jedes Mal einen Neuen - danke.
 
Ok sorry, dachte halt das die Frage wegen des Medikaments jetzt nicht ganz zum Rest passt deshalb hab ich einen separaten thread erstellt....

Werde bezüglich des Medikaments jetzt vermutlich erst mal gar nichts machen, und das Mittel erst versuchen wenn die Mpu durch ist... evtl frag ich beim nächsten mal bei der UK.
 
Eine weitere Frage beschäftigt mich aber: die Ärztin beim TÜV meinte bei der ersten UK, das Klienten die eine Therapie machen auch nach bestandener Mpu noch Tests machen müssen???

Mein Berater sagte das es sowas nicht gibt...

Hatte schonmal mit jemandem gesprochen der auch eine mpu machen musste, ihm wurde das auch gesagt beim gleichen TÜV! Ob er diese Tests aber tatsächlich machen musste weiß ich nicht....

Gibt es sowas tatsächlich? Habe zwar definitiv nicht vor wieder zu konsumieren, aber fraglich wäre natürlich wer sowas bezahlt....

Gibt es sowas oder erzählt die Ärztin Käse?
 
So, war heute bei der FSST um den Führerscheinantrag zu stellen, da es ja beim letzten Versuch meine Akte einzusehen hieß, das diese im Datenmüll gelandet sei. Und um eine neue Akte anzufordern hätte ich laut der netten Dame einen Erstantrag stellen müssen.

Nun stellte sich heute heraus das diese besagte Dame (die heute zum Glück nicht vor Ort war) mich wie ich damals schon befürchtete angelogen hatte, aus welchem Grund auch immer.

Die Kollegin händigte mir die Akte aus, die nie entsorgt wurde. Es ist exakt die selbe Akte wie ich sie bereits vor Jahren eingesehen habe, hier wurde nichts neu angefordert, der Stand ist auch identisch, kam nichts dazu und wurde auch nichts gelöscht. Wieso auch, seit dem gab es keinen Antrag auf Wiedererteilung oder ähnliches, die Akte hat das Amt seit dem nicht verlassen.

Das führt mich zum gleichen Problem wie am Anfang, ich habe keinen aktuellen Stand. Diesen möchte ich aber unbedingt, da ich eben wissen möchte ob die Strafsache mit der Psychose (wie gesagt älteste Eintragung, knapp 14 Jahre alt) gelöscht wird, wenn die Akte zum TÜV geht und daher aktualisiert werden muss.

Denn aktualisiert werden muss Sie definitiv auch weil seit dem mindestens ein Vergehen dazu kam, das Stand jetzt noch nicht drin steht!

Ich möchte somit einfach sehen was seit ~2016 noch dazu kam und vor allem ob dieser eine Fall gelöscht wird.



Allerdings wüsste ich nicht wirklich wie ich noch an eine "aktualisierte" Version kommen könnte vor der Mpu.

Denn wenn die Akte zum TÜV geht kann ich sie nicht mehr einsehen.

Und wie ich heute erfahren habe kann ich auch nicht, wie die erste Dame behauptet hat einfach einen neuen Antrag ausfüllen und unnötigerweise bezahlen und so eine Prüfung der Akte provozieren, denn:

Die Dame heute hatte mir gesagt, das hierfür unter anderem nötig ist:
Name Ausbildende Fahrschule, Sehtest und Erste Hilfe Kurs Bescheinigung.

All das gibt es bis dato natürlich gar nicht.

Somit wäre der einzig mögliche Weg meiner Meinung nach: nochmal abwarten bis wenige Monate oder Wochen vor Mpu, Fahrschule suchen und dann zusammen mit der Fahrschule einen Antrag der ganz klar abgelehnt wird bezahlen und stellen, Ablehnung abwarten, Akte einsehen, MPU machen, und dann nochmal Antrag stellen.

Ist das so richtig, oder fällt noch jemand was ein wie man die Aktualisierung der Akte erreichen könnte?

Hört sich für mich einfach extrem verquer an, sich eine Fahrschule suchen zu müssen nur um einen Antrag einreichen zu können, von dem man weiß das er abgelehnt wird, nur um so korrekte Akteneinsicht erhalten zu können. Aber das ist vermutlich normal in Deutschland : )

Vielen Dank vorab.
 
Deine Akte wird erst NACH dem du einen Antrag gestellt hast bereinigt, aktualisiert oder Ähnliches. Die FSST wird erst bei einen Verwaltungsakt tätig(in deinem Fall die Ersterteilung). Nachdem du den Antrag gestellt hast, wird voraussichtlich die Anordnung einer MPU kommen, wo du die begutachtende Stelle angeben musst…Das heißt bevor du die BfF angibst, verlangst du Akteneinsicht, deine Akte ist nach Antragstellung vollständig bzw. aktuell oder bereinigt. Einen Antrag einfach so können sie nicht ablehnen, es muss dir die Chance gewährt werden um deine Eignung zu beweisen.
 
Ok also doch nur ein Antrag? Mit BfF meinst du den TÜV nicht die Fahrschule? Heisst dann aber doch das durchführende Fahrschule, Sehtest und Erste Hilfe Kurs definitiv vor dem Führerscheinantrag vorliegen müssen?
 
BfF = Begutachtungsstelle für Fahreignung(Also die Stelle wo du die MPU machst). Ja, du brauchst eine Anmeldebestätigung(Ausbildungsvertrag bsp), den Sehtest, dein erweitertes Führungszeugnis, Passbilder und Erste Hilfe Kurs bei der Antragstellung
 
Ok vielen Dank, jetzt bin ich ein Stück weiter!

Die Sache mit dem erweiterten Führungszeugnis macht mich aber ein wenig stutzig... an anderer Stelle wurde mal gesagt einfaches FZ, und wenn da ne Eintragung drin ist wird automatisch ein BZRg Auszug angefordert? Bist du dir da sicher das ich das Erweiterte selbst vorlegen muss? Dachte immer die können eh selbst alles anfordern was benötigt wird.

Die Dame beim Amt meinte auch nichts von irgendeinem Führungszeugnis.
 
Achja und noch nebenbei, habe 2011 einen Erste Hilfe Kurs 2×4 Doppelstunden besucht und eine Bescheinigung für den Führerschein erhalten. Laut Google sind die Dinger ewig gültig korrekt? Kann ich mir dann also sparen?

Bin am zweifeln weil im Netz jetzt was von 9 Stunden steht, aber denke das wird egal sein?
 
Hallo Zapperchen,
Die Sache mit dem erweiterten Führungszeugnis macht mich aber ein wenig stutzig
ein einfaches FZ der Belegart O sollte ausreichen.
Achja und noch nebenbei, habe 2011 einen Erste Hilfe Kurs 2×4 Doppelstunden besucht und eine Bescheinigung für den Führerschein erhalten. Laut Google sind die Dinger ewig gültig korrekt? Kann ich mir dann also sparen?
Die Vorgabe von 9 Stunden wurde erst 2019 eingeführt, von daher ist es gut möglich dass du den Kurs wiederholen musst.
Schau mal hier rein: Erste Hilfe Kurs bei Neuerteilung
 
Hi war heute beim TÜV mal wieder. Bin mir nun etwas unsicher ab wann die Laufzeit des AKProgramm beginnt... Der TÜV hat das Datum der ersten UK als Startdatum. Die Dame meinte aber dass es bereits ab Eingang der Unterlagen laufen sollte? Sie meinte eventuell in der Zeile verrutscht. Was stimmt denn nun?
 
Warum verwirrt ihr den jungen denn so?

Wer sagt das es nicht möglich ist die Akte auf Antrag bereinigen zulassen? Das ist totaler Unsinn.

Antrag per Email auf Aktenbereinigung bei der Führerscheinstelle beantragen.

Gleichzeitig direkt Email hinterher zur Einsicht in die führerscheinakte beantragen.

Auf Termin warten, hingehen und Anschließend weißt du was alles in deiner Akte drin steht ohne Kosten von vergebens gestellten Anträgen.

Darauf baust du dann die nächsten Schritte auf.

Parallel solltest du wie richtig gesagt wurde gucken was im erweiterten Führungszeugnis steht(für Behörden). Auch das beantragst du einfach online dir wird bescheid gegeben wann es wo zur Einsicht bereit liegt.

Mehr musst du nicht wissen das ist alles was die Führerscheinstelle über dich erfährt.
 
Wer sagt das es nicht möglich ist die Akte auf Antrag bereinigen zulassen?

Das Gesetz.

Die Führerscheinakte muss "von Amts wegen" bereinigt werden. Übersetzt: Dafür ist alleine die Behörde verantwortlich.

Dabei ist die Vorgehensweise vorgeschrieben: Immer wenn die Akte benötigt wird, wird geschaut, in wie weit die Unterlagen noch benötigt oder gelöscht werden müssen. Zu dem Zeitpunkt werden verjährte Dokumente entfernt.

Ein Antrag von einem Bürger bewirkt überhaupt nichts, da die Akte nicht benötigt wird.

Wenn Einblick in die Akte gefordert wird ist das ein Grund sie vorher zu bereinigen. Ein extra Antrag ist zum Bereinigen nicht erforderlich.

Wenn du dich besser fühlst weil du vermeintlich gegenüber der Führerscheinstelle etwas "bestimmen" kannst, kannst du natürlich einen Antrag auf Bereinigung der Akten stellen und dann Akteneinsicht nehmen.

Oder du machst ganz einfach einen Termin zur Akteneinsicht. Das Ergebnis ist in beiden Fällen das gleiche.
 
Wenn Einblick in die Akte gefordert wird ist das ein Grund sie vorher zu bereinigen. Ein extra Antrag ist zum Bereinigen nicht erforderlich.
Das heisst ganz klar: wenn ich Akteneinsicht nehme,
MUSS DIE AKTE BEREINIGT WERDEN?

Dann liegt hier wohl das Problem.

Die erste Akteneinsicht wurde telefonisch mit Termin vereinbart. Als ich zum Termin kam wurde trotz mehrfacher hartnäckiger Nachfrage meinerseits behauptet die Akte wäre entsorgt worden.

ICH SAGE ES NOCHMAL: DIE "DAME" HAT MICH WISSENTLICH BELOGEN!

Der Grund war mir bisher schleierhaft, macht nun aber auch Sinn, denn wenn bei angemeldeter Einsichtnahme bereinigt werden MUSS, hatte die "Dame" schlicht keine Lust diese Arbeit (Fristen checken, alles durchsehen) zu machen.

Bei der zweiten Einsichtnahme bin ich unangemeldet hin, eigentlich gar nicht um die Akte zu sehen, sondern um einen Führerscheinantrag zu stellen wie es die "Dame" beim ersten Mal empfohlen hatte. Um so die Akte "neu erstellen zu lassen".

Plötzlich wurde mir doch von einer Kollegin die angeblich entsorgte Akte vorgelegt.

Hierbei kann aber keine Aktualisierung stattgefunden haben, da ich die Akte innerhalb weniger Minuten vor mir hatte.
 
Das ist immer das Problem wenn Personen von sich auf andere schließen. Aber du bist perfekt und machst keine Fehler.

Ich halte ein anders Szenario für wahrscheinlicher: Die Dame (ohne deine beleidigenden Anführungszeichen) ist weder deine persönliche Dienerin noch deine Sklavin. Übersetzt: Durch deinen Termin ist die normale Prozedur angelaufen, mit der sie zunächst überhaupt nichts zu tun hatte.

Die Dame war wahrscheinlich überhaupt nicht für die Bereinigung deiner Akte verantwortlich, sondern sie war schlicht die Sachbearbeiterin, der im Endeffekt dein Termin zugeordnet wurde. Bei dem Termin war deine Akte zwar bereits bereinigt aber (aus welchen Gründen auch immer) nicht greifbar. Sei es das sie unterwegs war, sie es das sie falsch abgelegt wurde, sei es ... Da gibt es viele Möglichkeiten, für die die Dame aber nicht verantwortlich war.

Danach hat ein Mitarbeiter deine Akte zufällig in die Hände bekommen und korrekt abgelegt. Da sie dir nicht vorgelegt wurde war auch nicht vermerkt, das die Akte zurück ins Archiv sollte, die blieb also erst mal für einen weiteren Termin liegen.

Deshalb war deine Akte bei deinem nächsten, unangemeldeten Termin, direkt bereinigt greifbar.

Meine ganz persönliche Meinung zu deinem Beitrag: Ich finde es zum Kotzen, wenn Personen diffamiert und beleidigt werden, ohne ihnen die geringste Chance zur Klärung zu geben und dazu noch ein weltfremdes Szenario zu entwerfen.
 
Das ist immer das Problem wenn Personen von sich auf andere schließen. Aber du bist perfekt und machst keine Fehler.
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Meine ganz persönliche Meinung zu deinem Beitrag: Ich finde es zum Kotzen, wenn Personen diffamiert und beleidigt werden, ohne ihnen die geringste Chance zur Klärung zu geben und dazu noch ein weltfremdes Szenario zu entwerfen.
Mag sein dass ich in diesem Thema wirklich langsam zu emotional werde. Aber ich habe nie behauptet perfekt zu sein. Ich habe absichtliche Unehrlichkeit unterstellt, ob ich damit recht habe oder nicht wirst du nicht klar beantworten können. Ich habe sicher negative Seiten, Unehrlichkeit gehört aber nicht zu ihnen.

Du unterstellst mir Diffamierung und Beleidigung was per Definition schlicht falsch ist, da hierzu irgendjemand wissen müsste wer gemeint ist. Außerdem ist es weltweites Gesetz dass Satzzeichen keine Beleidung darstellen können, ich habe anonym eine Unterstellung an jemanden ausgesprochen, der davon nie erfahren wird da er nicht genannt wird. Und das auch noch in einem anonymen Forum.

BLEIB MAL AUFM TEPPICH!

Aber zum eigentlichen Sachverhalt, du scheinst gekonnt alle wichtigen Infos zu überlesen:
Ich halte ein anders Szenario für wahrscheinlicher: Die Dame (ohne deine beleidigenden Anführungszeichen) ist weder deine persönliche Dienerin noch deine Sklavin. Übersetzt: Durch deinen Termin ist die normale Prozedur angelaufen, mit der sie zunächst überhaupt nichts zu tun hatte.

Die Dame war wahrscheinlich überhaupt nicht für die Bereinigung deiner Akte verantwortlich, sondern sie war schlicht die Sachbearbeiterin, der im Endeffekt dein Termin zugeordnet wurde.
Du magst Recht haben, das sie nicht diejenige gewesen sein muss, die die Bereinigung hätte durchführen müssen, wissen tun wir das aber beide nicht. Fakt ist, das die "Dame" die selbe war mit der ich ca. 14 Stunden zuvor telefonisch den Termin vereinbart habe. Somit war sie definitiv umfassend im Bilde, und nochmal: sie hatte nicht behauptet, die Akte sei nicht auffindbar, in Bereinigung, auf dem Postweg oder Sonstiges. Sie sagte die Akte wurde ENTSORGT IM DATENMÜLL!!! Mehrfach!!!

Bei dem Termin war deine Akte zwar bereits bereinigt aber (aus welchen Gründen auch immer) nicht greifbar. Sei es das sie unterwegs war, sie es das sie falsch abgelegt wurde, sei es ... Da gibt es viele Möglichkeiten, für die die Dame aber nicht verantwortlich war.
Falsch! Wie im Beitrag schon mehrfach erwähnt ist die Akte bis heute nicht aktualisiert / bereinigt worden. Wie gesagt du erlaubst dir zu urteilen ohne den Beitrag richtig gelesen zu haben.

2017 HAT EINE VERURTEILUNG WEGEN DER BESTELLUNG VON DREI VERSCHIEDENEN HARTEN DROGEN STATTGEFUNDEN!!! Dieser und weitere Vorfälle stehen auch nach der letzten Einsicht nicht drin.

->ERGO: NICHT BEREINIGT ODER AKTUALISIERT!!!

Danach hat ein Mitarbeiter deine Akte zufällig in die Hände bekommen und korrekt abgelegt. Da sie dir nicht vorgelegt wurde war auch nicht vermerkt, das die Akte zurück ins Archiv sollte, die blieb also erst mal für einen weiteren Termin liegen.

Deshalb war deine Akte bei deinem nächsten, unangemeldeten Termin, direkt bereinigt greifbar.
Woher nimmst du diese Infos? Die Dame bei der gelungenen Einsichtnahme hat nichts weiter getan als mich ins Zimmer der korrekten Sachbearbeiterin zu schicken. Diese hat die Akte dann aus einem großen Aktenschrank gezogen. Alles Vorgänge die beim ersten (terminierten) Besuch nie passiert sind.
 
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