M
Max
Gast
Ich folge dem "anwalt" ...
:smiley5:
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Das ist mir total unbekannt. Wenn, dann wurde der gesamte MPU-Termin verschoben.Hat man sowas schonmal erlebt ?
Tu einfachSoll ich nunoder :smiley4: ?
Hab ich nun eine 50/50 Chance, dass ich evtl. ohne Kursempfehlung durchkomme ? Gibt es hier Erfahrungswerte ?

Die Kursempfehlung würde lediglich deine Alkoholproblematik betreffen, für den verkehrsrechtlichen Teil dürfen keine § 70 Kurse mehr angeordnet werden. Diese Kurse betreffen zukunftig nur noch Alkohol und Drogen.Hab ich nun eine 50/50 Chance, dass ich evtl. ohne Kursempfehlung durchkomme ? Gibt es hier Erfahrungswerte ?
Ja, aber eher unwahrscheinlich ... in der Regel stimmt die FSST einer Kursempfehlung immer zu.Ich habe gelesen, dass im Falle einer Kursempfehlung die Fsst. auch "nein" sagen kann...
Ist das richtig ?
Durch eine Kursempfehlung ist dein Gutachten eh negativ ... wird erst positiv wenn du den Kurs absolviert hast.Und wenn ja, hätte ich dann ein negatives Gutachten, zudem noch ein halbes Jahr Sperre, weil ich es abgegeben habe ?
Auf alle Fälle, der Kurs ist ja nix Schlimmes.Sollte ich denn überhaupt ein Gutachten mit einer Kursempfehlung abgeben ?
Ist das ein Erfahrungswert, wenn der GA sagt: "Im schlechtesten Falle erhalten Sie eine Kursempfehlung" ?

Das Geld ist für die Meisten das Schlimmste.Was mich bei dem Kurs total ärgern würde ist, dass dieser rund 500 Euro kostet - Fast soviel wie die ganze MPU...
Ab Tag der MPU !Zählen die 14 Tage "Wartezeit" ab dem Termin der MPU oder ab dann, wenn die Werte da sind ?
