MPU nach § 11 Abs. 3 Nrn. 5,6 und 7 ?

hallo nancy,

ja sieht so aus :smiley22:

du bist sehr aufmerksam. ja, hab ich damals angegeben. war aber falsch verstanden von meiner seite. dachte da ist die akte vom gericht gemeint. wußte damals nicht, bevor ich mich zur mpu angemeldet hab, dass das wichtig, bzw besser wäre einsicht zu haben vorher.

nein, ich hatte nix vorher.

bei meiner letzten ausführlichen antwort an dich, hab ich dir das von meinen urinscreenings geschrieben. hab beim schreiben aber vergessen, dass ich bei der blutentnahme damals 1,81 promille hatte. das war aber ca 1 - 1,5 std nach dem unfall. ich hatte damals noch was getrunken, als ich nach hause kam. die polizei kam ja erst später. das gericht hat damals eine nachtrunkuntersuchung von einem arzt erstellen lassen, hat es aber beim ersten strafbefehl nicht berücksichtigt. also war der erste mit 1,81 promille ausgestellt. ich war ja zu der zeit schon beim screening. dann hat der anwalt einspruch eingelegt. warum der nachtrunk nicht berücksichtigt wurde. daraufhin gabs nen neuen strafbefehl ( vier wochen später ) mit nachtrunkberechnung. dann war der strafbefehl noch 1,56 promille. der anwalt wußte damals auch nicht, warum das gericht das erst beim zweiten strafbefehl anerkannt hat, weil der richter hat ja das gutachten selbst angefordert :a070:

daraufhin hat mein anwalt mir versichert, dass ich nicht mehr zur mpu muß und daraufhin hab ich mich beim screening wieder abgemeldet. es war damals ein einziges hin und her. und dann 3 wochen vor fristablauf doch noch mpu :smiley842:
dazu hab ich noch eine frage..........steht das alles in meiner akte beim GA ? oder steht da nur der zweite bescheid mit den 1,56 promille ? obwohl das ja auch keine rolle spielen würde, weil ja nur der zweite zählt, bzw die fragestellung vom landratsamt.
es ist nur die frage, soll ich das alles dem GA erzählen ? oder das mit der nachtrunkberechnung weg lassen ? es zählt ja sowieso der zweite strafbefehl.............:smiley2204:
 
Zuletzt bearbeitet:
bis dato hab ich das schon getrennt. wenn ich wußte, dass ich am nächsten tag fahren muß, hab ich auch nichts, oder wenig getrunken, so dass ich ohne probleme am nächsten tag fahren kann. und ob ich ein oder zwei bier getrunken habe und dann gefahren bin - ja, das hab ich manchmal gemacht. das ist ja aber auch nicht soooo schlimm.

Nun ja, ob der GA das genau so sehen würde, lassen wir mal dahingestellt. Generell ist es natürlich am besten wenn man sich an 0,00‰ beim Fahren hält...
Es geht bei dieser Angabe darum, dass man nicht zur Verharmlosung neigt - also angibt noch NIE unter Alk.einfluss gefahren zu sein (sofern der GA danach fragt), denn das würde den Probanden unglaubwürdig machen. Die Aussage "das war ja nicht so schlimm" würde ich mir da aber tunlichst verkneifen.

ist das so toll, wenn ich dem GA erzähle, dass ich nicht mehr weiß wie ich mich ins auto gesetzt habe, sondern erst ab dem chrash wieder ? oder eher was anderes ?

Zu dieser Frage schreibe ich dir gleich noch etwas...


ja, wegen der vermeidungsstrategie............ ich werde bestimmt von meiner freundin erzählen und dass sie natürlich positiv für mich und mein verhalten ist, aber dass ich alleine zu dem schluss gekommen bin, dass alk keine problemlösung ist und ich in zukunft bei problemen mich ablenken werde mit sport, oder mit der familie oder freunden sprechen und lösungen für probleme gemeinsam zu finden.

Genau das fett markierte solltest du als Vermeidungsstrategie anführen! NICHT dich mit i-etwas kurzfristig "ablenken" (denn dann kommen die Probleme ja i-wann wieder zum Vorschein), sondern versuchen sie generell aus dem Weg zu räumen.

zum thema alk.fragestellung bzw KT. du schreibst, ich sollte mindestens ein halbes jahr KT gelebt haben.
ich hatte noch nicht erwähnt, dass ich mich damals zum urinscreening gemeldet habe, weil mir das am anfang der anwalt empfohlen hat. war dann am 12.03 und am 08.05. beim screening und die ganze zeit nichts getrunken. waren auch beide negativ. am 02.07. war ich zum 3. mal. da war das ergebniss positiv. hatte aber auch nichts getrunken. nach einem anruf meinerseits beim laborarzt, hat er gemeint da bewegt man sich auf dünnem eis mit dem screening. da würde schon reichen, wenn man desinfektionsmittel einatmet, oder lacke in denen alkohol ist. ich arbeite mit desinfektionsmittel und starken reinigern in denen alkohol ist. .........prima, dachte ich. er hat gesagt, um das zu beweisen müßte ich zur haaranalyse. als dann im strafbefehl 1,56 promille stand ( der kam dann einen monat später,) hab ich mich zum screening wieder abgemeldet, weil mein anwalt sicher war, dass mpu bei mir nicht verlangt wird.
also hab ich nicht nur KT, sondern abstinenz gelebt für ein halbes jahr. sollte ich das beim GA so erzählen, oder besser gar nichts davon ?

Das die Urinscreenings nach Kontakt mit Desinfektionsmitteln pos. anschlagen ist leider Fakt - von daher nachvollziehbar das es so geendet ist. Wie aber willst du es dem GA denn vermitteln, dass du bis zum Zeitpunkt an dem sich dein Screening zerschlagen hat, AB gelebt hast und nachdem dein RA dir gesagt hat, dass du keine MPU machen musst, wieder angefangen hast, Alk. zu trinken? So wird ja eigentlich nur offenbart, dass du dies ausschließlich für die MPU gemacht hast/hättest...?!?! Denn es ist so: Auch bei einer "freiwilligen" AB, d.h., wenn man AN über 6 Monate hat, bedeutet dies bei der MPU, dass der Proband für den Rest seines Lebens AB leben möchte.

Was du machen kannst ist, dem GA von einer "Trinkpause" zu erzählen. Dies diente dir selbst erstmal zur Orientierung und zur Selbstfindung. Du hast dir Gedanken darüber gemacht, warum du den Alk. konsumiert hast, also was er dir gebracht hat und nachdem du dies ausreichend aufgearbeitet hast, hast du für dich entschieden, künftig nur noch kontrolliert Alk. zu trinken. Damit hast du in den letzten (mind.) 6 Monaten sehr gute Erfahrungen gemacht und weißt daher, dass du es auch in Zukunft praktizieren kannst/wirst.

warum ich zu viel getrunken hab ? aus zugehörigkeitsgefühl, gruppenzwang. wie schon geschrieben, unter der woche hab ich nie was getrunken und am we bin ich meist zu fuß in die stadt und konnte, wenn ich lust hatte was trinken. ich habe mir einfach nichts weiter dabei gedacht, weil ich ja ohne auto unterwegs war. und ich nie davon ausgegangen bin, dass ich jemals danach fahren werde. dass mir sowas nie mehr passiert, werd ich in zukunft nicht mehr als zwei bier trinken. das, oder ähnliches wird mir nie wieder passieren. mir ist klar geworden, was noch alles mehr hätte passieren können. z.b. ein zusammenstoß mit anderen fahrzeugen, oder fußgänger. das war unverantwortlich und es war mir eine lehre.

ja, das allein sein wollen/können hatte bestimmt was damit zu tun,

Zugehörigkeitsgefühl und Gruppenzwang? Das könnte bei der MPU problematisch werden. Gruppenzwang würde bedeuten, dass du unter Menschen warst, die dich permanent zum Trinken animiert haben und gegen die du dich "behaupten" musstest. Etwa: "Mensch jetzt trink' einen mit, ansonsten bist du ein Weichei!" oder ähnliches. War das so? Gruppenzwang findet meist unter Jugendlichen statt (Beispiel "Kampftrinken"), nicht aber bei Menschen die sich in einer späteren Lebensphase befinden...

Denke bitte nochmal über das Thema "nicht allein sein können" nach. Was ist da in dir vorgegangen? Warst du unsicher und hast über Dinge nachgegrübelt
(abgesehen von deiner Angst um deinen Vater)? Du hattest zu diesem Zeitpunkt keine Freundin, oder? Kann es sein, dass dein Selbstbewusstsein zu diesem Zeitpunkt nicht sonderlich gut war? Ich rede hier von den Anfängen deines erhöhten Alk.konsums. Du hast dich ja im Laufe der Zeit gesteigert (das ist einfach so, nennt sich dann Alk.gewöhnung). Vllt. kannst du hier mal auflisten, wann du angefangen hast vermehrt Alk. zu trinken und wie sich das gesteigert hat.

du schreibst, sofern man den GA von seiner zukünftigen stabilität überzeugen kann, sind nachweiße nicht nötig............aber es ist auch um so schwerer für den probanten.

Ich schrieb aber auch, dass ich dies nicht auf den Alk. beziehe. Nachweise bei einer verkehrsrechtlichen Fragestellung sind aus med. Sicht eben nicht möglich.
Du hast/bekommst ja eine Bestätigung vom TÜV, dass du an 3 Gesprächen teilgenommen hast, das ist doch schon was....

Was mir dabei einfällt, wie war denn die 2. "Sitzung"?

du schreibst, es ist schon von vorteil, dass ich noch nie "aufgefallen" bin, aber dass es auch genug gibt, die schon 10 oder 20 jahre mit alk fahren und nicht erwischt werden. aber das wäre ja eine unterstellung.........denn nicht alles dass nahe liegt, muß auch zutreffen.

Es ist nun mal so, dass sich die GA bei der MPU nach bestimmten Statistiken richten, wonach z.B. nur jede 300. Fahrt mit 1,3‰ und mehr und nur jede 600. Fahrt mit 0,8‰ und mehr, entdeckt wird.

warum ich den unfallort verlassen habe ? ich wollte mich vor dem angerichteten schaden bestimmt nicht "drücken". mir war klar, dass der schaden erheblich war und ich diesen natürlich in der nächsten woche gemeldet hätte. der anwohner hat mir ja gleich angeboten, dass er mich nach hause fährt, weil das auto ja nicht auf der straße stand und (natürlich auser fußgänger) die ja auch verkehrsteilnehmer sind, behindern würde. auf dem nachhauseweg hab ich dann mit ihm darüber gesprochen, dass hoffentlich niemand anderes, z.b. fußgänger von teilen der straßenlampe verletzt werden würden. z.b. durch glas dass herabfallen könnte von der lampe.
und danach habe ich auf der homepage der zuständigen feuerwehr gelesen, dass die straße zeitweise sogar gesperrt wurde, weil soviele einsatzfahrzeuge am unfallort ware. es sind drei verschiedene feuerwehren, notarzt und krankenwagen, und polizei dort gewesen. ...keine ahnung, wer die alle averständigt hat. der unfall war auf einer bundesstraße. das war natürlich auch blöd, weil die alle wegen mir aufstehen mußten. und eigentlich umsonst.
der VP hat mich gefragt, ob ich auch den unfallort verlassen hätte, ohne alk...........natürlich nicht. und warum ich mir da so sicher wäre ? ich hab gesagt, weil das eine sachbeschädigung ist und ich diese natürlich gemeldet hätte. ich wäre auch sauer, wenn mich ein auto beim parken anfährt und dann abhaut. aber ich wollte ja alles melden.

Ja genau und eben weil du alkoholisiert warst (und somit leichtsinnig), hast du den Unfallort verlassen. Das hatte ich dir ja anfangs schon geschrieben, dass dies eine Erklärung wäre.

zum thema orintierung, bzw vorbereitungskurs. zuerst hatte ich mich in aalen angemeldet zur mpu. dort hab ich auch den kurs gebucht, aber dann hab ich von vielen seiten gehört, dass die tüv-süd stellen strenger in der gutachtensbeurteilung sind. jetzt bin ich in stuttgart bei IBBK angemeldet.
mein VP macht mit mir beim letzten termin ein gestelltes mpu gespräch. er war selbst bis vor zwei jahren mpu gutachter. denke mal, das hilft mir bestimmt :-)

Ja, das denke ich auch....
 
Zuletzt bearbeitet:
ja, hab ich damals angegeben. war aber falsch verstanden von meiner seite. dachte da ist die akte vom gericht gemeint. wußte damals nicht, bevor ich mich zur mpu angemeldet hab, dass das wichtig, bzw besser wäre einsicht zu haben vorher.

Das ist jetzt natürlich etwas ungünstig, nach dem was du hier schreibst:

bei meiner letzten ausführlichen antwort an dich, hab ich dir das von meinen urinscreenings geschrieben. hab beim schreiben aber vergessen, dass ich bei der blutentnahme damals 1,81 promille hatte. das war aber ca 1 - 1,5 std nach dem unfall. ich hatte damals noch was getrunken, als ich nach hause kam. die polizei kam ja erst später. das gericht hat damals eine nachtrunkuntersuchung von einem arzt erstellen lassen, hat es aber beim ersten strafbefehl nicht berücksichtigt. also war der erste mit 1,81 promille ausgestellt. ich war ja zu der zeit schon beim screening. dann hat der anwalt einspruch eingelegt. warum der nachtrunk nicht berücksichtigt wurde. daraufhin gabs nen neuen strafbefehl ( vier wochen später ) mit nachtrunkberechnung. dann war der strafbefehl noch 1,56 promille. der anwalt wußte damals auch nicht, warum das gericht das erst beim zweiten strafbefehl anerkannt hat, weil der richter hat ja das gutachten selbst angefordert :a070:

daraufhin hat mein anwalt mir versichert, dass ich nicht mehr zur mpu muß und daraufhin hab ich mich beim screening wieder abgemeldet. es war damals ein einziges hin und her. und dann 3 wochen vor fristablauf doch noch mpu :smiley842:
dazu hab ich noch eine frage..........steht das alles in meiner akte beim GA ? oder steht da nur der zweite bescheid mit den 1,56 promille ? obwohl das ja auch keine rolle spielen würde, weil ja nur der zweite zählt, bzw die fragestellung vom landratsamt.
es ist nur die frage, soll ich das alles dem GA erzählen ? oder das mit der nachtrunkberechnung weg lassen ? es zählt ja sowieso der zweite strafbefehl.............:smiley2204:

Denn es könnte durchaus in deiner Akte stehen!

Auch wenn du keine Alk.fragestellung hast und "nur" die 1,56‰ relevant wären...so würde es der GA trotzdem sehen und i-wo im Hinterkopf haben das noch einiges mehr an Alk. in dich "reinpasst", deine Gewöhnung also höher ist.

Von daher ist das hier.....

ist das so toll, wenn ich dem GA erzähle, dass ich nicht mehr weiß wie ich mich ins auto gesetzt habe, sondern erst ab dem chrash wieder ? oder
eher was anderes ?

eher mal nicht anzuraten.
 
Ich habe den Beitrag schon mal abgeschickt, da mein Netz i-wie rumspinnt und ich nicht alles umsonst geschrieben haben wollte....

Nochmal hierzu:

ist das so toll, wenn ich dem GA erzähle, dass ich nicht mehr weiß wie ich mich ins auto gesetzt habe, sondern erst ab dem chrash wieder ? oder
eher was anderes ?

Wie war es denn wirklich? Hattest du einen kompletten Blackout, oder hast du, aufgrund deiner Alkoholisierung, Fahrfehler gemacht?
Das zweite wäre m.E. nachvollziehbarer....
 
Nun ja, ob der GA das genau so sehen würde, lassen wir mal dahingestellt. Generell ist es natürlich am besten wenn man sich an 0,00‰ beim Fahren hält...
Es geht bei dieser Angabe darum, dass man nicht zur Verharmlosung neigt - also angibt noch NIE unter Alk.einfluss gefahren zu sein (sofern der GA danach fragt), denn das würde den Probanden unglaubwürdig machen. Die Aussage "das war ja nicht so schlimm" würde ich mir da aber tunlichst verkneifen.

ok, danke. verstanden :-)



Zu dieser Frage schreibe ich dir gleich noch etwas...




Genau das fett markierte solltest du als Vermeidungsstrategie anführen! NICHT dich mit i-etwas kurzfristig "ablenken" (denn dann kommen die Probleme ja i-wann wieder zum Vorschein), sondern versuchen sie generell aus dem Weg zu räumen.

ok, auch verstanden. einleuchtend was du schreibst :-)



Das die Urinscreenings nach Kontakt mit Desinfektionsmitteln pos. anschlagen ist leider Fakt - von daher nachvollziehbar das es so geendet ist. Wie aber willst du es dem GA denn vermitteln, dass du bis zum Zeitpunkt an dem sich dein Screening zerschlagen hat, AB gelebt hast und nachdem dein RA dir gesagt hat, dass du keine MPU machen musst, wieder angefangen hast, Alk. zu trinken? So wird ja eigentlich nur offenbart, dass du dies ausschließlich für die MPU gemacht hast/hättest...?!?! Denn es ist so: Auch bei einer "freiwilligen" AB, d.h., wenn man AN über 6 Monate hat, bedeutet dies bei der MPU, dass der Proband für den Rest seines Lebens AB leben möchte.

oh, von der seite hab ich es noch nicht gesehen :smiley1659: ok, dann sag ich davon nichts, aber kann es sein dass die laboruntersuchungen damals an die FSST geschickt wurden und die nun auch in meiner akte sind ???

Was du machen kannst ist, dem GA von einer "Trinkpause" zu erzählen. Dies diente dir selbst erstmal zur Orientierung und zur Selbstfindung. Du hast dir Gedanken darüber gemacht, warum du den Alk. konsumiert hast, also was er dir gebracht hat und nachdem du dies ausreichend aufgearbeitet hast, hast du für dich entschieden, künftig nur noch kontrolliert Alk. zu trinken. Damit hast du in den letzten (mind.) 6 Monaten sehr gute Erfahrungen gemacht und weißt daher, dass du es auch in Zukunft praktizieren kannst/wirst.

ja, wie schon geschrieben - falls das nicht in meiner akte ist ??? wenn doch, kann ich immer noch sagen, dass ich damals einfach zu wenig wußte und mir hat der anwalt damals dazu geraten um keine zeit zu verlieren.( so war es auch) hab dann aus zwei gründen aufgehört. zum einen weil es natürlich geld kostet und zum anderen weil es beim 3. mal positiv war und ja dann der anwalt gesagt hat, dass ich nicht zur mpu muss. hab ja dann danach mit dem KT angefangen. nachdem ich das hier gelesen habe und ausprobiert und es gut geklappt hat.



Zugehörigkeitsgefühl und Gruppenzwang? Das könnte bei der MPU problematisch werden. Gruppenzwang würde bedeuten, dass du unter Menschen warst, die dich permanent zum Trinken animiert haben und gegen die du dich "behaupten" musstest. Etwa: "Mensch jetzt trink' einen mit, ansonsten bist du ein Weichei!" oder ähnliches. War das so? Gruppenzwang findet meist unter Jugendlichen statt (Beispiel "Kampftrinken"), nicht aber bei Menschen die sich in einer späteren Lebensphase befinden...

nein, das war nicht so. hab mich wohl falsch ausgedrückt.

Denke bitte nochmal über das Thema "nicht allein sein können" nach. Was ist da in dir vorgegangen? Warst du unsicher und hast über Dinge nachgegrübelt
(abgesehen von deiner Angst um deinen Vater)? Du hattest zu diesem Zeitpunkt keine Freundin, oder? Kann es sein, dass dein Selbstbewusstsein zu diesem Zeitpunkt nicht sonderlich gut war? Ich rede hier von den Anfängen deines erhöhten Alk.konsums. Du hast dich ja im Laufe der Zeit gesteigert (das ist einfach so, nennt sich dann Alk.gewöhnung). Vllt. kannst du hier mal auflisten, wann du angefangen hast vermehrt Alk. zu trinken und wie sich das gesteigert hat.

ja, ich war unsicher. hab mir gedanken gemacht, was wohl passiert, wenn ich nicht mehr den passenden partner finde ? ob ich dann wohl im alter alleine bleibe ? mein selbstbewustsein war wirklich nicht besonders gut. hab mir aber auch andererseits manchmal eingeredet, dass ich alleine besser klar komme. aber niemand ist eigentlich gerne alleine.
das hat sich nach meiner scheidung 2004 langsam gesteigert. hab damals auch wieder zum rauchen angefangen. und dann hatte ich angst wieder verletzt zu werden und mir eingeredet alleine sein ist die bessere lösung. war nicht so, dass ich jedes we zu viel getrunken hab, aber doch regelmäßig alk trank. als das mit meinem vater dann noch war, wurde es eben mehr.




Ich schrieb aber auch, dass ich dies nicht auf den Alk. beziehe. Nachweise bei einer verkehrsrechtlichen Fragestellung sind aus med. Sicht eben nicht möglich.
Du hast/bekommst ja eine Bestätigung vom TÜV, dass du an 3 Gesprächen teilgenommen hast, das ist doch schon was....

ok :-)

Was mir dabei einfällt, wie war denn die 2. "Sitzung"?

die war wesentlich besser und lockerer als die erste. der VP war super gelaunt. hat sogar mit mir gelacht. hab ihm von meinem KT erzählt und dass ich in zukunft meine probleme nicht mit alk lösen werde, sondern mit der familie und freunden darüber sprechen werde. er hat dann gefragt, ob dann meine probleme weg sind ? hab gesagt, je nach größe der probleme. zumindest hilft es zu reden und gemeinsam eine lösung zu finden, wenn möglich. dann hat er gefragt, aber warum hilft es dann zu reden ? hab gesagt, weil man das gefühl hat, bzw weil man weiß dass man nicht alleine ist mit seinen problemen. dann hat er gesagt, genau das ist die richtige antwort. stell dir vor nancy, er hat sogar statt 50 min mit mir 75 min gesprochen :-) und am ende hat er gefragt, ob ich denn noch irgendwelche wichtige fragen hätte für das letzte treffen ? hab gesagt, im moment nicht. dann hat er gesagt, er würde mit mir dann beim letzten mal ein gestelltes mpu gespräch führen, denn er war bis 2012 GA bei der MPU. das würde normal extra kosten hat er gesagt, aber er würde das ins gespräch einbauen. super oder ?



Es ist nun mal so, dass sich die GA bei der MPU nach bestimmten Statistiken richten, wonach z.B. nur jede 300. Fahrt mit 1,3‰ und mehr und nur jede 600. Fahrt mit 0,8‰ und mehr, entdeckt wird.

na gut, dann ist es halt so :-(



Ja genau und eben weil du alkoholisiert warst (und somit leichtsinnig), hast du den Unfallort verlassen. Das hatte ich dir ja anfangs schon geschrieben, dass dies eine Erklärung wäre.

so war es ja auch. hatte mir in dem moment zu wenig gedanken gemacht.



Ja, das denke ich auch....[/QUOTE]
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie war es denn wirklich? Hattest du einen kompletten Blackout, oder hast du, aufgrund deiner Alkoholisierung, Fahrfehler gemacht?
Das zweite wäre m.E. nachvollziehbarer....

es war wirklich so, dass ich erst ab dem crash wieder weiß was passiert ist. also kann ich deshalb auch nicht erklären, warum ich überhaupt gefahren bin.
wenn ich bei zweitem bleibe, was soll ich denn sagen, warum ich gefahren bin ???
 
ok, hab die geschrieben, dass ich zuerst nach aalen wollte zur mpu und mich jetzt für stuttgart entschieden hab. die in stuttgart haben meine akte noch nicht. hab eben bei der FSST angerufen. die akte wäre noch da. werd versuchen heute mit meiner freundin dort hin zu fahren und einsicht zu bekommen. der herr hat gemeint, das ist kein problem und ich könnte kopien machen lassen. dann mal los..........
meld mich wieder, wenn ich mehr weiß...........
vielen dank nancy. du bist eine große hilfe für mich :-) :a055:
 
hallo nancy,

ich war bei der FSST. hab mit einem sehr jungen, super netten mann gesprochen. er hat mir meine akte geholt und ich hab sie durchgesehen. es ist, wie schon vermutet ALLES drin. von meiner nachtrunkgeschichte bis zu den drei screenings. hab ihm alles erzählt, auch das mit der fahrerflucht und von der kompetenz des anwalts. er hat gemeint, sie müßten sich eben an die gesetze, bzw den strafbefehl halten. und deshalb müßte ich auch mpu machen wegen tatmehrheit.

du hast schon recht, dass der GA denken kann, dass "da ja noch mehr reinpasst". auf der anderen seite hatte ich natürlich auch einen schock, als ich nach hause kam. hab deshalb noch ein paar schnäpse getrunken, welche ich dann auch bei der polizei angab.

wegen den screenings, kann ich ja trotzdem erzählen, wie es war und dass, nachdem der nachtrunk angerechnet wurde, ich zwar nicht mehr zum screening gegangen bin, aber nicht weil ich wieder was trinken wollte, sondern nur weil man das ja auch bezahlen muss und der anwalt sicher war, ich muss nicht mehr zur mpu.
es hat mir aber gut zur orientierung und selbstfindung geholfen. z.b. dass alk keine problemlösung ist, sondern noch mehr probleme schafft. dass ich vielmehr zukünftig unterstützung und halt bei der familie und bei freunden suchen werde.

irgendwann danach, als ich mich mehr und mehr im internet, bzw forums mit dem thema alk und mpu befasst hab, ich das mit dem KT fand. ich habe es dann bis dato gelebt und bemerkt, dass ich damit sehr gut klar komme. und es weiterhin, also in zukunft beibehalten will.

was hälst du davon ???

hab mich jetzt wieder für aalen entschieden zur mpu, weil in stuttgart die wartezeit zu lang ist. im moment sieht es jetzt so aus, dass ich am 28.04. meine "probe-mpu" beim VP hab, der sachbearbeiter der FSST mir versprochen hat, meine akte heute noch nach aalen zu senden. ich dort noch mal angerufen habe und die haben gesagt, im moment sind am 7. mai noch zwei plätze frei. wenn sie die akte morgen haben, hätte ich noch eine chance am 7. noch einen termin zu bekommen. .........also wieder, abwarten und tee trinken.
 
Hallo Robert,

ich möchte dir hier mal einen Link geben:

Beiträge zitieren


Das macht das Antworten für dich sicher leichter...:smiley22:

Ich gehe mal Punkt für Punkt auf die noch unklaren Dinge ein:

Was du machen kannst ist, dem GA von einer "Trinkpause" zu erzählen. Dies diente dir selbst erstmal zur Orientierung und zur Selbstfindung. Du hast dir Gedanken darüber gemacht, warum du den Alk. konsumiert hast, also was er dir gebracht hat und nachdem du dies ausreichend aufgearbeitet hast, hast du für dich entschieden, künftig nur noch kontrolliert Alk. zu trinken. Damit hast du in den letzten (mind.) 6 Monaten sehr gute Erfahrungen gemacht und weißt daher, dass du es auch in Zukunft praktizieren kannst/wirst.

ja, wie schon geschrieben - falls das nicht in meiner akte ist ??? wenn doch, kann ich immer noch sagen, dass ich damals einfach zu wenig wußte und mir hat der anwalt damals dazu geraten um keine zeit zu verlieren.( so war es auch) hab dann aus zwei gründen aufgehört. zum einen weil es natürlich geld kostet und zum anderen weil es beim 3. mal positiv war und ja dann der anwalt gesagt hat, dass ich nicht zur mpu muss. hab ja dann danach mit dem KT angefangen. nachdem ich das hier gelesen habe und ausprobiert und es gut geklappt hat.

Du solltest im MPU-Gespräch aber betonen, dass du nicht ausschließlich aus diesen 2 Gründen (finanziell und positiver Befund beim 3. Screening) aufgehört hast, AB zu leben, sondern in erster Linie was es ja eher eine "Aktion der Unkenntnis" von dir, weil dir dein RA dazu geraten hatte. Was es bedeutet, mit AB-Angabe zur MPU zu gehen (nämlich der lebenslange Verzicht auf Alk.), war dir zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht bewusst. Erst nachdem du dich mit der Materie auseinander gesetzt hast, wurde dir klar, dass dies nicht dein Weg ist, sondern das du dich dazu entschieden hast, künftig moderat mit dem Alk. umzugehen.

Denke bitte nochmal über das Thema "nicht allein sein können" nach. Was ist da in dir vorgegangen? Warst du unsicher und hast über Dinge nachgegrübelt
(abgesehen von deiner Angst um deinen Vater)? Du hattest zu diesem Zeitpunkt keine Freundin, oder? Kann es sein, dass dein Selbstbewusstsein zu diesem Zeitpunkt nicht sonderlich gut war? Ich rede hier von den Anfängen deines erhöhten Alk.konsums. Du hast dich ja im Laufe der Zeit gesteigert (das ist einfach so, nennt sich dann Alk.gewöhnung). Vllt. kannst du hier mal auflisten, wann du angefangen hast vermehrt Alk. zu trinken und wie sich das gesteigert hat.

ja, ich war unsicher. hab mir gedanken gemacht, was wohl passiert, wenn ich nicht mehr den passenden partner finde ? ob ich dann wohl im alter alleine bleibe ? mein selbstbewustsein war wirklich nicht besonders gut. hab mir aber auch andererseits manchmal eingeredet, dass ich alleine besser klar komme. aber niemand ist eigentlich gerne alleine.
das hat sich nach meiner scheidung 2004 langsam gesteigert. hab damals auch wieder zum rauchen angefangen. und dann hatte ich angst wieder verletzt zu werden und mir eingeredet alleine sein ist die bessere lösung. war nicht so, dass ich jedes we zu viel getrunken hab, aber doch regelmäßig alk trank. als das mit meinem vater dann noch war, wurde es eben mehr.

Das was du schreibst ist absolut nachvollziehbar. Gerade so einschneidende Dinge wie eine Trennung können einen förmlich "aus der Bahn" werfen. Man zweifelt an sich selbst und viele versuchen sich ihre "Bestätigung" in anderer Weise zu holen. Sehr viele Menschen betäuben sich mit i-welchen Dingen. Manche überhäufen sich z.B. mit Arbeit, andere nehmen Drogen oder trinken zuviel Alk.
Bei dir kam noch die Angst um einen geliebten Menschen, der schließlich starb, hinzu....da ist schon einiges zusammen gekommen, was du wohl auch zeitweise aus deinem Bewusstsein verdrängen wolltest.

Was mir dabei einfällt, wie war denn die 2. "Sitzung"?

die war wesentlich besser und lockerer als die erste. der VP war super gelaunt. hat sogar mit mir gelacht. hab ihm von meinem KT erzählt und dass ich in zukunft meine probleme nicht mit alk lösen werde, sondern mit der familie und freunden darüber sprechen werde. er hat dann gefragt, ob dann meine probleme weg sind ? hab gesagt, je nach größe der probleme. zumindest hilft es zu reden und gemeinsam eine lösung zu finden, wenn möglich. dann hat er gefragt, aber warum hilft es dann zu reden ? hab gesagt, weil man das gefühl hat, bzw weil man weiß dass man nicht alleine ist mit seinen problemen. dann hat er gesagt, genau das ist die richtige antwort. stell dir vor nancy, er hat sogar statt 50 min mit mir 75 min gesprochen :-) und am ende hat er gefragt, ob ich denn noch irgendwelche wichtige fragen hätte für das letzte treffen ? hab gesagt, im moment nicht. dann hat er gesagt, er würde mit mir dann beim letzten mal ein gestelltes mpu gespräch führen, denn er war bis 2012 GA bei der MPU. das würde normal extra kosten hat er gesagt, aber er würde das ins gespräch einbauen. super oder ?

Na das scheint ja ein ganz netter Mensch zu sein, der nicht in erster Linie nur das Geld vor Augen hat.:smiley22:

Wie war es denn wirklich? Hattest du einen kompletten Blackout, oder hast du, aufgrund deiner Alkoholisierung, Fahrfehler gemacht?
Das zweite wäre m.E. nachvollziehbarer....

es war wirklich so, dass ich erst ab dem crash wieder weiß was passiert ist. also kann ich deshalb auch nicht erklären, warum ich überhaupt gefahren bin.
wenn ich bei zweitem bleibe, was soll ich denn sagen, warum ich gefahren bin ???

"Normalerweise" würde ich sagen, weil die Hemmschwelle verbotenes zu tun im alkoholisierten Zustand extrem sinkt. Wir haben hier sehr viele TF'ler die sich aus einer bestimmten Situation heraus hinters Steuer gesetzt haben. Das kann z.B. ein vorangeganger Streit gewesen sein, bei dem "die Flucht ergriffen" wurde und sich die Tat somit unüberlegt = fahrlässig ergeben hat.

Du hattest geschrieben:

passiert ist es so :
ich hatte damals die ganze nacht getrunken. es war einfach eine schwere zeit. mein vater lag im sterben. ist dann auch 8 wochen nach meinem unfall verstorben. ich bin dann nach hause gegangen. hab mein auto aus der garage und bin nach etwa 15 km am ortseingang nach einer verkehrsinsel (als geschwindigkeitsreduzierung) auf eine straßenlampe geprallt. das auto hat sich dabei um 90 grad gedreht, so dass ich quer auf dem gehweg gestanden bin. ein anwohner hat den aufprall gehört und ist aus dem haus gekommen. er hat mich gefragt, ob ich verletzt sei und hat dann selbst zu mir gesagt, das auto steht ja nicht auf der straße, also wenn sie wollen, kann ich sie nach hause fahren und nächste woche holen sie ihr auto und melden den schaden auf der gemeinde wegen der straßenlampe. als er dann zurückgefahren ist, war polizei, notarzt und feuerwehr da. die polizei hat ihn ins auto geladen und dann waren die etwa eine std danach bei mir vor der tür. dann alkomat und mitnahme zur polizeidienststelle und anschließend kam ein arzt zur blutentnahme.

Was war denn da vorher genau? Wo hast du getrunken? Wer war dabei? Gab es i-etwas "Besonderes" an diesem Abend?
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo nancy,

ich war bei der FSST. hab mit einem sehr jungen, super netten mann gesprochen. er hat mir meine akte geholt und ich hab sie durchgesehen. es ist, wie schon vermutet ALLES drin. von meiner nachtrunkgeschichte bis zu den drei screenings. hab ihm alles erzählt, auch das mit der fahrerflucht und von der kompetenz des anwalts. er hat gemeint, sie müßten sich eben an die gesetze, bzw den strafbefehl halten. und deshalb müßte ich auch mpu machen wegen tatmehrheit.

du hast schon recht, dass der GA denken kann, dass "da ja noch mehr reinpasst". auf der anderen seite hatte ich natürlich auch einen schock, als ich nach hause kam. hab deshalb noch ein paar schnäpse getrunken, welche ich dann auch bei der polizei angab.

Ja, das hatte ich wirklich schon befürchtet, dass alles drin sein wird... Sehr gut, dass du die Beine in die Hand genommen und dich darum gekümmert hast.:smiley22:

Was steht denn im Polizei/Arztbericht über deinen Zustand in jener Nacht? Machtest du einen "klaren" Eindruck, oder wirktest du eher betrunken?

wegen den screenings, kann ich ja trotzdem erzählen, wie es war und dass, nachdem der nachtrunk angerechnet wurde, ich zwar nicht mehr zum screening gegangen bin, aber nicht weil ich wieder was trinken wollte, sondern nur weil man das ja auch bezahlen muss und der anwalt sicher war, ich muss nicht mehr zur mpu.
es hat mir aber gut zur orientierung und selbstfindung geholfen. z.b. dass alk keine problemlösung ist, sondern noch mehr probleme schafft. dass ich vielmehr zukünftig unterstützung und halt bei der familie und bei freunden suchen werde.

irgendwann danach, als ich mich mehr und mehr im internet, bzw forums mit dem thema alk und mpu befasst hab, ich das mit dem KT fand. ich habe es dann bis dato gelebt und bemerkt, dass ich damit sehr gut klar komme. und es weiterhin, also in zukunft beibehalten will.

was hälst du davon ???

Dazu hatte ich im vorigen Post schon was geschrieben. Dein Hauptgrund sollte gewesen sein, dass du eigentlich gar nicht vorhattest AB zu leben, sondern erstmal eine Trinkpause eingelegt hast, um dir der Bedeutung des Alk. für dich selbst klar zu werden. Erst nachdem du dir sicher warst, dass du künftig kontrolliert mit dem Alk. umgehen möchtest, hast du dich für das KT entschieden und es die letzten Monate erfolgreich gelebt.

hab mich jetzt wieder für aalen entschieden zur mpu, weil in stuttgart die wartezeit zu lang ist. im moment sieht es jetzt so aus, dass ich am 28.04. meine "probe-mpu" beim VP hab, der sachbearbeiter der FSST mir versprochen hat, meine akte heute noch nach aalen zu senden. ich dort noch mal angerufen habe und die haben gesagt, im moment sind am 7. mai noch zwei plätze frei. wenn sie die akte morgen haben, hätte ich noch eine chance am 7. noch einen termin zu bekommen. .........also wieder, abwarten und tee trinken.

Naja, vllt. klappt das ja mit dem 7.5., aber warum hast du es eigentlich so eilig? Wären ein paar Tage mehr oder weniger bis zur MPU wirklich so schlimm?:smiley2204:
 
Du solltest im MPU-Gespräch aber betonen, dass du nicht ausschließlich aus diesen 2 Gründen (finanziell und positiver Befund beim 3. Screening) aufgehört hast, AB zu leben, sondern in erster Linie was es ja eher eine "Aktion der Unkenntnis" von dir, weil dir dein RA dazu geraten hatte. Was es bedeutet, mit AB-Angabe zur MPU zu gehen (nämlich der lebenslange Verzicht auf Alk.), war dir zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht bewusst. Erst nachdem du dich mit der Materie auseinander gesetzt hast, wurde dir klar, dass dies nicht dein Weg ist, sondern das du dich dazu entschieden hast, künftig moderat mit dem Alk. umzugehen.

erst mal danke für den link :smiley22: hab es zu meinem bedauern schon öffter versucht, aber ohne erfolg :smiley2204:
ja genau, der rechtsanwalt hat dazu geraten. moderat mit alk umzugehen.........das ist es. danke :-)

Das was du schreibst ist absolut nachvollziehbar. Gerade so einschneidende Dinge wie eine Trennung können einen förmlich "aus der Bahn" werfen. Man zweifelt an sich selbst und viele versuchen sich ihre "Bestätigung" in anderer Weise zu holen. Sehr viele Menschen betäuben sich mit i-welchen Dingen. Manche überhäufen sich z.B. mit Arbeit, andere nehmen Drogen oder trinken zuviel Alk.
Bei dir kam noch die Angst um einen geliebten Menschen, der schließlich starb, hinzu....da ist schon einiges zusammen gekommen, was du wohl auch zeitweise aus deinem Bewusstsein verdrängen wolltest.
ja, genau so war es. übrigens, das rauchen hab ich seit ca 4 jahren wieder abgestellt .........bis heute erfolgreich ohne eine einzige zu rauchen. :smiley695:

"Normalerweise" würde ich sagen, weil die Hemmschwelle verbotenes zu tun im alkoholisierten Zustand extrem sinkt. Wir haben hier sehr viele TF'ler die sich aus einer bestimmten Situation heraus hinters Steuer gesetzt haben. Das kann z.B. ein vorangeganger Streit gewesen sein, bei dem "die Flucht ergriffen" wurde und sich die Tat somit unüberlegt = fahrlässig ergeben hat.

es war kein streit, sondern ich fühlte mich einfach alleine. hatte zwar viel spaß an dem abend, aber dann gings mir doch schlecht. hab dann zu hause telefoniert mit einer bekannten und wollte dann zu ihr fahren. sie wußte aber nix davon. sonst hätte sie mich bestimmt abhalten wollen. und sie hatte damals kein auto.

Was war denn da vorher genau? Wo hast du getrunken? Wer war dabei? Gab es i-etwas "Besonderes" an diesem Abend?

ganz einfach.......es war in meinem stammlokal damals erstmalig im ersten stock life-musik. ich war mit freunden dort. und ich hab gar nicht bemerkt, dass es zu viel war. es wurde gleich immer kasiert, wegen den vielen leuten und dem schlechten überblick.
ich denke mal, ich hatte bestimmt 8 bier und einige schnäpse. als die band zu ende gespielt hatte, sind wir noch in eine musikkneipe und dort hab ich denk ich noch ein bier getrunken. dann wohl mit dem taxi heim und telefoniert. den rest kennst du.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, das hatte ich wirklich schon befürchtet, dass alles drin sein wird... Sehr gut, dass du die Beine in die Hand genommen und dich darum gekümmert hast.

Was steht denn im Polizei/Arztbericht über deinen Zustand in jener Nacht? Machtest du einen "klaren" Eindruck, oder wirktest du eher betrunken?

natürlich bin ich gleich los. will ja nicht auf der stelle stehen :smiley695:

ufff, über den zustand hab ich nichts gelesen. hab ich entweder übersehen, oder war nix drin. denke mal mein eindruck war eher klar seit dem unfall. war ziemlich klar danach. war wohl der schock. nicht so gut für den GA, stimmts ?

Dazu hatte ich im vorigen Post schon was geschrieben. Dein Hauptgrund sollte gewesen sein, dass du eigentlich gar nicht vorhattest AB zu leben, sondern erstmal eine Trinkpause eingelegt hast, um dir der Bedeutung des Alk. für dich selbst klar zu werden. Erst nachdem du dir sicher warst, dass du künftig kontrolliert mit dem Alk. umgehen möchtest, hast du dich für das KT entschieden und es die letzten Monate erfolgreich gelebt.

ja, so war es auch. hatte mich vorher nie mit solchen dingen beschäfftigt. genau, hat ja auch gut geklappt mit dem KT.

Naja, vllt. klappt das ja mit dem 7.5., aber warum hast du es eigentlich so eilig? Wären ein paar Tage mehr oder weniger bis zur MPU wirklich so schlimm?

na ja nancy, was heißt eilig ? meine 15 monate sperrfrist sind ja nun abgelaufen und irgendwie hab ich einen starken drang endlich mal wieder fahrer und nicht nur beifahrer zu sein. natürlich spielt eine oder zwei wochen keine rolle mehr. viel wichtiger ist mir, dass ich mit einem guten, bzw sicheren gefühl zur mpu gehe. hab ja vor es beim ersten mal zu schaffen :smiley894:

sag mal, du schreibst oft mitten in der nacht. was arbeitest du eigentlich, bzw wann schläfst du denn ?

:smiley138:
 
ja genau, der rechtsanwalt hat dazu geraten. moderat mit alk umzugehen.........

Nö, der RA hat dazu geraten auf Abstinenz zu gehen...das moderate Trinken war DEINE Idee :zwinker0004:

ja, genau so war es. übrigens, das rauchen hab ich seit ca 4 jahren wieder abgestellt .........bis heute erfolgreich ohne eine einzige zu rauchen. :smiley695:

Wow, herzlichen Glückwunsch!:smiley22: Da bist du viel stärker als ich....ich habe schon 1000 mal mit dem Rauchen aufgehört (und tue es immer noch:smiley200:)

es war kein streit, sondern ich fühlte mich einfach alleine. hatte zwar viel spaß an dem abend, aber dann gings mir doch schlecht. hab dann zu hause telefoniert mit einer bekannten und wollte dann zu ihr fahren. sie wußte aber nix davon. sonst hätte sie mich bestimmt abhalten wollen. und sie hatte damals kein auto.

Also halten wir an dieser Stelle einmal fest:

Du bist zu einem Event gegangen, wusstest das du an diesem Abend Alk. konsumieren würdest und hast darum das Auto zuhause gelassen und bist mit dem Taxi heimgefahren, richtig? Zuhause nun ging es dir schlecht (warum genau?), darum hast du mit einer Bekannten telefoniert. In diesem Gespräch wurde dir
klar, dass du noch weiter mit der Bekannten reden möchtest!?!? Wolltest du darum zu ihr fahren? Warst du aufgeregt? Oder so alkoholisiert, dass du dir keine Gedanken darüber gemacht hast, dass du nicht mehr fahren kannst/darfst?

ich denke mal, ich hatte bestimmt 8 bier und einige schnäpse. als die band zu ende gespielt hatte, sind wir noch in eine musikkneipe und dort hab ich denk ich noch ein bier getrunken. dann wohl mit dem taxi heim und telefoniert. den rest kennst du.

Das wäre noch so ein Punkt über den wir "reden" sollten. Auch wenn es die GA-Frage eigentlich nicht hergibt, so besteht doch die Möglichkeit, dass du gefragt wirst, WAS und WIEVIEL du an diesem Abend getrunken hast.

Lt. deiner Gewichtsangabe im Profilbogen komme ich -wenn ich jetzt mal 6 Schnäpse a 2cl zugrunde lege- auf einen Konsum von 11 Bier a 0,5l um auf deine BAK von ca. 1,56‰ zu kommen (7 Uhr). Um auf den Wert von 1,81‰ (10 Uhr) ,den du ja nach dem Nachtrunk hattest, zu kommen, hätte es noch einmal 3 Bier a 0,5l gebraucht.

Ich weiß allerdings jetzt nicht, wann dein tatsächliches Trinkende war und wann genau sich der Unfall ereignete. Evtl. kann man da mit den Zahlen noch etwas "spielen"....

Kommt das mit dem Bier in etwa hin? Oder war es deutlich mehr Schnaps? Wenn du willst, kannst du hier mal selbst gucken:

http://www.kontrolliertes-trinken.de/kontrolliertes-trinken/de/4/3/selbsttest/bak.aspx
 
ufff, über den zustand hab ich nichts gelesen. hab ich entweder übersehen, oder war nix drin. denke mal mein eindruck war eher klar seit dem unfall. war ziemlich klar danach. war wohl der schock. nicht so gut für den GA, stimmts ?

Bei einer Alk-MPU könnte sich das schon nachteilig auswirken, muss es aber nicht. Gerade angetrunkene Menschen versuchen bei der Polizei und beim Arzt einen möglichst "nüchternen" Eindruck zu erwecken, so von wegen "seht her, alles halb so wild, ich kann doch noch gerade stehen..." :zwinker0004: Darum messen die GA dem wohl nicht allzuviel Bedeutung bei (es sei denn, der Proband ist extrem aus der Rolle gefallen...).

Es geht um das "Dilemma", welches die für dich beste Aussage ist.

M.E. wäre es recht gewagt bei der MPU von einem "völligen Blackout" zu reden...also das du nicht mehr weißt, wie es überhaupt dazu kam, dass du dich hinters Steuer gesetzt hast. Dazu ist deine BAK nach dem Nachtrunk zu hoch gewesen. Eine Schilderung darüber, dass dich der hohe Alk.konsum "leichtsinnig" gemacht hat, erscheint mir da wesentlich plausibler....

Das wäre eine Sache, die du auf jeden Fall in der Probe-MPU ansprechen solltest.

Wir sollten bei der ganzen Sache aber nicht aus den Augen verlieren, dass du eine verkehrsrechtliche MPU machen musst, darum wäre es schon gut, wenn du den FB den ich dir verlinkt hatte, auch mal ausfüllen würdest....


na ja nancy, was heißt eilig ? meine 15 monate sperrfrist sind ja nun abgelaufen und irgendwie hab ich einen starken drang endlich mal wieder fahrer und nicht nur beifahrer zu sein. natürlich spielt eine oder zwei wochen keine rolle mehr. viel wichtiger ist mir, dass ich mit einem guten, bzw sicheren gefühl zur mpu gehe. hab ja vor es beim ersten mal zu schaffen :smiley894:

Ist schon verständlich Robert. Am liebsten sehen es die GA ja, wenn der Proband nicht direkt nach seiner Sperrfrist bei der MPU aufschlägt, sondern sich noch etwas Zeit gelassen hat...andererseits sind 15 Monate schon sehr lang...

sag mal, du schreibst oft mitten in der nacht. was arbeitest du eigentlich, bzw wann schläfst du denn ?

:smiley138:

Wann ich schlafe? Ich habe das schon mal i-wo geschrieben, ich betreibe "KS" = Kontrolliertes Schlafen....:smiley894:

Nee, bin halt ein fürchterlicher Nachtmensch und kann mich erst zu sehr später Stunde so richtig gut konzentrieren...:smiley138:
 
hi nancy,
danke wieder mal für deine antworten.ich muss leider los. melde mich später. wünsch dir schon mal schöne feiertage :-)

gruß :smiley138::a055:
 
Nö, der RA hat dazu geraten auf Abstinenz zu gehen...das moderate Trinken war DEINE Idee

ja genau, der rechtsanwalt hat dazu geraten. moderat mit alk umzugehen.........das ist es. danke :-)

hast du glaub ich falsch verstanden ........der satz war noch nicht zu ende :smiley22:

Wow, herzlichen Glückwunsch! Da bist du viel stärker als ich....ich habe schon 1000 mal mit dem Rauchen aufgehört (und tue es immer noch)

ich hab vorher auch schon zwei oder dreimal aufgehört, aber diesesmal bleibts dabei :smiley695:

Also halten wir an dieser Stelle einmal fest:

Du bist zu einem Event gegangen, wusstest das du an diesem Abend Alk. konsumieren würdest und hast darum das Auto zuhause gelassen und bist mit dem Taxi heimgefahren, richtig? Zuhause nun ging es dir schlecht (warum genau?), darum hast du mit einer Bekannten telefoniert. In diesem Gespräch wurde dir
klar, dass du noch weiter mit der Bekannten reden möchtest!?!? Wolltest du darum zu ihr fahren? Warst du aufgeregt? Oder so alkoholisiert, dass du dir keine Gedanken darüber gemacht hast, dass du nicht mehr fahren kannst/darfst?

.....richtig ! warum es mir schlecht ging ? hatte zwar viel spaß, aber mir fehlte jemand an meiner seite. genau, wollte reden und einfach nicht alleine sein. ja, darum wollte ich fahren. denke mal beides trifft zu .....aufgeregt und leichtsinnig. gedankenlos.


Das wäre noch so ein Punkt über den wir "reden" sollten. Auch wenn es die GA-Frage eigentlich nicht hergibt, so besteht doch die Möglichkeit, dass du gefragt wirst, WAS und WIEVIEL du an diesem Abend getrunken hast.

Lt. deiner Gewichtsangabe im Profilbogen komme ich -wenn ich jetzt mal 6 Schnäpse a 2cl zugrunde lege- auf einen Konsum von 11 Bier a 0,5l um auf deine BAK von ca. 1,56‰ zu kommen (7 Uhr). Um auf den Wert von 1,81‰ (10 Uhr) ,den du ja nach dem Nachtrunk hattest, zu kommen, hätte es noch einmal 3 Bier a 0,5l gebraucht.

Ich weiß allerdings jetzt nicht, wann dein tatsächliches Trinkende war und wann genau sich der Unfall ereignete. Evtl. kann man da mit den Zahlen noch etwas "spielen"....

Kommt das mit dem Bier in etwa hin? Oder war es deutlich mehr Schnaps? Wenn du willst, kannst du hier mal selbst gucken:

hab je geschrieben..........bestimmt 8 bier und dann noch ein bier in der musikkneipe. und schnaps war auch was dabei mit 56 %. also wirds schon besser, oder ? hab ja geschrieben, dass gleich kasiert wurde. also kann es auch ein, zwei bier mehr gewesen sein.
 
Bei einer Alk-MPU könnte sich das schon nachteilig auswirken, muss es aber nicht. Gerade angetrunkene Menschen versuchen bei der Polizei und beim Arzt einen möglichst "nüchternen" Eindruck zu erwecken, so von wegen "seht her, alles halb so wild, ich kann doch noch gerade stehen..." Darum messen die GA dem wohl nicht allzuviel Bedeutung bei (es sei denn, der Proband ist extrem aus der Rolle gefallen...).

ja, denke mal das kommt so hin. nach deiner ausführung. obwohl das ja quatsch ist, denn der blutwert lügt ja nicht. aus der rolle bin ich ganz und gar nicht gefallen.

M.E. wäre es recht gewagt bei der MPU von einem "völligen Blackout" zu reden...also das du nicht mehr weißt, wie es überhaupt dazu kam, dass du dich hinters Steuer gesetzt hast. Dazu ist deine BAK nach dem Nachtrunk zu hoch gewesen. Eine Schilderung darüber, dass dich der hohe Alk.konsum "leichtsinnig" gemacht hat, erscheint mir da wesentlich plausibler....

versteh ich jetzt nicht :smiley2204: du schreibst : Dazu ist deine BAK nach dem Nachtrunk zu hoch gewesen.... eben darum weiß ich ja nichts davon :smiley2204:
aber dass mich der alk.konsum leichtsinnig gemacht hat, kann ich natürlich auch sagen.....

Wir sollten bei der ganzen Sache aber nicht aus den Augen verlieren, dass du eine verkehrsrechtliche MPU machen musst, darum wäre es schon gut, wenn du den FB den ich dir verlinkt hatte, auch mal ausfüllen würdest....
kommt noch

Ist schon verständlich Robert. Am liebsten sehen es die GA ja, wenn der Proband nicht direkt nach seiner Sperrfrist bei der MPU aufschlägt, sondern sich noch etwas Zeit gelassen hat...andererseits sind 15 Monate schon sehr lang...

denk auch mal, dass 15 monate genaug zeit ist :smiley1659:

Wann ich schlafe? Ich habe das schon mal i-wo geschrieben, ich betreibe "KS" = Kontrolliertes Schlafen....

Nee, bin halt ein fürchterlicher Nachtmensch und kann mich erst zu sehr später Stunde so richtig gut konzentrieren...

auweia, kommt nur darauf an, wann du wieder aufstehen musst :smiley894:
 
Das wäre noch so ein Punkt über den wir "reden" sollten. Auch wenn es die GA-Frage eigentlich nicht hergibt, so besteht doch die Möglichkeit, dass du gefragt wirst, WAS und WIEVIEL du an diesem Abend getrunken hast.
also, wenn ich von 19 uhr bis 5 uhr 10 bier rechne und 3 schnäpse komm ich auf 1,6 %
 
Erstmal nur kurz hierzu:

ja genau, der rechtsanwalt hat dazu geraten. moderat mit alk umzugehen.........das ist es. danke :-)

hast du glaub ich falsch verstanden ........der satz war noch nicht zu ende
smiley22.gif

Ich habe den Satz zu Ende gelesen :zwinker0004:

Tatsache ist aber doch, dass der RA dir zur "Abstinenz" geraten hat und nicht zum moderaten Umgang mit dem Alk. den dies bedeutet ja, dass man noch Alkohol trinkt.

versteh ich jetzt nicht
smiley2204.gif
du schreibst : Dazu ist deine BAK nach dem Nachtrunk zu hoch gewesen.... eben darum weiß ich ja nichts davon
smiley2204.gif

Aber du bist ja VOR deinem Nachtrunk gefahren, hattest somit zur "Tatzeit" weniger Umdrehungen als danach....verständlich?


Ansonsten - gib mir noch 2 Tage Zeit für die Antwort. Ich muss erstmal Ostereier suchen gehen....:smiley894::smiley138:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe den Satz zu Ende gelesen

Tatsache ist aber doch, dass der RA dir zur "Abstinenz" geraten hat und nicht zum moderaten Umgang mit dem Alk. den dies bedeutet ja, dass man noch Alkohol trinkt.
ja genau. haben wir geklärt nancy.
Aber du bist ja VOR deinem Nachtrunk gefahren, hattest somit zur "Tatzeit" weniger Umdrehungen als danach....verständlich?
auch klar :-)
 
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