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Das ist absoluter Standard...Ich stolpere über die Formulierung "...und/oder liegen im Zusammenhang mit dem früheren Alkoholkonsum Beeinträchtigungen vor..."
Ist das die Standardformulierung, oder lese ich hier einen Bezug zur letzten Auffälligkeit raus?
Rückrechnung aus der BAK auf die Alkoholisierung zur Tatzeit mit einem Abbauwert von 0,10 Promille:
Die Berechnung gleicht in groben Zügen der Hochrechnung aus den Trinkmengen, nur dass ja umgekehrt die Menge des seit dem Trinkbeginn bereits wieder abgebauten Alkohols zur der BAK addiert werden muss. Da man für diese Rückrechnung sicher sein muss, dass der Proband sich bereits in der Abbauphase (im sog. absteigenden Ast der Alkoholisierungskurve) befand, kommt eine Rückrechnung in dieser Richtung nur in Betracht, wenn feststeht, dass die Blutprobe mindestens in einem zeitlichen Abstand von 2 Stunden nach dem Trinkende entnommen wurde. Lässt sich die Einhaltung dieses 2-Stunde-Zeitraum nicht sicher beweisen, kommt eine Rückrechnung nicht in Betracht.
Wird jedoch rückgerechnet, so hat dies mit einem stündlichen Abbauwert von 0,10 Prom. zu erfolgen, weil sich so über die Abbauzeit vom Trinkbeginn bis zum verfahrensrelevanten Vorfall zugunsten des Täters die geringstmögliche Alkoholisierung zur Tatzeit ergibt. Dies ist besonders in den Fällen wichtig, in denen es darum geht, ob ein bestimmter Grenzwert zur Bestimmung der absoluten Fahrtauglichkeit erreicht wurde oder nicht.
Meine ehrliche Meinung: es ist wahrscheinlich "einfacher" die MPU zu machen. Ob ein RA da noch etwas reißen kann ist eher ungewiss...Ich bin etwas hilflos. Weiß nicht so recht was ich machen soll. Lohnt der Weg zum Anwalt (keine Rechtsschutz).
mit hoher Wahrscheinlichkeit....Muss ich mit Urin/Bluttests rechnen?
Der Arzt wird mit dir deinen "Werdegang" besprechen wollen. Seit wann werden die Medis eingenommen, welcher Arzt/Therapeut überprüft die Medikation. Wie gut geht es dir mit, oder besser gesagt, unter der Einnahme der Medis. Wie gut sind dadurch deine Depris im Griff....Speziell, was wird in der Untersuchung auf mich zukommen? Lässt sich das überhaupt pauschal beantworten?