• Hallo, das Forum wurde auf einen neuen Server umgezogen. Wir bitten alle Forenbenutzer, sofern Fehler auftauchen, Ihren Browsercache einmal zu leeren. Danke!

2,9 mit Fahrrad

Ok das werde ich machen .
Mich würde echt mal die höhe der Strafe interessieren,dass man sich schon langsam Gedanken machen kann um das Geld zusammen zu bekommen.
Und wie lange man Zeit hat diese zu bezahlen
 
Hallo Jensen

Ich kann auch nichts ungewöhnliches aus der Anklageschrift herauslesen. Ist eigentlich ein Standard Fall.

Du hast ja 3 Wochen Zeit Einwände gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorzubringen.
Wichtig ist auch noch, dass dir eine vorsätzliche TF vorgeworfen wird. D.h. eine Rechtsschutzversicherung wird in der Regel keine Kosten übernehmen. Wenn du jetzt einen Anwalt nimmst, bist du gleich mal bei 1000 € plus...

Ich bin kein Jurist, aber ich hatte eine Anwältin und das ist ja noch relativ frisch bei mir. Ich gehe davon aus, dass du deine FE noch hast, und sie auch möglichst lange noch behalten willst.

Ich würde folgendermaßen vorgehen:
1. Die Eröffnung des Hauptverfahrens in Abhandlung per Strafbefehl umwandeln. (Da reicht ein gut geschriebener Brief vom Anwalt, vielleicht geht's auch ohne.)

2. Strafbefehl abwarten, gegebenenfalls Einspruch einlegen => Hauptverhandlung wird dann doch terminiert.

3. kurz vor der Hauptverhandlung Einspruch zurück ziehen und Strafbefehl akzeptieren.

So holst du möglichst viel Zeit raus.

Oder:
Du gehst gleich mit Anwalt in die Hauptverhandlung, dann sollte aber der Vorsatz vom Anwalt "rausverhandelt" werden.

Mit Vorsatz und Hauptverhandlung wird's leider richtig teuer.

Haben wir hier eigentlich keinen Juristen? @Nancy @Max @admin
 
Da ist von Beweismitteln die Rede, Lichtbilder ( 7 Fotos ), deine Einlassung, die 2 Polizisten als Zeugen

Hast du das bekommen ?

Aus meiner Sicht erklärt das die angekündigte Hauptverhandlung.
Was hast du gesagt ?
Was sind das für Fotos ?
 
Meine MPU Beraterin macht mir ein Schreiben fertig das ich gleich nach der TF mich in Beratung begeben habe und das Abstinenz Programm begonnen habe .
Auch meine Nachweise von den Therapie Sitzungen.
Vielleicht reicht das um es etwas abzumildern,da ich sonst noch nie auffällig geworden bin
 
Da ist von Beweismitteln die Rede, Lichtbilder ( 7 Fotos ), deine Einlassung, die 2 Polizisten als Zeugen

Hast du das bekommen ?

Aus meiner Sicht erklärt das die angekündigte Hauptverhandlung.
Was hast du gesagt ?
Was sind das für Fotos ?
Kann mich nicht wirklich daran erinnern überhaupt viel gesprochen zu haben .
Ich hatte Kratzer am Hinterkopf und eine Beule die fotografiert worden sind
 
Hallo Jensen

Ich kann auch nichts ungewöhnliches aus der Anklageschrift herauslesen. Ist eigentlich ein Standard Fall.

Du hast ja 3 Wochen Zeit Einwände gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorzubringen.
Wichtig ist auch noch, dass dir eine vorsätzliche TF vorgeworfen wird. D.h. eine Rechtsschutzversicherung wird in der Regel keine Kosten übernehmen. Wenn du jetzt einen Anwalt nimmst, bist du gleich mal bei 1000 € plus...

Ich bin kein Jurist, aber ich hatte eine Anwältin und das ist ja noch relativ frisch bei mir. Ich gehe davon aus, dass du deine FE noch hast, und sie auch möglichst lange noch behalten willst.

Ich würde folgendermaßen vorgehen:
1. Die Eröffnung des Hauptverfahrens in Abhandlung per Strafbefehl umwandeln. (Da reicht ein gut geschriebener Brief vom Anwalt, vielleicht geht's auch ohne.)

2. Strafbefehl abwarten, gegebenenfalls Einspruch einlegen => Hauptverhandlung wird dann doch terminiert.

3. kurz vor der Hauptverhandlung Einspruch zurück ziehen und Strafbefehl akzeptieren.

So holst du möglichst viel Zeit raus.

Oder:
Du gehst gleich mit Anwalt in die Hauptverhandlung, dann sollte aber der Vorsatz vom Anwalt "rausverhandelt" werden.

Mit Vorsatz und Hauptverhandlung wird's leider richtig teuer.

Haben wir hier eigentlich keinen Juristen? @Nancy @Max @admin
Ja leider greift da meine Rechtschutz nicht
 
Das mit dem Schreiben deiner MPU-Beraterin finde ich gut, wenn sie qualifiziert ist.

Wenn du nicht rechtschutzversichert bist, warte erst einmal mit dem Anwalt.
Beantrage bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht nach § 147 Abs. 7 Strafprozessordnung.
Das kostet 12,- bei Papier- , 0 bei digitalisierter Akte.
 
Ja leider greift da meine Rechtschutz nicht
Außer der Anwalt bekommt den Vorsatz weg.

Ich wurde ebenfalls der vorsätzlichen TF beschuldigt.
Meine Anwältin meinte, dass ein Vorsatz in der Hauptverhandlung schwer nachzuweisen sei. Ich habe trotzdem den Strafbefehl angenommen und die Anwältin bezahlt. Hauptverhandlung + Zeugen etc. kosten eben nochmal eine Stange.

Auf jeden Fall brauchst du Akteneinsicht (Strafakte). Das geht auch ohne Anwalt.

Edit: Genau, wie @Karl-Heinz schreibt.
 
Und noch so als kleiner Hinweis:

Jetzt ist Eile geboten. Bis die Strafakte bei dir oder auch einem Anwalt ankommt, können viele Tage vergehen.
Bei mir musste die Anwältin Fristverlängerung beantragen, da die Staatsanwaltschaft nicht in die Pötte gekommen ist.
 
Anwälte haben keinen Einfluß auf Strafbefehle. Die dürfen Strafbefehle also weder anregen noch fordern.

Ob ein Strafbefehl ausreicht entscheidet ganz allein der Staatsanwalt. Wenn der Staatsanwalt eine Strafe im unteren Bereich für ausreichend hält kann er dem Richter einen Strafbefehl vorschlagen. Wenn der sich der Meinung des Staatsanwalts anschließt unterschreibt er den Strafbefehl, der dann verschickt wird.

Sobald eine Verhandlung angesetzt wird ist ein Strafbefehl nicht mehr möglich. Dann hat der Staatsanwalt ihn bereits ausgeschlossen oder der Richter hat ihn abgelehnt.
 
Jetzt kommen wieder Geschichten aus dem Murphywald :smiley2204:

@Jensen14
In deinem Anschreiben wurde dir ja ausdrücklich Gelegenheit zum Einwand gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens gegeben.
Das kannst du selbst, oder ein Anwalt tun.
Ebenfalls steht im Schreiben, dass das Verfahren zur Hauptverhandlung noch nicht eröffnet ist. Wenn also die Einwände stichhaltig sind, kann immer noch ein Strafbefehl erlassen werden.
 
Nachdem jetzt einige Infos hier kamen würde ich wie folgt vorgehen:

1. Morgen Akteneinsicht wie von @Karl-Heinz beschrieben beantragen. Evtl. anrufen und/oder persönlich zum Amtsgericht gehen. Keine Aussage machen!!!

2. Das Schreiben von der MPU Beraterin + Zwischenergebnis der AN besorgen.

3. Ein Beratungstermin bei einem Anwalt machen und mit der Akte + Schrieb der MPU Beraterin + AN um eine Formulierung in deinem Namen für das Amtsgericht bitten. (Wahrscheinlich wird dir ein Anwalt aber ein Mandat auf's Auge drücken wollen) Wenn du jemand fachkundigen hast, der dir bei der Formulierung hilft, wäre das wohl auch ok. Allein würde ich mich das nicht trauen, denn da kann man einiges falsch machen.
Vielleicht kann da auch noch jemand aus dem Forum helfen.

4. Deine Einlassung (mit Fach. Hilfe) + Schrieb der MPU Beraterin + AN zum Amtsgericht bringen. Und das alles innerhalb der Frist.

@Karl-Heinz, was hältst du davon?
 
Meinst es ist ausreichend beim Amtsgericht anzurufen und die Akte zu beantragen?
Ich könnte erst Freitag dahin eiern aber da ist geschlossen.
 
Haben wir hier eigentlich keinen Juristen?
Derzeit ist leider keiner an Board, in reinen MPU-Foren sind sie halt auch eher selten zu finden...
sad.gif


Ich finde die Vorgehensweise wie von dir und Karl-Heinz vorgeschlagen aber absolut sinnvoll. :smiley138:
 
Derzeit ist leider keiner an Board, in reinen MPU-Foren sind sie halt auch eher selten zu finden...
sad.gif
Ich wünsche es natürlich niemandem, aber vielleicht muss ein Jurist mal zur MPU und sucht hier Hilfe :smiley1084:

Oder andere Möglichkeit:
Vielleicht kennt jemand jemanden, der jemand kennt. Also vielleicht mag sich ein Jurist zumindest auf Anfrage gelegentlich hier ehrenamtlich betätigen. Wäre manchmal echt hilfreich. We will see. :smiley138:
 
Heute beim Anwalt gewesen.
Er war total überrascht damit ich noch im Besitz meiner Fahrerlaubnis bin .
Er meinte auch das man das nicht mehr drehen kann und es zur Gerichtsverhandlung kommt .
Ich finde es irgendwie komisch damit wir nicht mal probieren es zum Strafbefehl umzuändern
 
Zurück
Oben