An der Grenze erwischt

Macke

Benutzer
Also jetzt mal ein ganz unorthodoxer Tipp:
*zensiert*

"Tipps" darüber wie gegen Gesetze verstoßen werden kann -auch wenn es sich "nur" um eine OWI handelt- ist erstmal der forumseigenen
Zensur zum Opfer gefallen und wird überprüft :cool0030:*Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Thassadar

Benutzer
Ich habe jetzt Post von der Fahrerlaubnisbehörde bekommen.
Meine Werte sind THC 3,6 ng/ml, THC-COOH 94 ng/ml. Was sagen die Werte genau aus?

Ich soll innerhalb von 2 Monaten eine MPU machen. Macht das überhaupt Sinn ohne Abstinenznachweise? Wie lange müsste ich bei meinen Werten Abstinenznachweise erbringen?
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Damit liegst du mindestens im Bereich des gelegentlichen Konsums und könntest theoretisch mit 6 Monaten AB bestehen. Auf Grund der gefundenen Menge würde ich aber eher auf 12 Monate gehen, da die Menge doch eher regelmäßigen Konsum impliziert. Das ist meine Ansicht.

Was du auf jeden Fall nicht schaffen wirst, ist die MPU innerhalb der nächsten zwei Monate zu bestehen.
 

Thassadar

Benutzer
Die Fragestellung lautet: Ist zu erwarten, dass die zu untersuchende Person auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter der Einwirkung von Cannabis führen wird?
In dem Schreiben ist die Rede davon, dass ich etwas Marihuana erworben hätte, was die Zollbeamten aber schon aufgenommen hätten.
Vom Amtsgericht habe ich noch keine Post bekommen.
 

Thassadar

Benutzer
Warum wird mir eine MPU 'angeboten', wenn es keine Chance gibt, diese innerhalb der Frist zu bestehen?

Kann ich irgendwie erfahren, wie lange ich Abstinenz nachweisen muss, um bestehen zu können?

Muss ich jetzt trotzdem eine Stelle benennen, an die meine Akte geschickt wird, oder kann ich das Schreiben ignorieren und kurz vor Ablauf der Frist den Führerschein abgeben oder einziehen lassen?
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Warum wird mir eine MPU 'angeboten', wenn es keine Chance gibt, diese innerhalb der Frist zu bestehen?
Weil es das Gesetz nun mal so vorsieht. Ob das sinnvoll ist steht auf einem anderen Blatt.

Kann ich irgendwie erfahren, wie lange ich Abstinenz nachweisen muss, um bestehen zu können?

Ich glaube, dass anhand der gefundenen Menge sowie den Werten vom GA von einem regelmäßigen Konsum ausgegangen wird. Somit wären es 12 Monate.

Muss ich jetzt trotzdem eine Stelle benennen, an die meine Akte geschickt wird, oder kann ich das Schreiben ignorieren und kurz vor Ablauf der Frist den Führerschein abgeben oder einziehen lassen?
Letzteres - kurz vor Ablauf der Frist abgeben oder entziehen lassen.
 

Thassadar

Benutzer
Also definitiv wissen würde ich es erst, wenn ich mich nach 6 Monaten begutachten ließe und man mir sagt ich hätte 12 Monate machen müssen?
 

Thassadar

Benutzer
Allerdings ist mir jetzt aufgefallen, dass in dem Schreiben steht, ich hätte der Polizei gegenüber erklärt, regelmäßig Joints zu rauchen, etwa 2-3 mal die Woche, dann jedoch nur einen Joint. Am Wochenende auch schonmal 2-3.

Ich kann mich zwar nicht daran erinnern, das genau so erklärt zu haben, aber damit wären die 12 Monate wohl sicher?
 

Tsubasa

Benutzer
Ich habe jetzt Post von der Fahrerlaubnisbehörde bekommen.
Meine Werte sind THC 3,6 ng/ml, THC-COOH 94 ng/ml. Was sagen die Werte genau aus?

Ich soll innerhalb von 2 Monaten eine MPU machen. Macht das überhaupt Sinn ohne Abstinenznachweise? Wie lange müsste ich bei meinen Werten Abstinenznachweise erbringen?

nein das macht überhaupt keinen Sinn ohne Abstinenznachweise, dass kannst du der Führerscheinstelle auch so sagen, dann entfällt die Frist.
und ab 75ng/ml THC-COOH muss man mindestens 1 Jahr Abstinenz nachweisen. Alles darunter wär noch mit 6 Monaten machbar.
Das heißt, anhand deines Wertes kann man erkennen, dass du regelmäßig gekifft hast.
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Das stimmt so nicht - erst ab einem Wert von 150ng THC-COOH darf sicher von einem regelmäßigen Konsum ausgegangen werden. Auf Grund der getätigten Aussagen + relativ hohe Menge gefunden, darf/wird von regelmäßigem Konsum ausgegangen werden, so meine Meinung.

Die Frist wird nicht entfallen, weil die FE aktuell noch vorhanden ist. Wenn du es jetzt der FSST erzählst läufst du Gefahr, dass dir die FE auch sofort entzogen wird.
 

Tsubasa

Benutzer
Warum :oops: ... da bin ich mal auf die Erklärung gespannt.

Das stimmt so nicht - erst ab einem Wert von 150ng THC-COOH darf sicher von einem regelmäßigen Konsum ausgegangen werden. Auf Grund der getätigten Aussagen + relativ hohe Menge gefunden, darf/wird von regelmäßigem Konsum ausgegangen werden, so meine Meinung.

Die Frist wird nicht entfallen, weil die FE aktuell noch vorhanden ist. Wenn du es jetzt der FSST erzählst läufst du Gefahr, dass dir die FE auch sofort entzogen wird.

Also ich habe meine MPU vor knapp 10 Tagen gemacht und war für eine Vorbereitung bei zwei verschiedenen Verkehrspsychologen. Beide sagten mir das ab einem THC-COOH 75ng/ml die MPU-Stellen von einem regelmäßigen Konsum ausgehen, sodass eine einjährige Abstinenz nachgewiesen werden müsste.
Ich würde von funkytown gerne wissen nach was für einer Richtlinie er/sie sich richtet das man ab 150ng/ml THC-COOH von einem regelmäßigem Konsum reden kann?
Und als zweites würde ich gerne wissen wie unser Freund "Thassadar" innerhalb von zwei Monaten eine MPU absolvieren soll wenn überhaupt keine Abstinenz nachgewiesen werden kann?
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Ich würde von funkytown gerne wissen nach was für einer Richtlinie er/sie sich richtet das man ab 150ng/ml THC-COOH von einem regelmäßigem Konsum reden kann?
Da spielen deine Aussagen bei der Kontrolle eine wichtige Rolle. Grundsätzlich ist aber zu sagen: Nur bei >=150ng/ml ist gesichert von einem regelmäßigen Konsum auszugehen.

Siehe dazu auch:

Beide sagten mir das ab einem THC-COOH 75ng/ml die MPU-Stellen von einem regelmäßigen Konsum ausgehen, sodass eine einjährige Abstinenz nachgewiesen werden müsste.
Ist schön, dass die das sagen - es stimmt allerdings trotzdem nicht.

Und als zweites würde ich gerne wissen wie unser Freund "Thassadar" innerhalb von zwei Monaten eine MPU absolvieren soll wenn überhaupt keine Abstinenz nachgewiesen werden kann?
Wer genau hat behauptet, dass das möglich sein soll?
 

Macke

Benutzer
Ich würde von funkytown gerne wissen nach was für einer Richtlinie er/sie sich richtet das man ab 150ng/ml THC-COOH von einem regelmäßigem Konsum reden kann?
Und ich würde gerne wissen woher der Verkehrspsychologe sein "Fachwissen" hat ;)
An deiner Stelle würde ich mir nen neuen (guten) suchen.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Also ich habe meine MPU vor knapp 10 Tagen gemacht und war für eine Vorbereitung bei zwei verschiedenen Verkehrspsychologen. Beide sagten mir das ab einem THC-COOH 75ng/ml die MPU-Stellen von einem regelmäßigen Konsum ausgehen, sodass eine einjährige Abstinenz nachgewiesen werden müsste.
Vllt. mal zur Erklärung:

Von einem regelmäßigen Konsum (bei einem Abbauwert ab 75 ng/ml) wird ausgegangen wenn der Proband eine "nicht spontane Probe" abgeben muss. Heißt im Klartext: Wenn z.B. ein FÄG mit Urinscreenings ansteht und der THC-COOH so hoch ausfällt -obwohl klar war dass diese Untersuchung kommt- ist klar dass trotzdem weiterhin konsumiert wurde. Hier wird dann die Regelmäßigkeit angenommen (das FÄG fällt neg. aus und AN für 1 Jahr müssen erbracht werden).


Edit:
@funkytown
Ich habe den Link zur PDF in unsere Drogeninfos aufgenommen :smiley138:
 
Zuletzt bearbeitet:

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Von einem regelmäßigen Konsum (bei einem Abbauwert ab 75 ng/ml) wird ausgegangen wenn der Proband eine "nicht spontane Probe" abgeben muss.
Dieser Fall liegt hier gar nicht vor, hier erfolgte eine ganz normale Drogenkontrolle ... daher ist der Wert von 75 ng/ml COOH als gelegentlicher Konsum einzustufen.
 

Rübezahl

Gesperrte(r) User(in)
Ein verbot des Führens von 'fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen' was dann halt Mofa und auch Fahrrad usw bedeutet wird wegen einer TF mit dem Auto sicherlich nicht angeordnet.

Das ist schon herb und häufig Realität. Hast ein Delikt mit Auto, dann meist Auto untersagt...warst mit dem Rad unterwegs, dann beides untersagt...tretroller durfte ich. Gegen skier und rollschuhe hätten sie auch nichts gehabt.
 
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