Das leidige Thema mit der Abstinenz

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Sonne

Erfahrener Benutzer
Hm.......21. Jahrhundert...Google......suchen.......gewissen "Doktorarbeiten" die doch sooooo viel helfen sollen hast du doch auch angeblich gelesen, warum nicht in der Lage mal im Netz zu suchen? Sorry, da bin ich bei dir hier erstmal raus, Hilfsangebote on mass und Arroganz back. Die Anderen helfen dir gerne, ich nicht mehr :smiley184: :smiley1772:
Zum Glück bist du raus, ich kann deine übergriffig art auch echt nicht mehr lesen! Und das habe ich die bereits geschrieben! Ich bin dir keine Rechenschaft schuldig, und wenn ich eine Frage stelle, hat das mot Sicherheit einen triftigen Grund. Nämlich, dass ICH keine Antwort gefunden habe. Also sprach dir deine dummen Kommentare man kann mal googeln
 

Sonne

Erfahrener Benutzer
Hi Sonne, es wird jetzt etwas anstrengend, wiederholt sich auch ständig und i.-wie willst es auch nicht annehmen.
Diesbzgl. ist das jetzt mein letzter Beitrag:
Daß nichts in der Akte steht, ist doch egal. Dann haben die "Ehrenwerten" das nicht aufgeführt, haben es nicht gehört o.ä., daß man mit diesem Personenkreis sich nur über einen RA unterhält dürfte jedem bewusst sein.
Fakt ist einfach Du sagst beim GA, daß Du vor lauter Schock zur Beruhigung (kenne ja Deine Motive nicht) zu Hause dann noch 2-3 Gläser Wein weiter getrunken hast. (habs jetzt nicht berechnet, Rübezahl wird mich sicher korrigieren) und gut is. zu Hause hast die ‰ schlicht gehalten.
Somit gehst Du mit 2,1 ins GA und mit KT.

Damit ENDE.
Die Antwort war für Rübezahl weil er meinte dann wohl doch kein Nachtrunk... daher nochmal die Zeit. nochmal ausgerechnet habe ich es, das würde recht gut hinkommen.... neue Richtlinien habe ich immer noch nicht gefunden...ich habe jetzt nochmal nachgefragt und werde von der Antwort berichten
 

admin

Administrator und MPU Profi
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Administrator
Also ich habe jetzt ausführlich bei der BASt bzgl. neuer Begutachtungsleitlinien gesucht und nichts gefunden und auch die Beurteilungskriterien gibt es noch in keiner 4. Auflage - von daher kann ich die Äußerung des VP erst einmal nicht nachvollziehen
think.gif
Nancy hat auch nichts dazu gefunden...
 

Kill

Stamm-User
Jetzt mal ganz abgesehen vom "kontrolliertem Trinken" und hin und her - ich persönlich würde behaupten, dass in sämtlichen Fällen in denen der Führerschein entzogen wurde, der Prozess des Abstinenznachweises ein riesiger Schritt in Richtung "positivem Gutachten" ist.

Bei harten Drogen ist es ja Pflicht und mir persönlich hat der Prozess des Abstinenznachweises ziemlich viel gebracht. Man beschäftigt sich ganz einfach permanent damit in Zukunft tatsächlich abstinent zu sein und zu bleiben. Also Konditionierung auf ein konsumfreies Leben.

Hätte ich damals den Führerschein, nach einer Amphetaminfahrt, nur einen Monat weggehabt, wäre mein Sinneswandel wahrscheinlich nicht so nachhaltig wie er es jetzt ist.

Ausserdem ist ein "bestandener" Abstinenznachweis auch eine Bestätigung, dass man doch nicht so'n "Idiot" ist... Mir persönlich hat es wirklich viel gebracht. Die Sorgen auch alle Einbestellungen zu erhalten und dann die Sorgen, dass keine Proben vertauscht werden und alle Horrorszenarien die man sich so vorstellen kann :D

Ich bin mir außerdem sicher, dass extrem viele Leute ein 1-monatiges Fahrverbot nach Alkoholfahrt nur "abnicken" und keinen Prozess der Erkenntnis erlangen... Daher will ich sagen, dass ein Abstinenznachweis auf jeden Fall Sinn macht und sich lohnt.

EDIT
Ergänzend Alkohol eingefügt
 

Sonne

Erfahrener Benutzer
Das kann ja jeder für sich entscheiden
Jetzt mal ganz abgesehen vom "kontrolliertem Trinken" und hin und her - ich persönlich würde behaupten, dass in sämtlichen Fällen in denen der Führerschein entzogen wurde, der Prozess des Abstinenznachweises ein riesiger Schritt in Richtung "positivem Gutachten" ist.

Bei harten Drogen ist es ja Pflicht und mir persönlich hat der Prozess des Abstinenznachweises ziemlich viel gebracht. Man beschäftigt sich ganz einfach permanent damit in Zukunft tatsächlich abstinent zu sein und zu bleiben. Also Konditionierung auf ein konsumfreies Leben.

Hätte ich damals den Führerschein, nach einer Amphetaminfahrt, nur einen Monat weggehabt, wäre mein Sinneswandel wahrscheinlich nicht so nachhaltig wie er es jetzt ist.

Ausserdem ist ein "bestandener" Abstinenznachweis auch eine Bestätigung, dass man doch nicht so'n "Idiot" ist... Mir persönlich hat es wirklich viel gebracht. Die Sorgen auch alle Einbestellungen zu erhalten und dann die Sorgen, dass keine Proben vertauscht werden und alle Horrorszenarien die man sich so vorstellen kann :D

Ich bin mir außerdem sicher, dass extrem viele Leute ein 1-monatiges Fahrverbot nach Alkoholfahrt nur "abnicken" und keinen Prozess der Erkenntnis erlangen... Daher will ich sagen, dass ein Abstinenznachweis auf jeden Fall Sinn macht und sich lohnt.

EDIT
Ergänzend Alkohol eingefügt
Das kann ja jeder für sich entscheiden, wie die Zukunft geplant ist. Abstinenz ja oder nein, ist für mich ehrlich gesagt, in Bezug man ist ein "idiot" ja oder nein, überhaupt nicht ausschlaggebend. Da Null Korrelation meiner Meinung nach vorhanden ist...
Ist für mich auch überhaupt nicht der Punkt... ;-)
 

Sonne

Erfahrener Benutzer
Nancy hat auch nichts dazu gefunden...
Ich habe mir gestern auch einen Wolf gesucht und nichts gefunden ehrlich gesagt... bin auf die Antwort gespannt. Komisch, dass mir dann direkt die HA dort angeboten worden sind, für die angeblich geforderte AB. Lässt mich schon nach nachdenklich werden
 

Locolo

Benutzer
Hey Leute,

Es kamen jetzt einige Beiträge hier dazu. Ehrlich gesagt bin ich jetzt etwas verwirrt :D

Was ist hier mit der Rückrechnung auf 3 Promille gemeint?
Einzig und allein zählt doch der BAK, der in der Akte steht?

Also wieso einmal 2,1 und einmal 3 Promille?
Was gilt nun?!
 

Rübezahl

Gesperrte(r) User(in)
na ich weiß nicht....sanne ! kann auch sehenden auges in den untergang bedeuten. deine antwort kommt mir blauäugig vor...der aus dem zusammenhang gerissene vergleich zu dir von deiner mpu annodazumal wo keiner weiß wie groß die zeitdifferenz war
 

Rübezahl

Gesperrte(r) User(in)
ach locolo...irgendwie kratzt du in summe bei jedem Thema bissl zu weit an der Oberfläche. Berechnung Alk, Abstinenz, Möglichkeit der rückrechnung wenn zeitdifferenz BAK und TF > 2h
 

Locolo

Benutzer
ach locolo...irgendwie kratzt du in summe bei jedem Thema bissl zu weit an der Oberfläche. Berechnung Alk, Abstinenz, Möglichkeit der rückrechnung wenn zeitdifferenz BAK und TF > 2h

Aber nochmal: Es zählt doch nur der in der Akte eingetragener BAK!
Wozu dann überhaupt diese komplizierte Aufstellung?

Ich wollte einfach nur das verstehen.
 

Sonne

Erfahrener Benutzer
Aber nochmal: Es zählt doch nur der in der Akte eingetragener BAK!
Wozu dann überhaupt diese komplizierte Aufstellung?

Ich wollte einfach nur das verstehen.
Weil es ein Trinkabbau und Ende gibt eine Abbauzeit und einen Tatzeitpunkt
So wie Rübezahl sagt. Das ist echt an der Oberfläche. Du kannst ja auch mittags um 12 uhr 2 promille haben und der Tatzeitpunkt war nachts um 3 Uhr. Da wird man wohl schlecht mit 2 promille rechnen können!


So einfach ist es halt eben nicht. Willst du dich wirklich als MPU- Berater selbstständig machen?
 

Locolo

Benutzer
Weil es ein Trinkabbau und Ende gibt eine Abbauzeot und einen Tatzeitpunkt
So wie Rübezahl sagt. Das ist echt an der Oberfläche. So einfach ist es halt eben nicht. Willst du dich wirklich als MPU- Berater selbstständig machen?

Klar. Bin dabei.

Scheinbar hast DU aber in deinem Leben vielmehr aufzuholen, also krieg mal dein Leben überhaupt mal auf die Reihe.
Andere hier (nicht nur mich) so arrogant anzugehen, geht mal gar nicht.
Hier braucht dir keiner mehr zu helfen.
 
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Locolo

Benutzer
Du kannst ja auch mittags um 12 uhr 2 promille haben und der Tatzeitpunkt war nachts um 3 Uhr. Da wird man wohl schlecht mit 2 promille rechnen können!

Wow, macht total Sinn!
Wenn es nicht in der Akte steht, woher will man dann wissen, dass man "um 12 Uhr 2 Promille" getrunken hat?!
 

admin

Administrator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Moin zusammen,
es war zu befürchten das dieses Thema aus dem Ruder läuft.
Wenn hier nicht bald Ruhe einkehrt mache ich das Thema dicht....:smiley695::smiley1446:
 

Sonne

Erfahrener Benutzer
Moin zusammen,
es war zu befürchten das dieses Thema aus dem Ruder läuft.
Wenn hier nicht bald Ruhe einkehrt mache ich das Thema dicht....:smiley695::smiley1446:
Gute Idee.
Macht wieder kein Sinn.
Welcher Rest BAK? Welche "unter Umständen"?
Tatzeitpunkt 3 Uhr. Blutabnahme zum Bsp erst mittags um 12Uhr. Zeitraum ist übertrieben lange gewählt um das zu verdeutlichen
Da muss man zurück rechnen. Unter gewissen Umständen: Nachtrunk nicht möglich, da zum Bsp seit dem in Polizeigewahrsam.
Klar?
 

Locolo

Benutzer
Gute Idee.

Tatzeitpunkt 3 Uhr. Blutabnahme zum Bsp erst mittags um 12Uhr. Zeitraum ist übertrieben lange gewählt um das zu verdeutlichen
Da muss man zurück rechnen. Unter gewissen Umständen: Nachtrunk nicht möglich, da zum Bsp seit dem in Polizeigewahrsam.
Klar?

Diese Rechnung müsste aber die Polizei / das Gericht vorgenommen haben.
Und der BAK zum Schluss zählt. Fertig.

@admin Verstehe ich was falsch oder warum soll hier der BAK, der in der Akte steht, nicht doch zählen?
 
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