Das leidige Thema mit der Abstinenz

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Sonne

Erfahrener Benutzer
Ich glaube du hast es noch nicht verstanden. Das Gericht rechnet hier schon mal gar nichts zurück. Die Rechtsmedizin tut das für den Tatzeitpunkt. Das muss aber nicht in der führerscheinakte enthalten sein. Also wird es den GA schon interessieren.. weil es ja auch auf die Menge (Kons. Alkohol) des Tags der TF ankommt...
 

Rübezahl

Gesperrte(r) User(in)
In der akte ist aber auch ein polizeiprotokoll.
Bürger meldet schlangenlinien eines Kfz 3 Uhr. die gehen dem nach und ermitteln denjenigen. er geht derweil schlafen. Polizei kassiert ihn dann früh um 9 ein. BAK 2.0. vorwurf: Trunkenheit im Verkehr mit BAK von 2.0 + 6x0.1 = 2.6. und wenn vielleicht nicht strafrechtlich, dann fragt GA definitiv nach. Er kennt nur die akte. Die aber sehr gut. Und zwischen den Zeilen lesen kann er auch.
 

admin

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Administrator
Meine TF war 5 Stunden nach Trinkende. BAK 1,83%o...
Trinkende war um 22°° Uhr.
Trotzdem mit KT bestanden...
 

Rübezahl

Gesperrte(r) User(in)
2 h werden ignoriert. 3 Std = ca. 0.3 bis 0.4 .Macht ca. 2.2.
KT fähig mit Glück.
Bei 2.0 bzw. 2.5 oder so wird das dann aber das zünglein an der Waage.
Beachten! Die Regeln sind über die Jahre härter geworden.
 

Sonne

Erfahrener Benutzer
Alter, nimm mal Einsicht in deine FS-Akte und schau nach, welcher Wert drin steht!
Was hat das denn mit dem grundsätzlichen Bsp zu tun, welches ich angeführt habe? Da ging es um das Grundsatzthema das zurück gerechnet wird. So wie Rübezahl unten beschreibt t.

@Rübezahl. Ne. Polizeibericht muss nicht in der Akte sein. Ist tatsächlich unterschiedlich;-)
 

Locolo

Benutzer
So wie ich das verstehe, kann man es also kurz und einfach so feststellen:

Den Gutachter interessiert der Promillewert zum Zeitpunkt der Tat?
Und nicht der, der erst viel später oder am nächsten Tag als BAK ermittelt wird.
 

Sonne

Erfahrener Benutzer
So wie ich das verstehe, kann man es also kurz und einfach so feststellen:

Den Gutachter interessiert der Promillewert zum Zeitpunkt der Tat?
Und nicht der, der erst viel später oder am nächsten Tag als BAK ermittelt wird.
Ja. bzw auch der komplette Konsum in Mengen an diesem Tat bis zur TF. Das muss man auch in einem FB vorher angeben....
 

admin

Administrator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Ja. bzw auch der komplette Konsum in Mengen an diesem Tat bis zur TF. Das muss man auch in einem FB vorher angeben....


Genauso ist es.
 

Sonne

Erfahrener Benutzer
Der Sta bekommt von der Rechtsmedizin eine "von bis" Promilleberechnung zum Tatzeitpunkt. Wenn kein Nachtrunk geltend gemacht wird oder nicht akzeptiert wird... pech...
Bei 22 Uhr kann ja sein, dass du da schon gut Promille hattest und die 1.5 nur noch der Restalkohl sind. Also Rückrechnung der Rechtsmedizin zum Tatzeitpunkt....thats it.
 

admin

Administrator und MPU Profi
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Administrator
Wie wird das dann strafrechtlich gehandhabt?

Nehmen wir an, ich werde nachts mit 1,5 Promille BAK festgestellt.
Die TF war aber gegen 22 Uhr.
Aber erst ab 1,1 ist es ja eine Straftat. Die 1,5 wäre ja ungerecht heranzuziehen.
22°° Uhr ist doch schon Nacht...
Um 22°° Uhr ca. 1,09%o dann hast Du um Mitternacht ca. 0.3%o weniger.
 

sammski

Stamm-User
Zum Glück bist du raus, ich kann deine übergriffig art auch echt nicht mehr lesen! Und das habe ich die bereits geschrieben! Ich bin dir keine Rechenschaft schuldig, und wenn ich eine Frage stelle, hat das mot Sicherheit einen triftigen Grund. Nämlich, dass ICH keine Antwort gefunden habe. Also sprach dir deine dummen Kommentare man kann mal googeln
Danke für deinen netten Kommentar, anders als du, beleidige ich nicht. Auch egal.
Wollte nicht übergriffig sein, tut mir Leid an der Stelle.

Kann gerade hierzu auch nicht mehr viel schreiben, nur ein was noch:

In Bezug auf "Nachtrunk oder "Trinkende 03.00 und dann 09.00 aus Bett gezerrt von Polizei" gibt s Folgendes:

Es wird nur das aufgenommen, was gesagt wurde. Die Unschuldsvermutung gilt immer. Wenn jemand nicht auf frischer Tat ertappt wurde, liegt die Beweislast stets beim Kläger, in dem Falle StA. Wer das also dann zugibt, hat Pech. Des Weiteren muss man dies zu 99% auch unterschreiben.
@Sonne Und nein, will auch wirklich, dass du den Fs so schnell als bald wiederbekommen kannst, versuche auch nur bisschen zu helfen, wo es möglich ist. Wenn du also keine neuen BUK gefunden hast, gibt´s auch keine. Sorry nochmal, will Niemandem auf die Füße treten, im Gegenteil :verneigen0001:
 

Locolo

Benutzer
Eine neue Frage habe ich gerade mal:

Wenn ich beispielsweise 6 Monate alkohol-abstinent leben muss, worum geht es aber dann hinsichtlich der Zukunft?
Soll ich dann auch nie mehr wieder Alkohol anrühren?

Meine Frage ist nämlich, ob man neben diesen 6 Monate Abstinenz noch zusätzlich das Kontrollierte Trinken (für die Zukunft) lernen sollte?
 

Sonne

Erfahrener Benutzer
Eine neue Frage habe ich gerade mal:

Wenn ich beispielsweise 6 Monate alkohol-abstinent leben muss, worum geht es aber dann hinsichtlich der Zukunft?
Soll ich dann auch nie mehr wieder Alkohol anrühren?

Meine Frage ist nämlich, ob man neben diesen 6 Monate Abstinenz noch zusätzlich das Kontrollierte Trinken (für die Zukunft) lernen sollte?
Das widerspricht sich. Wie willst du 6 Monate abstinent leben und gleichzeitig KT einüben? Du kannst vielleicht sagen, dass.du eine freiwillige Trinkpause gemacht hast, aber zu sagen, hey ich MUSS 6 Monate AB machen aber eigtl will ich wieder trinken...ist meines Erachtens quatsch
 

Locolo

Benutzer
Das widerspricht sich. Wie willst du 6 Monate abstinent leben und gleichzeitig KT einüben? Du kannst vielleicht sagen, dass.du eine freiwillige Trinkpause gemacht hast, aber zu sagen, hey ich MUSS 6 Monate AB machen aber eigtl will ich wieder trinken...ist meines Erachtens quatsch
Ok, aber was ist nun realistisch? Wird derjenige irgendwann (berechtigterweise) wieder was trinken wollen und darf er das sagen? Wenn ja, wie?
 
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