hallo nancy,
ja sieht so aus
du bist sehr aufmerksam. ja, hab ich damals angegeben. war aber falsch verstanden von meiner seite. dachte da ist die akte vom gericht gemeint. wußte damals nicht, bevor ich mich zur mpu angemeldet hab, dass das wichtig, bzw besser wäre einsicht zu haben vorher.
nein, ich hatte nix vorher.
bei meiner letzten ausführlichen antwort an dich, hab ich dir das von meinen urinscreenings geschrieben. hab beim schreiben aber vergessen, dass ich bei der blutentnahme damals 1,81 promille hatte. das war aber ca 1 - 1,5 std nach dem unfall. ich hatte damals noch was getrunken, als ich nach hause kam. die polizei kam ja erst später. das gericht hat damals eine nachtrunkuntersuchung von einem arzt erstellen lassen, hat es aber beim ersten strafbefehl nicht berücksichtigt. also war der erste mit 1,81 promille ausgestellt. ich war ja zu der zeit schon beim screening. dann hat der anwalt einspruch eingelegt. warum der nachtrunk nicht berücksichtigt wurde. daraufhin gabs nen neuen strafbefehl ( vier wochen später ) mit nachtrunkberechnung. dann war der strafbefehl noch 1,56 promille. der anwalt wußte damals auch nicht, warum das gericht das erst beim zweiten strafbefehl anerkannt hat, weil der richter hat ja das gutachten selbst angefordert
daraufhin hat mein anwalt mir versichert, dass ich nicht mehr zur mpu muß und daraufhin hab ich mich beim screening wieder abgemeldet. es war damals ein einziges hin und her. und dann 3 wochen vor fristablauf doch noch mpu
dazu hab ich noch eine frage..........steht das alles in meiner akte beim GA ? oder steht da nur der zweite bescheid mit den 1,56 promille ? obwohl das ja auch keine rolle spielen würde, weil ja nur der zweite zählt, bzw die fragestellung vom landratsamt.
es ist nur die frage, soll ich das alles dem GA erzählen ? oder das mit der nachtrunkberechnung weg lassen ? es zählt ja sowieso der zweite strafbefehl.............
ja sieht so aus

du bist sehr aufmerksam. ja, hab ich damals angegeben. war aber falsch verstanden von meiner seite. dachte da ist die akte vom gericht gemeint. wußte damals nicht, bevor ich mich zur mpu angemeldet hab, dass das wichtig, bzw besser wäre einsicht zu haben vorher.
nein, ich hatte nix vorher.
bei meiner letzten ausführlichen antwort an dich, hab ich dir das von meinen urinscreenings geschrieben. hab beim schreiben aber vergessen, dass ich bei der blutentnahme damals 1,81 promille hatte. das war aber ca 1 - 1,5 std nach dem unfall. ich hatte damals noch was getrunken, als ich nach hause kam. die polizei kam ja erst später. das gericht hat damals eine nachtrunkuntersuchung von einem arzt erstellen lassen, hat es aber beim ersten strafbefehl nicht berücksichtigt. also war der erste mit 1,81 promille ausgestellt. ich war ja zu der zeit schon beim screening. dann hat der anwalt einspruch eingelegt. warum der nachtrunk nicht berücksichtigt wurde. daraufhin gabs nen neuen strafbefehl ( vier wochen später ) mit nachtrunkberechnung. dann war der strafbefehl noch 1,56 promille. der anwalt wußte damals auch nicht, warum das gericht das erst beim zweiten strafbefehl anerkannt hat, weil der richter hat ja das gutachten selbst angefordert

daraufhin hat mein anwalt mir versichert, dass ich nicht mehr zur mpu muß und daraufhin hab ich mich beim screening wieder abgemeldet. es war damals ein einziges hin und her. und dann 3 wochen vor fristablauf doch noch mpu

dazu hab ich noch eine frage..........steht das alles in meiner akte beim GA ? oder steht da nur der zweite bescheid mit den 1,56 promille ? obwohl das ja auch keine rolle spielen würde, weil ja nur der zweite zählt, bzw die fragestellung vom landratsamt.
es ist nur die frage, soll ich das alles dem GA erzählen ? oder das mit der nachtrunkberechnung weg lassen ? es zählt ja sowieso der zweite strafbefehl.............

Zuletzt bearbeitet:
ok, dann sag ich davon nichts, aber kann es sein dass die laboruntersuchungen damals an die FSST geschickt wurden und die nun auch in meiner akte sind ???




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