Ich glaube, einen RA braucht man da nicht. 30 TS und 9 M klingen "harmlos". Mich hatte es nicht betroffen, deswegen weiß ich es nicht auf was sich die 9 M beziehen. Ich denke, dass sie ab Entscheidungsdatum gelten (also SB). Die 14T Frist für Einsprüche ändern ja an der richterlichen Entscheidung nichts. Bei Urteilsfindung wurde bestimmt berücksichtigt, dass du FE schon abgegeben hast, sonst wäre die SF länger gewesen. Andererseits, wäre das dann eine recht unrunde Zahl (bezogen auf TF) ca. 10,5 Monate???? Aber sowas lässt sich schnell klären denke ich. Strafe ist geringer als 2011 wegen der Schwere des Deliktes (1,4 statt 2,0). Ab nun kommt die Behörde ins Spiel:
- für fsst ist es eine Wiederholungstat
- MPU fällig mit AB
Ich würde HA machen: Mitte März (für Sicherheit), mitte Juni, Mitte September, Mitte Dezember.
Im Januar dann MPU. Neue FE dann evt. Ende Februar 2022??? Entsprechend vorher die Beantragung planen. Für mich sieht das so aus, als ob deine Sperrfrist von 9 Monaten eigentlich egal ist, neue FE wird maßgeblich von deiner AB bestimmt und die ist länger.