Hallo Pokemon,
Weißt du schon, wann du den nächsten Versuch antrittst?
Ich hab nämlich einen ähnlichen Fall. Im Polizeibericht stehen andere informationen als im Strafbefehl. Die Fsst hat jedoch nur den Strafbefehl. Die Fsst hat mich schon informiert, dass Sie nur die zur Verfügung gestellte Information an das MPI weiterleiten und die Information nicht anzweifeln können, auch wenn dieser etwas verwirrend sei. Auf Rat meines Anwalts soll ich aber auch eine Kopie der Strafakte mitnehmen (mit Bezug auf den Polizeibericht) und hinweisen, dass das Gericht nicht die richtigen Daten übernommen hat.
Du packst das schon!
VG