MPU: Ja oder Nein?

Sanne2005

Erfahrener Benutzer
Ok wenn das so ist. Ihr seid die Profis. Aber in 3 Monaten mit der 1 Haaranalyse anfangen wäre trotzdem richtig oder. Weil 4 Monate nach der Trunkenheitsfahrt die 1 Haaranalyse soweit Ich informiert bin.??L.g.sanne
 

Sanne2005

Erfahrener Benutzer
17.11.war die Trunkenheitsfahrt. Also Anfang März die erste Haaranalyse. Dann Anfang Juni und Anfang September.Natascha hat ein Baby deswegen wären ja Haaranalysen viel besser. L.g.sanne
 

Andi18

MPU Profi
Es wird sicher eine MPU verlangt. Die 10jahres Frist ist noch nicht abgelaufen...
Erst ab dann gilt man wieder als Ersttäter.
Da ich Wiederholungstäterin bin (im Jahr 2011 TF mit 2,0 Promille, MPU positiv bestanden),
klingt fast so, als ob die Neuerteilung im Jahr 2011 war und dann im Jahre 2021 tatsächlich verjährt wäre?
Somit sollte Natascha vielmehr empfohlen werden, erst Akteneinsicht bei der Fsst vorzunehmen, um das genaue Datum von damals zu erfahren und auf KEINEN FALL eine Wiedererteilung vorher beantragen.
Bei einer jetzigen Sperrfrist von 9 Monaten wäre es ja unsinnig wegen den paar Monaten die MPU als WHT durchzuführen.
 

Natascha

Benutzer
Die erste TF war im November 2011 mit 2,0 Promille. Die MPU und Neuerteilung war im März 2013. Eigentlich muss ich als Wiederholungstäter gelten. Aber im Strafbefehl steht kein Wort darüber und viele sagen zu mir, dass Wiederholungstäter höhere Strafen und längere Sperrfrist bekommen.
Kann ich bei der FSST meine Akte einfach so verlangen? Kann man das jeder Zeit machen oder nur vor der Neuerteilung?
 

Sanne2005

Erfahrener Benutzer
Frohes neues Jahr Natascha. Sei doch froh das es nur 9 Monate sind. Im Strafbefehl steht doch immer nur das Urteil nicht was man früher mal angestellt hat. Das steht da nicht. Das ist nur bei der Führerscheinstelle in deiner Akte. Wenn die Neuerteilung 2013 war dann ist das leider noch in der Akte. Ich bin mir eigentlich sicher das Du jederzeit in Deine Akte kucken kannst. Nach Anmeldung vorher. Ruf da an nächste Woche und frag ob Du reinkucken darfst. Dann siehst Du ob das alte Urteil noch drin ist. Ich drücke dir die Daumen.
 

Natascha

Benutzer
Und noch eine Frage:) ab wann gilt der Führerscheinentzug? Also ich habe am 17.11 mein Führerschein abgegeben und am 31.12 habe das Urteil von Staatsanwaltschaft bekommen.
 

Natascha

Benutzer
Hallo liebe Sanne:) Frohes neues Jahr!!!
Was bringen mir diese 9 Monate, wenn die ganze Sache mit AN und MPU über ein Jahr dauern kann?:-(
Ich rufe am Montag bei der FSST an und Frage nach
 

Sanne2005

Erfahrener Benutzer
Das weiss ich zufällig. Es ist 14 Tage nach Zustellung rechtskräftig. Also am 14.Januar. Von da an 9 Monate. Sperrzeit dann bis 14.Oktober. Die 14 Tage weil man noch Einspruch machen könnte. Ich hatte damals auch einen Anwalt und Er hat es am Tage der Zustellung rechtskräftig gemacht weil Er damals geschrieben hat wir verzichten auf Rechtsmittel. Aber das lohnt sich nicht einen Anwalt jetzt aufzusuchen wegen 14 Tage.
 

Sanne2005

Erfahrener Benutzer
Ja das ist das ungünstige bei Dir. Die 9 Monate wären rum aber keine 12 Monate AB. Aber es sind nur 3 Monate mehr. Im Dezember hättest Du die 4 Haaranalyse und dann hast Du das 1 Jahr AB. Und dann gleich zur MPU wo Du ja schon vorher einen Termin machen könntest. Das klappt schon alles. L.g.sanne
 

Natascha

Benutzer
Nein, habe ich nicht. Ich will dieses Mal Geld sparen. Beim ersten Mal hatte ich einen Anwalt und einen Verkehrspsychologe. Das war alles unnötig. Beim Verkehrspsychologe war ich damals fünf Mal und habe bei jedem Termin 100 € bezahlt. Und der hat mir beim fünften Mal gesagt, dass ich mindestens 10 Mal zu ihm kommen muss, weil ich starke Alkoholprobleme hätte und ich war damals 26 Jahre alt, erfolgreich meine Lehre abgeschlossen eine gute Arbeitsstelle bekommen, wo ich bis jetzt immer noch arbeite. Also ich habe ihm den mittleren Finger gezeigt und weggegangen. Die wollen alle nur Geld von uns kassieren. Und bei der MPU hat keiner bei mir nach VP gefragt.
 
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funkytown

Erfahrener Benutzer
Die Absicht keine Rechtsmittel einzulegen kann man auch selber aussprechen, da brauchts keinen Anwalt für.

Wiederholungstäter wird hier zusammen geworfen: Im strafrechtlichen Sinne ist die Tat bereits verjährt gewesen (5 Jahre in deinem Fall), deshalb warst du vor Gericht kein Wiederholungstäter.

Der Verwaltungsakt des Führerscheinentzuges und der Neuerteilung bleiben aber 10 Jahre vermerkt (+ ggf. Anlaufhemmung von max. 5 Jahren, wenn die FE nicht vorher neuerteilt wurde) - dies hat aber mit dem Strafrecht nichts mehr zu tun. Heißt: Vor der FSST bist du WHT, vor Gericht nicht.

Also gilt Neuerteilung 2013 + 10 Jahre = 2023. Die MPU würde bis dahin kommen.
 

Andi18

MPU Profi
Beim Verkehrspsychologe war ich damals fünf Mal und habe bei jedem Termin 100 € bezahlt. Und der hat mir beim fünften Mal gesagt, dass ich mindestens 10 Mal zu ihm kommen muss, weil ich starke Alkoholprobleme hätte und ich war damals 26 Jahre alt, erfolgreich meine Lehre abgeschlossen eine gute Arbeitsstelle bekommen, wo ich bis jetzt immer noch arbeite.
Leider steckt hierbei im Kern schon eine gewisse Wahrheit. Es gibt halt sehr weite Ausprägungen an Teilnehmern, Ablauf ist aber bei allen gleich, was wiederum fraglich ist. Ich denke das Grundmotiv aufzuarbeiten mit Handlungsstrategien ist mithilfe eines VP in den ersten 2-3 Sitzungen ausreichend und durchwegs effizient. Leider sind viele VPs auf umfängliches "Therapieren" aus mit unbegründeten Rückblicken in die Kindheit, nicht zu vergessen daß die ja auch unabhängige Wirtschaftsunternehmen sind..
So hätte ich mir persönlich auch stringentere Vorgehen bzw. Vorgaben gewünscht, sodaß es dann auch keine diversen Einschätzungen der verschiedenen VPs bzw. Beratungen geben kann. Bei Dir als WHT ist die Strategie klar, bei anderen gehts immer um die Erstdiskussion nach KT oder AB!
Möchte aber hier keine Grunddiskussion lostreten zu dem Thema überhaupt und diesen Thread damit "belasten".
 

Rübezahl

Gesperrte(r) User(in)
Ich glaube, einen RA braucht man da nicht. 30 TS und 9 M klingen "harmlos". Mich hatte es nicht betroffen, deswegen weiß ich es nicht auf was sich die 9 M beziehen. Ich denke, dass sie ab Entscheidungsdatum gelten (also SB). Die 14T Frist für Einsprüche ändern ja an der richterlichen Entscheidung nichts. Bei Urteilsfindung wurde bestimmt berücksichtigt, dass du FE schon abgegeben hast, sonst wäre die SF länger gewesen. Andererseits, wäre das dann eine recht unrunde Zahl (bezogen auf TF) ca. 10,5 Monate???? Aber sowas lässt sich schnell klären denke ich. Strafe ist geringer als 2011 wegen der Schwere des Deliktes (1,4 statt 2,0). Ab nun kommt die Behörde ins Spiel:
- für fsst ist es eine Wiederholungstat
- MPU fällig mit AB

Ich würde HA machen: Mitte März (für Sicherheit), mitte Juni, Mitte September, Mitte Dezember.
Im Januar dann MPU. Neue FE dann evt. Ende Februar 2022??? Entsprechend vorher die Beantragung planen. Für mich sieht das so aus, als ob deine Sperrfrist von 9 Monaten eigentlich egal ist, neue FE wird maßgeblich von deiner AB bestimmt und die ist länger.
 

Andi18

MPU Profi
Ich würde HA machen: Mitte März (für Sicherheit), mitte Juni, Mitte September, Mitte Dezember.
Im Januar dann MPU. Neue FE dann evt. Ende Februar 2022??? Entsprechend vorher die Beantragung planen. Für mich sieht das so aus, als ob deine Sperrfrist von 9 Monaten eigentlich egal ist, neue FE wird maßgeblich von deiner AB bestimmt und die ist länger.
Sofern Natascha die Haare nicht behandelt, würde ich das auch so empfehlen, zumal ja schon seit TF (17.11.20) knapp 2 Monate vergangen sind.
Was die 12M AB angehen, würde mich interessieren, wie genau das die GA nehmen?
Angenommen Natascha tritt im Oktober zur MPU an (in etwa Ende der Sperrfrist September) - hat dann folglich 9M AN in der Tasche und kann glaubwürdig vermitteln, bereits gute 11M AB zu sein, wäre doch reell oder? Haben die GA da Toleranzen o.ä.?
 

Rübezahl

Gesperrte(r) User(in)
Auf solche Spiele würde ich mich nicht einlassen! 9M sind nicht 12M sondern nur 75% davon...AB kann man nicht glaubhaft vermitteln, sie muss nachgewiesen sein. Das wäre ja ungefähr so lax wie wenn man nur bei 75% aller fahrten nicht betrunken sein muss...
 

RodionRomanovich

Erfahrener Benutzer
Dass bei der 1. MPU "Märchen erzählt" wurden, ist durch die Wiederholungstat hinlänglich bewiesen worden. Für die zweite muss nun schon ein bisschen mehr kommen als gesammelte AB-Zettelchen und gutherzige Beteuerungen. Da es hier auf Pflicht-AB hinausläuft (also AB12) würde auch ich hier nicht mit mängelbehafteter Eintrittskarte aufschlagen. Die eigentliche Vorstellung wird schon knackig genug. Da braucht es keine vermeidbaren Abstriche.
Alternativ könnte man auch bis 3/23 die Füße stillhalten.
 

Mungo

Neuer Benutzer
Ich bin kein Jurist, aber das "Füße-Stillhalten" wird nicht funktionieren, da durch die zweite Fahrt mit Sicherheit eine Tilgungshemmung eingetreten ist. Sie müsste sich also unter Umständen eher 15 Jahre gedulden...

Ansonsten: Der Gutachter wird es ganz genau so sehen wie du, RodionRomanovich!
 
Zuletzt bearbeitet:

RodionRomanovich

Erfahrener Benutzer
Ich bin kein Jurist, aber das "Füße-Stillhalten" wird nicht funktionieren, da durch die zweite Fahrt mit Sicherheit eine Tilgungshemmung eingetreten ist. Sie müsste sich also unter Umständen eher 15 Jahre gedulden...
Da es seit 1.5.2014 keine Tilgungshemmung mehr gibt, und die 5-jährige Übergangsregelung für Altfälle am 30.4.2019 abgelaufen ist, darf die alte TF dann nicht mehr verwendet werden.
 
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