FB in Vorbereitung auf MPU

Sonne

Erfahrener Benutzer
Zur max Menge: mir ist mal mitgeteilt worden, die müsse ca 1 mal im Monat erreicht worden sein... über ca 12 Monate hin weg... 4-5.mal deckt sich ja dann auch nicht mit Andis Angaben von 4-6Wochen. Legt man diese "Regel" wirklich streng aus deckt es sich mit meinen Infos. Dann sind 4-5.im Jahr zu wenig...
 

Andi18

MPU Profi
was diese Zeiträume angeht, habe ich schon unterschiedlichste Theorien gelesen. So ganz verstehe ich diesen Sinn dahinter nicht.
Ich glaube mit dieser Zeitangabe soll lediglich die Trinkfestigkeit "trainiert" werden.
Sanne, Du hattest Deine Trinkfestigkeit schon früher Dir angeeignet. Somit trifft das für Dich nicht mehr zu.
 

Pokemon

Stamm-User
Es geht doch aber nicht nur um die Theorie, sondern eben die Wahrheit. Eine gute Flasche Wein an zwei Tagen W-ende sind ca. 1l. Das damals regelmäßig. Alle 6 Wochen ca. mehr. Durch früheres "Training" war das auch möglich. @Sonne: Ich war niemals einmal pro Monat so blau, wie am Abend der TF. Ehrlich nicht!
 

Sonne

Erfahrener Benutzer
Es geht doch aber nicht nur um die Theorie, sondern eben die Wahrheit. Eine gute Flasche Wein an zwei Tagen W-ende sind ca. 1l. Das damals regelmäßig. Alle 6 Wochen ca. mehr. Durch früheres "Training" war das auch möglich. @Sonne: Ich war niemals einmal pro Monat so blau, wie am Abend der TF. Ehrlich nicht!
Ich glaube es dir tatsächlich nur sieht man ja mal wieder,dass die Wahrheit hier keinen interessiert, sondern statistische Erfahrungswerte, die der GA als Grundlage seiner Bewertung hernach ziehen wird
 

Pokemon

Stamm-User
Guten Morgen. Also bei mir fing das mit dem wieder trinken im März an und im Oktober war die TF.l.g
Heisst das, dass Du Dich dann zwischen März und Oktober regelmäßig auf 2,2 "hoch getrunken" hast? Und Du hattest Abstinenz für 6 Monate vor 3 Jahren? Danach MPU bestanden und dann (wann war das?) nix /wenig bis März 2020?
 

Sanne2005

Erfahrener Benutzer
Hallo.Ja ich habe von März bis Oktober mehrmals ganz viel getrunken so das Ich nix mehr wusste und eingeschlafen bin zu Hause. Ende 2018 hatte ich die 6 Monate AB Nachweise und die MPU bestanden. Also habe knapp 2 jahre nichts getrunken. Aber leider wieder rückfällig geworden. L.g.sanne
 

Sanne2005

Erfahrener Benutzer
Wenn ich das jetzt bei Euch so sehe dann glaubt mir der GA bestimmt auch nicht das Ich so lange nichts getrunken habe.Es war aber so. Ach man das ist ja echt alles schwierig.
 

Andi18

MPU Profi
Wenn ich das jetzt bei Euch so sehe dann glaubt mir der GA bestimmt auch nicht das Ich so lange nichts getrunken habe.Es war aber so. Ach man das ist ja echt alles schwierig.
Warum sollte der GA das bei Dir nicht glauben? Du hattest Dir Deine Trinkfestigkeit vor über 2 Jahren schon antrainiert. Die verliert man nicht.
Bei Dir hat es ja dann auch einschlägige Erlebnisse gegeben, was Dich dann zu dem Entlastungstrinken geführt hat.

Die vorher erwähnten 12 Monate sind genannt worden zur Steigerung der Trinkfestigkeit. Wobei in der Literatur ich schon bis zu 3 Jahre gelesen hab. Mir persönlich erschließt sich der Sinn dieses Zeitraums nicht. Vlt kann mir das einer erklären.

Es geht doch aber nicht nur um die Theorie, sondern eben die Wahrheit. Eine gute Flasche Wein an zwei Tagen W-ende sind ca. 1l. Das damals regelmäßig. Alle 6 Wochen ca. mehr. Durch früheres "Training" war das auch möglich. @Sonne: Ich war niemals einmal pro Monat so blau, wie am Abend der TF. Ehrlich nicht!
Beim GA hattest 4-5 p.a. Maximum genannt. Dann sagst halt beim nächsten Mal 8x p.a. (entspricht dann in etwa alle 6 Wochen).
Ich glaube, daß wir bei Deinem GA keine Logik finden. Die GAin war auf 2,2 eingeschossen mit dem Ziel negativ. Zum Schluss haben die gekratzt, um das Negative zu bestätigen, wenn dann vom RA schon mal ein Brief kommt.
 

Pokemon

Stamm-User
Danke, Andi18. Würde mich noch über Kommentar von @Nancy freuen. Die Kombination von wirklich betrunken gewesen zu sein und ein paar mehr Trinkanlässe im Jahr davor sowie das Bewusstsein, dass der sehr arglose und naive Umgang mit Alkohol zu dieser fatalen Fehleinschätzung/Selbstüberschätzung geführt hat, die ist sicher richtig.

Zu den Motiven kann ich sagen, dass ich mich selbstsicherer/mutiger mit Alk gefühlt habe und eben der Abbau von Spannungszuständen willkommen war - (gelegentlich) - Heute mache ich mehr Sport, setzte mich selbst nicht mehr unter Druck und habe die Erfahrung gemacht, dass ich auch ohne einen einzigen Tropfen lustig, fröhlich und selbstsicher sein kann. Das ist aber sicher auch dem Alter ;) insgesamt geschuldet....
 

Sanne2005

Erfahrener Benutzer
Hi Pokemon. Du schaffst das diesmal. Hat eigentlich die Führerscheinstelle etwas gesagt das Du jetzt zu einem anderen MPI gehst?l.g.sanne
 

Pokemon

Stamm-User
Hi Pokemon. Du schaffst das diesmal. Hat eigentlich die Führerscheinstelle etwas gesagt das Du jetzt zu einem anderen MPI gehst?l.g.sanne
Nein, die haben nur die Akte versendet. Ich hatte allerdings in meiner Mail auf den Fehler hingewiesen und auch in Aussicht gestellt, dass dieser korrigiert wird. (hatten mein RA beim Gericht beantragt). Eine juristische Auseinandersetzung würde zu lange dauern und hätte einen ungewissen Ausgang. Gruß Pokemon.
 

Sanne2005

Erfahrener Benutzer
Ja das hätte Ich auch so gemacht mir ein neues MPI gesucht. Das bringt nix sich da rumzustreiten. Sie haben sowieso tausende Argumente..Ist unglücklich gelaufen Ihr habt Euch völlig missverstanden. Vergiss das am besten und auf ein neues. Du bist doch jetzt super vorbereitet. L.g.sanne
 

Sanne2005

Erfahrener Benutzer
Ich sage mir jetzt immer Ich schaue nach vorn und nicht zurück. Das was war können wir nicht mehr ändern. Das was kommt liegt zum grössten Teil in unserer Hand. L.g
 

Andi18

MPU Profi
Nein, die haben nur die Akte versendet. Ich hatte allerdings in meiner Mail auf den Fehler hingewiesen und auch in Aussicht gestellt, dass dieser korrigiert wird. (hatten mein RA beim Gericht beantragt).
könntest Du das etwas verdeutlichen? Du hast wen auf den Fehler hingewiesen?
Was hat der RA beim Gericht beantragt? Können die Akten nachträglich korrigiert werden?
Eine juristische Auseinandersetzung würde zu lange dauern und hätte einen ungewissen Ausgang. Gruß Pokemon.
das hast vollkommen Recht. Hast ja gesehen, wie lange das Verfahren mit dem 1,3‰ Kandidaten gedauert hat.
Bin auch überzeugt, daß es beim nächsten Mal klappt.
Würde mich noch über Kommentar von @Nancy freuen.
@Nancy da wäre ich auch gespannt drauf.
 

Sanne2005

Erfahrener Benutzer
Pokemon Du bist dieses Mal gut vorbereitet und weisst was man sagt und lieber nicht sagt..Es ist leider so das einem die reine Wahrheit nicht immer weiter bringt. Die GA gehen nur nach Vorschriften. Da spreche Ich aus Erfahrung. Ein falscher Satz und Ich musste zum Kurs 70.Habe mich nicht als alkoholgefährdet gesehen das war die falsche Antwort. L.g
 

Pokemon

Stamm-User
könntest Du das etwas verdeutlichen? Du hast wen auf den Fehler hingewiesen?
Was hat der RA beim Gericht beantragt? Können die Akten nachträglich korrigiert werden?
Der Fehler bei der Uhrzeit war im Strafbefehl. Dort stand 0.454h anstatt 00.45h. Im Polizeibericht, der aber nicht in der Führerscheinakte war, steht die korrekte Zeit. Der RA hat also beim Gericht um darum gebeten, diesen Fehler zu korrigieren, damit nicht beim nächsten Mal dasselbe passiert. Das muss gemacht werden, weil der Fehler ein Tippfehler ist und nicht mit der Ermittlungsakte der Polizei übereinstimmt.
Sonst rechnen die wieder zurück.....
Ob die das machen, weiss ich nicht, aber ich habe jetzt auch eine Kopie der Ermittlungsakte und kann belegen, wann die BE stattgefunden hat.
Gruß Pokemon
 

kuka

Benutzer
Hallo Pokemon,

Weißt du schon, wann du den nächsten Versuch antrittst?

Ich hab nämlich einen ähnlichen Fall. Im Polizeibericht stehen andere informationen als im Strafbefehl. Die Fsst hat jedoch nur den Strafbefehl. Die Fsst hat mich schon informiert, dass Sie nur die zur Verfügung gestellte Information an das MPI weiterleiten und die Information nicht anzweifeln können, auch wenn dieser etwas verwirrend sei. Auf Rat meines Anwalts soll ich aber auch eine Kopie der Strafakte mitnehmen (mit Bezug auf den Polizeibericht) und hinweisen, dass das Gericht nicht die richtigen Daten übernommen hat.

Du packst das schon!

VG
 
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