Ja Volker, das ist richtig.Ist es richtig das wen ich die Antrag auf neuerteilung immer wieder zurück ziehe das bei mir die Verjährungsfrist von 15 Jahren dan trotzdem eintreffen würde auch wenn das Straßenverkehrsamt meine akte zur mpi schickt ich z.b ein negatives Gutachten dort nicht einreichen würde und dem Antrag direkt zurück ziehen würde ?
Ich habe meinen Kollegen mal in deinem letzten Beitrag verlinkt, dann bekommt er darüber eine Benachrichtigung.