Hast du die MPU bestanden?Nein, habe ich selbst alles hinter mir. Lass dich nicht verwirren was alles geschrieben wird
Wenn du dir unsicher bist, trink einfach was anderes, dann brauchst du dir auch keine Gedanken machen. Gibt zum Glück in Deutschland mittlerweile ganz viele alkoholfreie Alternativen.Heißt ist nicht nachweisbar auch nicht Alkoholfreies Bier bis 0,5?
Gibt es ja stimmt, es gibt ja auch 0,0 Bier.Wenn du dir unsicher bist, trink einfach was anderes, dann brauchst du dir auch keine Gedanken machen. Gibt zum Glück in Deutschland mittlerweile ganz viele alkoholfreie Alternativen.
..Was den forensischen Aspekt betrifft ist das überhaupt kein Thema
Hier muss mal festgehalten werden: Das ETG ist bezüglich der Sensitivität erst bei risikanten und hochriskantem Alkoholkonsum wirklich eindeutig zuverlässig. Moderate oder gar gelegentliche Trinker (auch geschlechtsabhängig) fallen tatsächlich auch immer wieder durchs Raster.
Daher sind die Angaben: Keine naturtrüben Säfte etc. zwar gut gemeint (im Sinne einer Rückfallsprophylaxe), dienen in erster Linie aber auch der rechtlichen Absicherung, eben WEIL theoretisch ein Ethanolgehalt nachweisbar sein könnte und man im Vorfeld auch Schutzbehauptungen vorbeugen muss. Was hinzukommt ist, dass eine Alkoholaufnahme über die Haut an sich schon schwierig bis unmöglich ist. Prinzipiell ginge das schon eher bei Mundwasser - hier ist aber auch die Kontaktzeit, Volumenprozent und wiederrum die Konzentration zu gering.
Generell: Jeder Mensch verfügt über eine konstitutive Ethanol-Autosynthese (nein, damit ist nicht das legendäre Eigenbrauersyndrom gemeint). Die ist davon unabhängig und schlichtweg bei jedem vorhanden. Bei einer spontanen Blutabnahme finden sich ca. 0,01-0,05 %o.
Was den ETG-Wert betrifft ist demnach natürlich alleine deshalb die Schwelle schon etwas "großzügiger" gewählt und zudem ist der Einbau des ETGs noch weiteren Faktoren (Geschlecht, Haarfarbe, Ethnie) unterworfen. Dann kommt natürlich auch noch die diagnostische Lücke dazu, die praktisch jeder Tests ansich schon aufweist.
An deiner MPU wird sich nichts ändern, aber mit einem guten Anwalt ist die Senkung der Tagessätze durchaus möglich.die Blutprobe ergab 1,92 Promille, jetzt meine Frage, soll ich Einspruch einlegen? Bringt das was? Um zum Beispiel die Geldstrafe zu senken, sie beläuft sich auf 1500 Euro.
Danke dir, dann informiere ich mich mal beim Anwalt.An deiner MPU wird sich nichts ändern, aber mit einem guten Anwalt ist die Senkung der Tagessätze durchaus möglich.
Mein Anwalt hat das damals gut erledigt und mich auch gut vorbereitet ... nix zum Tathergang sagen (Aussageverweigerungsrecht) und zum letzten Wort ... Reue zeigen.Danke dir, dann informiere ich mich mal beim Anwalt.
Du meinst beim Anwalt nichts zum Tathergang sagen? Ich bereue alles.Mein Anwalt hat das damals gut erledigt und mich auch gut vorbereitet ... nix zum Tathergang sagen (Aussageverweigerungsrecht) und zum letzten Wort ... Reue zeigen.
Deinen Anwalt kannst/musst du alles sagen, dass ist überhaupt kein Problem und eigentlich auch Sinn der Sache wenn er dich erfolgreich vertreten soll.Du meinst beim Anwalt nichts zum Tathergang sagen? Ich bereue alles.
Ich habe grad mit einem Anwalt geschrieben, er meinte, bei dem Tagessatz von 50 Euro soll ich es lassen Einspruch zu erheben, da der Tagessatz zu niedrig ist aufgrund meines Netto Verdienstes nehme ich mal an, er meinte es könnte noch schlechter ausgehen im Falle eines Einspruchs, ich solle Lieber eine Ratenzahlung bei der Staatsanwaltschaft beantragen.Deinen Anwalt kannst/musst du alles sagen, dass ist überhaupt kein Problem und eigentlich auch Sinn der Sache wenn er dich erfolgreich vertreten soll.
Ich wurde damals mit vor Gericht geladen (Erscheinen wurde mir von meinen Anwalt empfohlen). Vor dem Richter habe ich keine Aussage getätigt, dass hat mein Anwalt übernommen, da ich vom Aussageverweigerungsrecht gebrauch gemacht habe. Abschließend wurde mir das letzte Wort vom Richter erteilt ... hier musst du Reue zeigen. Nicht in der Form ... "ich mache das nie wieder" ... sondern den Fehler eingestehen und wie du in Zukunft solche Sachen vermeidest nebst Auseinandersetzung deines Deliktes.
Demnach hättest du 30 Tagessätze bei 1500 netto ... passt das ?bei dem Tagessatz von 50 Euro soll ich es lassen Einspruch zu erheben, da der Tagessatz zu niedrig ist aufgrund meines Netto Verdienstes
Bei der Ratenzahlung muss ganz klar belegt werden warum du den Gesamtbetrag aus wirtschaftlichen/persönlichen Gründen nicht auf einmal zahlen kannst. Schulden zum Beispiel, Unterhaltsforderungen oder ein sehr sehr niedriges Gehalt. Viel ErfolgIch habe grad mit einem Anwalt geschrieben, er meinte, bei dem Tagessatz von 50 Euro soll ich es lassen Einspruch zu erheben, da der Tagessatz zu niedrig ist aufgrund meines Netto Verdienstes nehme ich mal an, er meinte es könnte noch schlechter ausgehen im Falle eines Einspruchs, ich solle Lieber eine Ratenzahlung bei der Staatsanwaltschaft beantragen.