Betrunken Fahrrad gefahren

Andi18

MPU Profi
Hier zur Info ganz allgemein:

Kleinstmengen Alkohol nimmt der Körper erst gar nicht auf und verwertet diese folglich nicht zu ETG.
Was mit den versteckten Alkoholen in Lebensmittel aufräumt.

Weiters hier ein sehr lesenswertes Zitat aus einem älteren Forumbeitrag:

..Was den forensischen Aspekt betrifft ist das überhaupt kein Thema

Hier muss mal festgehalten werden: Das ETG ist bezüglich der Sensitivität erst bei risikanten und hochriskantem Alkoholkonsum wirklich eindeutig zuverlässig. Moderate oder gar gelegentliche Trinker (auch geschlechtsabhängig) fallen tatsächlich auch immer wieder durchs Raster.

Daher sind die Angaben: Keine naturtrüben Säfte etc. zwar gut gemeint (im Sinne einer Rückfallsprophylaxe), dienen in erster Linie aber auch der rechtlichen Absicherung, eben WEIL theoretisch ein Ethanolgehalt nachweisbar sein könnte und man im Vorfeld auch Schutzbehauptungen vorbeugen muss. Was hinzukommt ist, dass eine Alkoholaufnahme über die Haut an sich schon schwierig bis unmöglich ist. Prinzipiell ginge das schon eher bei Mundwasser - hier ist aber auch die Kontaktzeit, Volumenprozent und wiederrum die Konzentration zu gering.


Generell: Jeder Mensch verfügt über eine konstitutive Ethanol-Autosynthese (nein, damit ist nicht das legendäre Eigenbrauersyndrom gemeint). Die ist davon unabhängig und schlichtweg bei jedem vorhanden. Bei einer spontanen Blutabnahme finden sich ca. 0,01-0,05 %o.

Was den ETG-Wert betrifft ist demnach natürlich alleine deshalb die Schwelle schon etwas "großzügiger" gewählt und zudem ist der Einbau des ETGs noch weiteren Faktoren (Geschlecht, Haarfarbe, Ethnie) unterworfen. Dann kommt natürlich auch noch die diagnostische Lücke dazu, die praktisch jeder Tests ansich schon aufweist.
 
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Nancy

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Themen zusammengeführt.
Bitte nicht mehrere Threads zu einem Thema eröffnen.
 

ART

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Hallo, ich habe heute meinen Strafbefehl erhalten, nachdem ich am 18.09.2021 mit dem Pedelec angehalten wurde von der Polizei, die Blutprobe ergab 1,92 Promille, jetzt meine Frage, soll ich Einspruch einlegen? Bringt das was? Um zum Beispiel die Geldstrafe zu senken, sie beläuft sich auf 1500 Euro. Bei Einspruch steht im Strafbefehl, kommt es zu einer Hauptverhandlung und ich erhalte eine Vorladung zum Gericht.
 

admin

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Hallo ART,
Deine Themen habe ich jetzt zusammengeführt.
Bitte immer im gleichen Thema bleiben... :cool0030:
 

Max

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die Blutprobe ergab 1,92 Promille, jetzt meine Frage, soll ich Einspruch einlegen? Bringt das was? Um zum Beispiel die Geldstrafe zu senken, sie beläuft sich auf 1500 Euro.
An deiner MPU wird sich nichts ändern, aber mit einem guten Anwalt ist die Senkung der Tagessätze durchaus möglich.
 
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ART

Benutzer
Du meinst beim Anwalt nichts zum Tathergang zeigen?
Mein Anwalt hat das damals gut erledigt und mich auch gut vorbereitet ... nix zum Tathergang sagen (Aussageverweigerungsrecht) und zum letzten Wort ... Reue zeigen. ;)
Du meinst beim Anwalt nichts zum Tathergang sagen? Ich bereue alles.
 

Max

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Du meinst beim Anwalt nichts zum Tathergang sagen? Ich bereue alles.
Deinen Anwalt kannst/musst du alles sagen, dass ist überhaupt kein Problem und eigentlich auch Sinn der Sache wenn er dich erfolgreich vertreten soll.
Ich wurde damals mit vor Gericht geladen (Erscheinen wurde mir von meinen Anwalt empfohlen). Vor dem Richter habe ich keine Aussage getätigt, dass hat mein Anwalt übernommen, da ich vom Aussageverweigerungsrecht gebrauch gemacht habe. Abschließend wurde mir das letzte Wort vom Richter erteilt ... hier musst du Reue zeigen. Nicht in der Form ... "ich mache das nie wieder" ... sondern den Fehler eingestehen und wie du in Zukunft solche Sachen vermeidest nebst Auseinandersetzung deines Deliktes.
 

ART

Benutzer
Deinen Anwalt kannst/musst du alles sagen, dass ist überhaupt kein Problem und eigentlich auch Sinn der Sache wenn er dich erfolgreich vertreten soll.
Ich wurde damals mit vor Gericht geladen (Erscheinen wurde mir von meinen Anwalt empfohlen). Vor dem Richter habe ich keine Aussage getätigt, dass hat mein Anwalt übernommen, da ich vom Aussageverweigerungsrecht gebrauch gemacht habe. Abschließend wurde mir das letzte Wort vom Richter erteilt ... hier musst du Reue zeigen. Nicht in der Form ... "ich mache das nie wieder" ... sondern den Fehler eingestehen und wie du in Zukunft solche Sachen vermeidest nebst Auseinandersetzung deines Deliktes.
Ich habe grad mit einem Anwalt geschrieben, er meinte, bei dem Tagessatz von 50 Euro soll ich es lassen Einspruch zu erheben, da der Tagessatz zu niedrig ist aufgrund meines Netto Verdienstes nehme ich mal an, er meinte es könnte noch schlechter ausgehen im Falle eines Einspruchs, ich solle Lieber eine Ratenzahlung bei der Staatsanwaltschaft beantragen.
 

Andi18

MPU Profi
Das bedeutet die Strafe beläuft sich auf 30 Tagessätze á 50,-?
Mit 30TS jetzt nicht ganz billig, aber auch nicht schlecht. Hier nun über Einspruch zu gehen, kostet dann mehr, als Du gewinnen kannst, vom Risiko der Höhe eines TS abgesehen.

Das mit der Ratenzahlung ist eine gute Strategie. Offensichtlich wartet die Fsst den Ausgang des Verfahrens ab. Seitens StA ist der Vorgang erst abgeschlossen, wenn die Strafe getilgt ist, soll heißen dann nach 6 Monaten mit Begleichung der letzten Rate.
Somit könntest also diese Zeit zusätzlich gewinnen.
 

Sonne

Erfahrener Benutzer
Ich habe grad mit einem Anwalt geschrieben, er meinte, bei dem Tagessatz von 50 Euro soll ich es lassen Einspruch zu erheben, da der Tagessatz zu niedrig ist aufgrund meines Netto Verdienstes nehme ich mal an, er meinte es könnte noch schlechter ausgehen im Falle eines Einspruchs, ich solle Lieber eine Ratenzahlung bei der Staatsanwaltschaft beantragen.
Bei der Ratenzahlung muss ganz klar belegt werden warum du den Gesamtbetrag aus wirtschaftlichen/persönlichen Gründen nicht auf einmal zahlen kannst. Schulden zum Beispiel, Unterhaltsforderungen oder ein sehr sehr niedriges Gehalt. Viel Erfolg
 
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