Sag mal Moreno, Du konntest den FS gleich mitnehmen?Habe heute mein Gutachten erhalten es ist durchgehend positiv direkt bei der FSST abgegeben und den Führerschein gleich erhalten. Ich wünsche dir viel Glück!
Das hoffe ich auch sehr ! Ich habe das Gutachten gelesen. Und es steht klar drin, dass KT oder Abstinenz 1 Jahr, aber mindestens 6 Monate gelebt werden muss. Das es bei mir nun mit 4 Monaten geklappt hat.... war bestimmt knappJap, mein Gutachten abgeben das wurde kurz überprüft dauerte 30 min und dann direkt mein FS in die Hände gedrückt bekommen.
Dann konntest du wohl den Gutachter sehr gut mit Worten überzeugen.Ich habe das Gutachten gelesen. Und es steht klar drin, dass KT oder Abstinenz 1 Jahr, aber mindestens 6 Monate gelebt werden muss. Das es bei mir nun mit 4 Monaten geklappt hat.... war bestimmt knapp
Daher für die Zukunft schön aufpassen, sonst verschieben sich die Mundwinkel wieder nach unten.Danke !!!! Ich laufe seit 2 Tagen mit einem Dauergrinsen durch die Gegend
Das kannste glaubenDaher für die Zukunft schön aufpassen, sonst verschieben sich die Mundwinkel wieder nach unten.
Ach Vespa, bevor ich es vergesse: Vielen Dank für deine anerkennenden Worte und deine SpendeIch habe Euch ein kleines Dankeschön überwiesen.
Ihr seid super ! Und macht weiter... es gibt auch nichts vergleichbares.Ach Vespa, bevor ich es vergesse: Vielen Dank für deine anerkennenden Worte und deine Spende
Unser Admin wird sich sicher auch noch melden (kann aber noch eine Weile dauern...)
Nicht mehres gibt auch nichts vergleichbares.
Ist bei mir auch so.wie ist das bei Euch ?
Nach Entziehung, Verzicht, Widerruf, Rücknahme und Ablauf der Gültigkeit einer Fahrerlaubnis erlischt diese. Wird nach dem Erlöschen eine neue Fahrerlaubnis beantragt, kann die alte Erlaubnis nicht wiedererteilt werden. Vielmehr wird eine neue Erlaubnis erteilt. Wurde das Fahrerlaubnisrecht zwischen der Ersterteilung und der Neuerteilung geändert, sind die zum Zeitpunkt der Neuerteilung geltenden Regelungen bestimmend. Ein Anspruch auf die alten Rechte besteht nicht mehr.Auf dem neuen Führerschein stehen keine Daten, wann ich die ursprüngliche Fahrerlaubnis erworben habe,