MPU Vorbereitung - BAK 1,57

RodionRomanovich

Erfahrener Benutzer
Da kann man ja regelrecht ins Philosophieren verfallen, was heftiger ist: Dein Warten, wie der Antrag ausgeht oder das Warten auf ein MPU-Gutachten.
Kopf hoch - wird schon!
 

Jonas33

Benutzer
Das war nichts.
Sie haben bei der Beurteilung die Hochrechnung mit einbezogen und demnach MPU angeordnet.
Das Gutachten ist bis zum 24.09. vorzulegen.

Fragestellung:

Ist zu erwarten, dass der Untersuchte auch zukünftig ein KFZ unter einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholeinfluss führen wird und/oder liegen im Zusammenhang mit dem früheren Alkoholkonsum Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines KFZ der Gruppe 1 (Klassen A,B,AM,L) in Frage stellen?


Ich stolpere über die Formulierung "...und/oder liegen im Zusammenhang mit dem früheren Alkoholkonsum Beeinträchtigungen vor..."

Ist das die Standardformulierung, oder lese ich hier einen Bezug zur letzten Auffälligkeit raus?
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Ich stolpere über die Formulierung "...und/oder liegen im Zusammenhang mit dem früheren Alkoholkonsum Beeinträchtigungen vor..."

Ist das die Standardformulierung, oder lese ich hier einen Bezug zur letzten Auffälligkeit raus?
Das ist absoluter Standard... :smiley138:
 

Jonas33

Benutzer
Ich bin etwas hilflos. Weiß nicht so recht was ich machen soll. Lohnt der Weg zum Anwalt (keine Rechtsschutz). Im Internet gibt es wie immer tausend Meinungen. Laut Gerichtsurteilen ist MPU unter 1,6 unzulässig. Allerdings wird bei mir immer der Rückrechnungswert aufgeführt. Unter dem Gesichtspunkt wäre eine MPU natürlich unvermeidbar.

Nochmal zur Übersicht
AAK (04:40 - 1,82)
BAK (05:30 - 1,57)
(extrem geringer Rückrechnungswert 1,65% / extrem hoher Rückrechnungswert 1,94%)
 

Jonas33

Benutzer
.


Interessanter Artikel. Nun weiß ich immerhin wie sich die Rückrechnung ergibt.
Ausgehend von 50min zwischen BAK und AAK.
Geringer Rückrechnungswert 0,1/h (in meinem Fall 0,08)
Hoher Rückrechnungswert 0,2/h (in meinem Fall 0,16 plus Sicherheitszuschlag von 0,2.


Interessant in dem Artikel auch:

Rückrechnung aus der BAK auf die Alkoholisierung zur Tatzeit mit einem Abbauwert von 0,10 Promille:

Die Berechnung gleicht in groben Zügen der Hochrechnung aus den Trinkmengen, nur dass ja umgekehrt die Menge des seit dem Trinkbeginn bereits wieder abgebauten Alkohols zur der BAK addiert werden muss. Da man für diese Rückrechnung sicher sein muss, dass der Proband sich bereits in der Abbauphase (im sog. absteigenden Ast der Alkoholisierungskurve) befand, kommt eine Rückrechnung in dieser Richtung nur in Betracht, wenn feststeht, dass die Blutprobe mindestens in einem zeitlichen Abstand von 2 Stunden nach dem Trinkende entnommen wurde. Lässt sich die Einhaltung dieses 2-Stunde-Zeitraum nicht sicher beweisen, kommt eine Rückrechnung nicht in Betracht.

Wird jedoch rückgerechnet, so hat dies mit einem stündlichen Abbauwert von 0,10 Prom. zu erfolgen, weil sich so über die Abbauzeit vom Trinkbeginn bis zum verfahrensrelevanten Vorfall zugunsten des Täters die geringstmögliche Alkoholisierung zur Tatzeit ergibt. Dies ist besonders in den Fällen wichtig, in denen es darum geht, ob ein bestimmter Grenzwert zur Bestimmung der absoluten Fahrtauglichkeit erreicht wurde oder nicht.
 

Rübezahl

Gesperrte(r) User(in)
Das ist echt verrückt? Hatte auch Fragen zum Thema rückrechnung. Der Richter himself erklärte mir telefonisch, dass aus Gründen der Handhabbarkeit innerhalb von 2 Std nichts zurückgerechnet wird. Und erst dann auch eine 2. Blutprobe dafür gezogen wird!
Kann es mir nur so erklären, dass das gemacht wird wenn man eh mpu machen muss...und evt. Genauer geschaut wird wenn es grenzwertig ist....obwohl...AAK hatte ich ca. 1.65...aber die zählt gerichtlich eh nichts.
Die Justiz sollte wohl eigentlich im Zweifel für den Beschuldigten von 0.1 als rückrechnung ausgehen...oder?
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Ich bin etwas hilflos. Weiß nicht so recht was ich machen soll. Lohnt der Weg zum Anwalt (keine Rechtsschutz).
Meine ehrliche Meinung: es ist wahrscheinlich "einfacher" die MPU zu machen. Ob ein RA da noch etwas reißen kann ist eher ungewiss...
Wenn es zu einer Verhandlung kommt wärst du da mitunter noch länger ohne FE....
Aber es ist letztlich deine Entscheidung. Wenn du es dir leisten kannst, sprich mit einem Anwalt und entscheide dann...
think.gif
 

Jonas33

Benutzer
Tja das ist am Ende die große Frage. Was kostet es wie viel Zeit nimmt es in Anspruch und natürlich, wie sind die Erfolgschancen.
MPU nimmt ja nun auch Zeit in Anspruch und kostet ebenfalls Geld und Nerven.

War heute zur Akteneinsicht. Es ist keinerlei Hinweis zu Trinkende zu finden. Im Gutachten der Uniklinik steht auch nochmal explizit:
"Liegt zwischen Trinkende und Vorfall ein Zeitraum von weniger als 2 Stunden, so kann bei Verkehrsdelikten nicht ohne weiteres auf die Tatzeit zurückgerechnet werden."

Habe nun einen Anwalt kontaktiert, mal sehen was der spricht.
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Was du auf jeden Fall machen solltest, ist die FSST zu kontaktieren. Mit einem Anwalt macht es wahrscheinlich mehr Eindruck. Für mich macht es ehrlich gesagt auch den Eindruck von Willkür und sie hoffen auf einen Bauernfang.

Sollten sie daran festhalten ist die MPU wahrscheinlich günstiger (und schneller). Ist mEn ein echtes Loch im Rechtsstaat, aber leider ist es wie es ist. Wie du ja vermutlich weißt, kann die Anordnung zur MPU an sich nicht angefochten werden, nur der tatsächliche Entzug der FE.
 

Jonas33

Benutzer
Update wie folgt und in Kurzfassung:

RA hat sich der Sache angenommen. Die Anordnung einer MPU wurde zurückgenommen.
ABER:
Sie fordern nun ein ärztliches Gutachten einer Begutachtungsstelle.
Grund -> Bei der Blutentnahme habe ich angegeben Medikinet (ADHS) und Venlafaxin (Depressionen) zu mir zu nehmen.

Fürs Leben gelernt -> Schweigen ist Gold

Aber gut, das ist auf jeden Fall besser als das ganze MPU Procedere.
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Das ist ja schonmal was :)

Wichtig dabei ist das äG nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Auf jeden Fall Bestätigung vom Arzt über die Medikamente und Behandlungsdauer mitnehmen.
 

Jonas33

Benutzer
Speziell, was wird in der Untersuchung auf mich zukommen? Lässt sich das überhaupt pauschal beantworten? Muss ich mit Urin/Bluttests rechnen?
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Jonas,
Muss ich mit Urin/Bluttests rechnen?
mit hoher Wahrscheinlichkeit....
Speziell, was wird in der Untersuchung auf mich zukommen? Lässt sich das überhaupt pauschal beantworten?
Der Arzt wird mit dir deinen "Werdegang" besprechen wollen. Seit wann werden die Medis eingenommen, welcher Arzt/Therapeut überprüft die Medikation. Wie gut geht es dir mit, oder besser gesagt, unter der Einnahme der Medis. Wie gut sind dadurch deine Depris im Griff....
So in der Art werden wohl die Fragen kommen...
 

Jonas33

Benutzer
Super, danke für die Antwort ;)
Habe meinen Arzt diesbezüglich kontaktiert, die Sprechstundenhilfe konnte nicht so ganz verstehen warum weshalb wieso ich einen Bericht haben möchte, aber mal sehen was dabei rauskommt.
Der Fragestellung betreffend sehe ich eigentlich keine Probleme auf mich zukommen.

Urin-/Bluttests ebenfalls nicht, wundern tut es mich dennoch. Ist das einfach Teil des äG? Anders gesprochen, würde das auch passieren, wäre ich nicht durch TF auffällig geworden, sondern nur wegen der Medikamente von der FST zum Begutachten aufgefordert worden?
Auch wenn ich nach wie vor Abstinent bin, ist das für die Zeit bis zum Gutachten ein nicht ganz uninteressanter Punkt.

VG
 

Jonas33

Benutzer
Ich habe mal die Begutachtungsleitlinien des BASt durchforstet.
Darin finden sich keinerlei Infos zu ADHS.
Nur zu Depressionen. Die dort aufgeführten Symptome treffen in keinster weise auf mich zu.
Ich habe wirklich Schwierigkeiten mich auf das ÄG vorzubereiten, die Informationen sind sehr Überschaubar.

(Quelle: https://bast.opus.hbz-nrw.de/files/2330/M115-2019.pdf)

Auszug:

3.12.4 Affektive Psychosen
Leitsätze
Gruppe 1
Bei jeder sehr schweren Depression, die z. B. mit
- depressiv-wahnhaften,
- depressiv-stuporösen Symptomen oder mit
- akuter Suizidalität
einhergeht, und bei allen manischen Phasen sind
die für das Kraftfahren notwendigen psychischen
Fähigkeiten so erheblich herabgesetzt, dass ein
ernsthaftes Risiko des verkehrswidrigen Verhaltens
besteht. Nach Abklingen der manischen Phase und
wenn die relevanten Symptome einer sehr schweren
Depression nicht mehr vorhanden sind und ggf.
unter regelmäßig kontrollierter medikamentöser
Prävention mit ihrem Wiederauftreten nicht mehr
gerechnet werden muss, ist in der Regel von einem
angepassten Verhalten bei Teilnahme am Straßenverkehr
mit einem Kraftfahrzeug auszugehen. Auswirkungen
der antidepressiven Pharmakotherapie
sind zu berücksichtigen, insbesondere in den ersten
Tagen nach rascher Dosissteigerung.
Wenn mehrere manische oder sehr schwere depressive
Phasen mit kurzen Intervallen eingetreten
46
waren und deshalb der weitere Verlauf nicht absehbar
ist (besonders wenn keine Phasenprophylaxe
erfolgt), ist nicht von einem angepassten Verhalten
bei Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug
auszugehen, auch wenn z. Zt. keine Störungen
nachweisbar sind.
Ein angepasstes Verhalten kann nur dann wieder
angenommen werden, wenn ggf. durch eine medikamentöse
Prävention die Krankheitsaktivität geringer
geworden ist und mit einer Verlaufsform in
der vorangegangenen Schwere nicht mehr gerechnet
werden muss. Dies muss durch regelmäßige
psychiatrische Kontrollen belegbar sein.
Die Begutachtungen können nur durch einen Facharzt
für Psychiatrie erfolgen.
Gruppe 2
Für Fahrer der Gruppe 2 ist Symptomfreiheit zu fordern.
Nach mehreren depressiven oder manischen
Phasen ist in der Regel nicht von einem angepassten
Verhalten bei Teilnahme am Straßenverkehr mit
einem Kraftfahrzeug auszugehen.
Begründung
Affektive Psychosen verlaufen in abgesetzten, depressiven
(melancholischen) oder/und manischen
Phasen, in denen emotionale Funktionen, nicht aber
Intelligenzfunktionen gestört sind. Hierdurch wird im
Falle depressiver Erkrankungen die Anpassungsund
Leistungsfähigkeit beim Führen eines Kraftfahrzeuges
nicht beeinträchtigt, außer in den oben genannten
sehr schweren depressiven Phasen. In manischen
Phasen ist jedoch auch bei geringer Symptomausprägung
mit Beeinträchtigungen der Anpassungs-
und Leistungsfähigkeit zu rechnen.
Krankheitsbild und Verlauf der affektiven Psychosen
wurden in den letzten Jahren durch Fortschritte
der Therapie und Prävention verändert. Durch die
antidepressive Behandlung, insbesondere mit antidepressiven
Pharmaka, wird die depressive (melancholische)
Symptomatik wesentlich reduziert,
und zum Teil wird die Zeitdauer der Phase abgekürzt.
Zudem können durch eine medikamentöse
Prävention (prophylaktische Langzeitbehandlung
mit Lithium-Salzen oder Carbamazepin) Wiedererkrankungen
depressiver und manischer Art in der
Mehrzahl verhindert werden. Bei dieser Prophylaxe
werden regelmäßig (zumindest vierteljährliche) psychiatrische
Beratungen (einschließlich Blutspiegelbestimmungen)
durchgeführt. Hierdurch werden
auch die Möglichkeiten der Frühdiagnose eventueller
Wiedererkrankungen wesentlich verbessert, was
im Hinblick auf die sozialen Belange und auch ggf.
auf die Kontrolle bei Teilnahme am motorisierten
Straßenverkehr nützlich ist.
 

nobby

Erfahrener Benutzer
Hallo, zum ÄG,

zusätzlich was Nancy schrieb rechne mit Tests(Linienverfolgungstest, Verkehrssituationen, Reaktionstest) ähnlich wie bei der MPU. Bei der Angabe deiner Trinkgewohnheiten musst du sehr zurückhaltend sein, sonst droht dir ein mind 6 monatiger AB Nachweis und der FS ist erst mal weg.

LG
 

Jonas33

Benutzer
Super, danke für die Antwort. Bin ja nach wie vor Abstinent, und je nachdem wann der Termin kommt, werde ich das auch bleiben.
Offen gesprochen, stellt sich mir halt die Frage, ob bei evtl anstehenden Tests ein vorhergehender Trinkanlass registriert werden kann und mir zum Nachteil wird.
 
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