Antwort siehe hier.Wenn der Gutachter beim Delikt nachfragt, ob man Ausfallerscheinungen hatte oder ob man sich fahrtüchtig gefühlt hat...
Was soll man denn da antworten, bzw. was will denn der GA damit genau herausfinden?
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Antwort siehe hier.Wenn der Gutachter beim Delikt nachfragt, ob man Ausfallerscheinungen hatte oder ob man sich fahrtüchtig gefühlt hat...
Was soll man denn da antworten, bzw. was will denn der GA damit genau herausfinden?
Und Deine Blutentnahme? Wie zeitnah war die gemessen an der TF? BAK wurde "angepasst" oder ist das der Wert bei der Blutentnahme? Ich frage wegen der fehlerhaftenRückrechnung bei mir... Bei Dir ist der Fall ja eigentlich andersrum: um 22:00h war der BAK höher und vielleicht auch noch bis 00:00h im Ansteigen. Und: ist es nicht so, dass 2,2 % in der Gesamtbetrachtung ganz andere Schlüsse als. 1,76 zulassen und somit auch die Beurteilung anders ausfallen muss. Wenn nicht, würde mich das sehr wundern. Es sind ja immerhin 25% mehr...Meine TF war 5 Stunden nach Trinkende. BAK 1,83%o...
Trinkende war um 22°° Uhr.
Trotzdem mit KT bestanden...
Genau so!Dein Restalkohol BAK war also 1h nach TF - genau wie bei mir. Also müssen bei mir sicher die 1,76 gelten.
Aber war es denn nicht schon immer so, dass ein Gutachter nicht nach z.B. einer THC-Fahrt vor vielen Jahren fragen darf, wenn die Behörde explizit nach einer aktuellen Alkoholfahrt fragt?Wenn es aktenkundig ist dann sicher...