MPU: Ja oder Nein?

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Das ist aber doch nur interessant wenn man CE haben möchte?
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Hier mal ein Auszug:
Soweit Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 keine Fahrzeugkombinationen führen wollen, die nach neuem Recht in die Klasse CE fallen, brauchen sie sich keinen ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen.
Quelle: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/A...ehr/besitzstand-und-uebergangsregelungen.html

Bzgl. des Erste-Hilfe-Kurses gibt es hier einen Thread: Erste Hilfe Kurs bei Neuerteilung


Hallo Natascha,

ich weiß nicht ob du es gesehen oder vllt. überlesen hattest: wenn du bis März/April 2023 ohne FS auskommen könntest und erst dann einen Neuantrag stellen würdest, käme keine MPU-Aufforderung mehr auf dich zu...
 

Natascha

Benutzer
Ich habe heute bei der FSST angerufen. Sie haben noch kein Urteil vom Gericht bekommen, mein Führerschein auch nicht. Wenn Bescheid vom Gericht da ist, dann schreiben die mir einen Brief, was ich alles für die Neuerteilung brauche, bzw. MPU.
Wenn ich bis März 2023 warte und erst dann den Antrag stelle, um MPU umzugehen, da bin ich nicht 100 prozentig sicher, ob das wirklich stimmt mit 10 Jahren Verjährung.Die deutsche Gesetze sind hart. Kann man alles erwarten.
 

Rübezahl

Gesperrte(r) User(in)
Beim Sehtest kommt es auf die FS-Klasse an. Ich war der Meinung, ich mach gleich mal C-Klasse falls ich mittelfristig mal ein großes WoMo fahren will. Dann kannst dir den optiker sparen - musst du 2 extra Tests (Sehen und allgemeine Gesundheit) machen (gleich bei MPU , ca. 2x 50 EUR).
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Wenn ich bis März 2023 warte und erst dann den Antrag stelle, um MPU umzugehen, da bin ich nicht 100 prozentig sicher, ob das wirklich stimmt mit 10 Jahren Verjährung.Die deutsche Gesetze sind hart. Kann man alles erwarten.
Es geht darum dass 10 Jahre nach Neuerteilung (nach deiner positiven MPU) deine erste TF getilgt ist. Sie wird dann aus dem FAER gelöscht und Sachen die nicht mehr im FAER stehen kann dir deine FSSt. nicht mehr vorhalten. Dies ist gesetzlich geregelt.

(1) 1Die im Register gespeicherten Eintragungen werden nach Ablauf der in Satz 2 bestimmten Fristen getilgt. 2Die Tilgungsfristen betragen
.....
zehn Jahre
bei Entscheidungen über eine Straftat, in denen die Fahrerlaubnis entzogen oder eine isolierte Sperre angeordnet worden ist,

Quelle: https://dejure.org/gesetze/StVG/29.html

Aber ich will dich hier nicht zu i-etwas überreden, es ist deine Entscheidung was du machen möchtest... :smiley138:
 

Natascha

Benutzer
Ich lese gerade im Bußgeldkatalog, als Wiederholungstäter gilt man 10 Jahre nach dem Tag des Vergehens, danach wird diese Information aus dem FAER gelöscht. Und ihr schreibt 10 Jahre nach Neuerteilung. Meine erste TF war im November 2011. Kann sein dass meine erste TF dieses Jahr aus dem FAER gelöscht wird? Ich weiss nicht wem ich glauben soll. Jeder sagt anders. Gehe wahrscheinlich doch zum Anwalt.
 

sammski

Stamm-User
So in deinem Fall: Im Nov. 2011, genauer gesagt dann der Tattag, 10 Jahre später, giltst du nicht mehr als Wiederholungstäter. Sprich, diese Tat wird dir dann nicht mehr vom GA bei der MPU mit berechnet. Je nachdem wie man es hier nun ausdrücken mag. Brauchst keinen Anwalt, außer du hast zu viel Geld ;)

Am 18.11.2021 sollte damit spätestens deine letzte bekannte TF im Nov. 2011 getilgt sein.
 

Rübezahl

Gesperrte(r) User(in)
...und ganz allgemein wundere ich mich sehr über deine Fragen. Da du den ganzen Zauber ja schon mal hattest, müsstest du doch eigentlich wissen wie und warum der Hase so läuft und nicht anders. Das einzig für dich relevante was sich geändert hat, ist dass die MPU-Anforderungen seit deiner 1. MPU spürbar angezogen worden. Du hattest hier im thema einige zungenschläge, mit denen würdest du die 1.MPU heutzutage bestimmt nicht schaffen, von WHT - MPU will ich nicht erst reden.
 

Rübezahl

Gesperrte(r) User(in)
So in deinem Fall: Im Nov. 2011, genauer gesagt dann der Tattag, 10 Jahre später, giltst du nicht mehr als Wiederholungstäter. Sprich, diese Tat wird dir dann nicht mehr vom GA bei der MPU mit berechnet. Je nachdem wie man es hier nun ausdrücken mag. Brauchst keinen Anwalt, außer du hast zu viel Geld ;)
Tag der Neuerteilung !?
 

RodionRomanovich

Erfahrener Benutzer
Da die FE entzogen war, gilt eine Anlaufhemmung von längstens 5 Jahren, die mit der Neuerteilung beendet wurde. Zeitgleich mit der Neuerteilung begann also die 10-jährige Tilgungsfrist zu laufen, welche folglich erst im März 2023 endet.

Falls ein Anwalt eingeschaltet werden soll, bitte einen der rar gesäten Spezies, die sich im Verwaltungsrecht auskennt!
 

Sanne2005

Erfahrener Benutzer
Guten Morgen Natascha. Mach Dich doch nicht so verrückt. Stell im März den Neuantrag und dann siehst Du doch was Die Führerscheinstelle möchte?Dann kannst Du immer noch entscheiden was Du machst. 12 Monate AB und MPU oder Du wartest bis keine MPU mehr verlangt wird. Einen Guten Anwalt kannst Du ja zusätzlich Fragen. So teuer ist es ja nicht. 100 Euro cirka. L.g.sanne
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Am Rande sei erwähnt, dass das Zurückziehen des Antrages an sich zwar kostenlos ist, die Gebühren für den Neuantrag werden aber nicht zurück erstattet. Kostet also so um die 150€.
 

MrEon

Benutzer
bei mir (FS B/3) war ein Sehtest nicht angekreuzt im Schreiben aber 1. Hilfe Kurs. Wollte den ja bereits im Dez. machen, wurde aber schon 2 mal abgesagt wegen diesen behämmerten Corona Lockdown^^
 

Natascha

Benutzer
Hallo Natascha. Wie sieht es aus bei Dir?L.g.sanne
Hallo Sanne . Ich warte immer noch auf das Schreiben von der FSST. Sie haben mir versprochen, wenn das Urteil von Staatsanwaltschaft da ist, dann schicken die mir Info, was ich alles für die Neuerteilung brauche. Es dauert Ewigkeit bis von Behörden eine Antwort kommt.
 
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