floydburgermc
Stamm-User
Und kann mir einer sagen was das bedeutet.
Wir haben vorerst zur Fristwahrung Einspruch gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Straubing vom 22.10.2014 eingelegt und den Einspruch selber auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt.
Herrje. Juristendeutsch!
Er legt den Einspruch erstmal nur ein, um die Frist dafür nicht verstreichen zu lassen, ohne Begründung. Nach meinem beschränkten Wissen würde er dann in der Praxis früher oder später aufgefordert, seinen Einspruch zu begründen. Dafür würde ihm wiederum eine Frist gesetzt werden. An dem Zeitpunkt würde er dann den Einspruch zurückziehen, wenn ihr euch einig seid. Er kauft also etwas Zeit und lässt die Möglichkeit nicht ungenutzt verstreichen, falls ihr doch noch widersprechen wollt. Eher eine Formsache in deinem Fall.Einspruch auf den Rechtsfolgenausspruch beschränken heißt, er würde nicht gegen die Schuldfeststellung o.ä. vorgehen (Mist, schon wieder so ein Wort...), sondern nur gegen das Strafmaß an sich. Der Widerspruch hätte also, wenn er ihn denn wirklich durchziehen würde, nur die Absenkung des Strafmaßes zum Ziel. Aber ihr verzichtet ja so oder so. Ich hoffe, das war halbwegs verständlich.

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