floydburgermc
Stamm-User
Und kann mir einer sagen was das bedeutet.
Wir haben vorerst zur Fristwahrung Einspruch gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Straubing vom 22.10.2014 eingelegt und den Einspruch selber auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt.
Herrje. Juristendeutsch!

Einspruch auf den Rechtsfolgenausspruch beschränken heißt, er würde nicht gegen die Schuldfeststellung o.ä. vorgehen (Mist, schon wieder so ein Wort...), sondern nur gegen das Strafmaß an sich. Der Widerspruch hätte also, wenn er ihn denn wirklich durchziehen würde, nur die Absenkung des Strafmaßes zum Ziel. Aber ihr verzichtet ja so oder so. Ich hoffe, das war halbwegs verständlich.

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