erfahrungfürsleben
Erfahrener Benutzer
Im Strafbefehl steht, dass dein Einkommen geschätzt wurde. Meist liegen diese Schätzungen aber zu hoch....
Hattest du darüber mit deinem RA gesprochen, da er ja Einspruch erhoben hat (dies kann ja isoliert gegen die TS erfolgen)?
Ja habe ich und die haben sogar weniger geschätzt als ich verdiene. Er hatte mir ja schon gesagt ich solle mit soviel rechnen. Also der Richter hat weniger geschätzt und hatte somit Glück.
Mein Problem ist wegen der Haaranalyse ich habe meine erste Probe am 9 Oktober gehabt wenn ich jetzt berechne müsste die zweite Anfang Januar sein??? Die dritte Anfang April. Und die vierte Anfang Juli???
Nun wenn ich mein FS Ende März Anfang April beantrage und ich eine Aufforderung erhalte gehen wir mal von 6 Wochen aus, haben wir Mitte Mai. Und wenn ich dann einen Termin erhalte wegen MPU ist sagen wir mal Juni, und da fängt die Problematik an, weil ich dann nicht genau 12 Monate nachweisen kann, daher wollte ich wissen wie man das angehen soll. Weil die letzte Probe wäre in Juli rückwirkend.
Wie würdet Ihr es machen. Würde mich über jeden Tipp freuen.
Wie soll ich das angehen. Oder rechne ich falsch???
Ich hoffe Ihr versteht was ich meine.
Weil will keine lange Lücken lassen zwischen letzte Probe und MPU
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