TF mit 1,80 Promille in die Böschung ohne Beteiligung

Und kann mir einer sagen was das bedeutet.

Wir haben vorerst zur Fristwahrung Einspruch gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Straubing vom 22.10.2014 eingelegt und den Einspruch selber auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt.

Herrje. Juristendeutsch! :zwinker0004: Er legt den Einspruch erstmal nur ein, um die Frist dafür nicht verstreichen zu lassen, ohne Begründung. Nach meinem beschränkten Wissen würde er dann in der Praxis früher oder später aufgefordert, seinen Einspruch zu begründen. Dafür würde ihm wiederum eine Frist gesetzt werden. An dem Zeitpunkt würde er dann den Einspruch zurückziehen, wenn ihr euch einig seid. Er kauft also etwas Zeit und lässt die Möglichkeit nicht ungenutzt verstreichen, falls ihr doch noch widersprechen wollt. Eher eine Formsache in deinem Fall.

Einspruch auf den Rechtsfolgenausspruch beschränken heißt, er würde nicht gegen die Schuldfeststellung o.ä. vorgehen (Mist, schon wieder so ein Wort...), sondern nur gegen das Strafmaß an sich. Der Widerspruch hätte also, wenn er ihn denn wirklich durchziehen würde, nur die Absenkung des Strafmaßes zum Ziel. Aber ihr verzichtet ja so oder so. Ich hoffe, das war halbwegs verständlich. :smiley138:
 
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@floydburgermc

Ich würde mal sagen, du bist ab sofort für den juristischen Bereich in diesem Forum zuständig :smiley894:
Eine bessere Erklärung hätten wir auch nicht hinbekommen... :smiley711:
 
@floydburgermc
Danke jetzt habe ich es kapiert, nicht mal Google konnte es mir so genau erklären. Vielen Dank. :smiley711:

@Max
Danke jetzt habe ich wieder was gelernt, ich habe ja ein Vertrag für 4 Proben. Dann wird es klappen mit 12 Monate, weil wenn ich mein FS im April beantragen kann. Bekomme ich sagen wir mal nach 6 Wochen eine Aufforderung zur MPI und im Anschluss sagen wir mal bekomme ich einen Termin in drei Wochen bei einem GA,somit sollte dann die 4 Probe auch rechtzeitig sein rechnerisch. Aber mal schauen wie es in der Praxis wird.

Wenn nicht könnte ich ja eine Pribe beim GA machen lassen oder??? Während der Prüfung.

@Nancy

Jetzt habt Ihr euer Forum auf top Niveau durch floydburgermc, weil wer so gut erklären kann sage ich nur RESPEKT
 
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Naja jetzt weißich es endlich wann meine Sperre zu Ende ist :zwinker0004:. Es fühlt sich auf jedenfall viel besser an, somit kann ich jetzt die Vergangenheit abschließen und nur noch voraus sehen. Jetzt geht es Bergauf, das warten hatte mich echt fertig gemcht und die Ungewissheit. Jetzt heißt es weiterhin viel lesen und die Positiven Seiten aufschreiben, was jetzt besser ist im Leben und das Alkohol keine Hauptrolle mehr spielt. Endlich mal ein Wochende ohne ständig raus
zuschauen wann der Gelbe Mann kommt.:smiley711::smiley894:
 
Bekomme ich sagen wir mal nach 6 Wochen eine Aufforderung zur MPI und im Anschluss sagen wir mal bekomme ich einen Termin in drei Wochen bei einem GA,somit sollte dann die 4 Probe auch rechtzeitig sein rechnerisch.
Version A, du hast deine Screenings zum Zeitpunkt deiner MPU (nicht MPI) bereits komplett in der Tasche ... der Zeitpunkt deiner Antragstellung ist hier unerheblich.

Wenn nicht könnte ich ja eine Pribe beim GA machen lassen oder??? Während der Prüfung.
Version B, du lässt die letzten 3 Monate rückwirkend bei deiner MPU analysieren ... diesen Wunsch musst du aber im Vorfeld bei deinem MPI bekannt geben.

Zu beachten ist allerdings, dass du nicht gegen die Bestimmungen deines Sceeningvertrags verstößt ... nicht das am Ende der gesamte Vertrag hinfällig ist.
Dies nur als Hinweis, da ich ja nicht weiß, ob du einen Screeningvertrag hast oder Einzelanalysen erstellen lässt.
 
Zu beachten ist allerdings, dass du nicht gegen die Bestimmungen deines Sceeningvertrags verstößt ... nicht das am Ende der gesamte Vertrag hinfällig ist.
Dies nur als Hinweis, da ich ja nicht weiß, ob du einen Screeningvertrag hast oder Einzelanalysen erstellen lässt.

Habe einen Vertrag über Haaranalyse 4 Proben alle drei Monaten über Synlap in Weiden. Der Vertrag gilt für 4 Proben. Was ein zertifizierter Srzt abnimmt der auch dafür geeignet ist nach ISO. jedoch meinte die Damae falls ich die vierte nicht benötige brauche ich keins machen. Aber ich denke ich warte jetzt mal ab und mache keine voreilige Entscheidungen. Eine Probe wurde im Oktober am 9 genommen. Heute soll der Befund im Briefkasten sein. Ich mache mir kein Stress, weil habe so viel Zeit wer weis was in 6 Monaten ist
 
So habe heute auch endlich nach 2 Wochen mein Ergebnis für die Haaranalyse bekommen. Juhuuuuuu Negativ kein Alkoholkonsum Nachweisbar. Anbei ein Foto vom Ergebnis

image.jpg

Und dann noch vom Bescheid über mein Strafbefehl was mich auch erleichtert hat. Als fahrlässiges Verhalten.

image.jpg

So jetzt bin ich mal richtig happy. Bin so froh euch zu haben.

Mein Motto wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

Jetzt geht es nur noch bergauf, aber lieber langsam hoch als zu schnell.
 
Hallo zusammen,

habe eine doofe Frage, aber bin mir nicht sicher. Habe ja wir Ihr wisst jetzt noch 8 Monate bekommen FS Sperre bekommen am 23.10.14 hat der Richter unterschrieben und somit gilt es ab dem Datum. Jetzt zu meiner Frage wann ist die Sperre dann vorbei.

Am 23 Juni 2015 oder 32 Wochen nach dem 23.10.2014 wäre dann der 4 Juni 2015.
ich hoffe es lacht mich keiner aus. Will mir nur sicher sein wegen Antragstellen nicht dass die dann sagen bin zu früh oder zu spät.
 
Habe ja wir Ihr wisst jetzt noch 8 Monate bekommen FS Sperre bekommen am 23.10.14 hat der Richter unterschrieben und somit gilt es ab dem Datum. Jetzt zu meiner Frage wann ist die Sperre dann vorbei.

Eine juristische Frage! :smiley894: Die Frist ist in Monaten angegeben. Damit ist das Fristende nach § 188, Abs. 2 BGB an dem Tag, "der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht", also der 23.06. (genauer gesagt hier einen Tag vorher um Mitternacht).

Ist sicher keine doofe Frage! Wir hatten Leute im Studium, die gedacht haben, die Frist zur Abgabe der Abschlussarbeit beträgt 8 Wochen und damit 2 Monate. Nun sind 8 Wochen meist etwas weniger als 2 Monate, zu spät abgegeben, durchgefallen und noch mal von vorne...

http://dejure.org/gesetze/BGB/188.html
 
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@floydburgermc

Also langsam werde ich ein Fan von Dir. :smiley711:
Wie du das erklärst ist echt der Hammer. Danke vielen Dank.
Was ich halt nicht verstehe ist wie so ein super Kerl wie du, MPU machen muss. Ich beneide dein Allgemeinwissen. Top

Also gilt die Regelung dann auch für die Haaranalyse oder ???
 
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Ich bin auch nur ein armer Sünder mit Fehlern und Schwächen. ;) Entscheidend ist, wie man damit umgeht. Und um mein Allgemeinwissen ist es auch nicht so gut bestellt, aber ich musste mehr oder weniger freiwillig ein paar Semester Wirtschaftsrecht belegen und das Zeugs hat sich eingebrannt. :smiley894:

Also zur Haaranalyse müssen sich Max und Nancy äußern. Klar heißt es 3 Monate, und damit wäre z.B. eine am 26.9. und eine am 22.12. (so bei mir) ok. Ob dir ein paar Tage mehr schaden, weiß ich nicht.
 
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Naja wenn man beachtet dass für eine 12 monatige Abstinenz 4 Proben entspricht, heißt es alle drei Monate wie in der Speerfrist, so fasse ich es auf. Also heißt meine erste Probe war am 9. Oktober heißt die nächste wäre dann Anfang Januar.
 
Also gilt die Regelung dann auch für die Haaranalyse oder ???
Die Regelung hat rein gar nichts mit deiner Haaranalyse zu tun, die könntest du auch in 3 oder 5 Jahren machen.
Zur MPU selbst ... dass ist deine reine Privatangelegenheit, genau wie deine Haaranalyse.

Die Haaranalyse unterliegt jedoch gewissen Richtlinien, hier dürfen die Abstände 3 Monate nicht überschreiten. Bei einem Screeningvertrag sollten die Analysetage (Haar) im Vorfeld eigentlich festgelegt sein.
 
Das Thema ist echt kompliziert sagen wir mal ich mach meine Haaranalyse im April für Jan- März.
Kann man dann auch einen machen im Juni für rückwirkend für drei Monate ???
 
Das Thema ist echt kompliziert sagen wir mal ich mach meine Haaranalyse im April für Jan- März.
Kann man dann auch einen machen im Juni für rückwirkend für drei Monate ???
Nicht kompliziert, sondern richtig erkannt.
Wer eine 12 monatige Abstinenz nachweisen will/muß, muss dies lückenlos belegen können. Das Gleiche gilt auch für eine 6 monatige Abstinenz, eine Überschreitung der Mindest-AB-Zeit ist hier unerheblich.
Weiterhin sind die recht unterschiedlich behandelten Abstinenzlücken, vom Zeitpunkt der letzten Analyse bis zur MPU, zu beachten.
 
Eine juristische Frage! :smiley894:

Ich sitze jetzt gerade hier und "kriege mich nicht wieder ein"....lach. Echt top! :hand0051:



Ich glaube ich lass euch mal paar Tage in Ruhe. Und gib mir mal bisschen Auszeit. Bin wieder zu aufgeregt.

Warum bist du denn aufgeregt? Das dich diese Fragen beschäftigen ist doch ganz selbstverständlich. Ich wollte damals auch alles genau und möglichst SOFORT wissen, obwohl ich noch viel Zeit hatte...:zwinker0004: Gerade durch die Antworten die du bekommst, nimmst du dir selbst ein Stück weit deine Unsicherheit und bist vorab bestens informiert. Besser kann es doch gar nicht laufen.....:smiley22:

Was mir noch aufgefallen ist:

Im Strafbefehl steht, dass dein Einkommen geschätzt wurde. Meist liegen diese Schätzungen aber zu hoch....
Hattest du darüber mit deinem RA gesprochen, da er ja Einspruch erhoben hat (dies kann ja isoliert gegen die TS erfolgen)?
 
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