brauchen die Inhaber der FE mit der alten Klasse 3. (also bis 7,5t.) - nennt sich Besitzstandswahrung.Attest vom Hausarzt?
brauchen die Inhaber der FE mit der alten Klasse 3. (also bis 7,5t.) - nennt sich Besitzstandswahrung.Attest vom Hausarzt?
Quelle: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/A...ehr/besitzstand-und-uebergangsregelungen.htmlSoweit Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 keine Fahrzeugkombinationen führen wollen, die nach neuem Recht in die Klasse CE fallen, brauchen sie sich keinen ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen.
Es geht darum dass 10 Jahre nach Neuerteilung (nach deiner positiven MPU) deine erste TF getilgt ist. Sie wird dann aus dem FAER gelöscht und Sachen die nicht mehr im FAER stehen kann dir deine FSSt. nicht mehr vorhalten. Dies ist gesetzlich geregelt.Wenn ich bis März 2023 warte und erst dann den Antrag stelle, um MPU umzugehen, da bin ich nicht 100 prozentig sicher, ob das wirklich stimmt mit 10 Jahren Verjährung.Die deutsche Gesetze sind hart. Kann man alles erwarten.
(1) 1Die im Register gespeicherten Eintragungen werden nach Ablauf der in Satz 2 bestimmten Fristen getilgt. 2Die Tilgungsfristen betragen
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zehn Jahre
bei Entscheidungen über eine Straftat, in denen die Fahrerlaubnis entzogen oder eine isolierte Sperre angeordnet worden ist,
Tag der Neuerteilung !?So in deinem Fall: Im Nov. 2011, genauer gesagt dann der Tattag, 10 Jahre später, giltst du nicht mehr als Wiederholungstäter. Sprich, diese Tat wird dir dann nicht mehr vom GA bei der MPU mit berechnet. Je nachdem wie man es hier nun ausdrücken mag. Brauchst keinen Anwalt, außer du hast zu viel Geld
Hallo Sanne . Ich warte immer noch auf das Schreiben von der FSST. Sie haben mir versprochen, wenn das Urteil von Staatsanwaltschaft da ist, dann schicken die mir Info, was ich alles für die Neuerteilung brauche. Es dauert Ewigkeit bis von Behörden eine Antwort kommt.Hallo Natascha. Wie sieht es aus bei Dir?L.g.sanne