Alkohol und Fahrerflucht

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Sanne2005

Erfahrener Benutzer
Ich freue mich das es jetzt weniger ist. Wir machen alle Fehler..Du schaffst das und hast bald Deinen Führerschein wieder. L.g.sanne
 

Sonne

Erfahrener Benutzer
Danke dir Sanne. Mal schauen
Ich finde die MPU Vorbereitung gerade etwas anstrengend
Es ist schon ziemlich daneben wenn nach Gründen in der Kindheit gesucht wird um Probleme zu finden wo es keine gibt oder gab
Total nervig
 

Rübezahl

Gesperrte(r) User(in)
Hallo Sonne. Das ist definitiv übertrieben. Ich finde diese Frage nach der ersten Erinnerung hier diesbezüglich im FB auch voll sinnfrei.
Keine Angst, das ist auch nicht Gegenstand der MPU. Hattest du bei deinem Fall eigentlich FB ausgefüllt? glaub nicht, oder? Jedenfalls erinnere, dass wir hitzig über "freiwillige" Haaranalyse und Leberwerte bei KT diskutierten...Bin immer noch der Meinung, dass KT mit stillschweigendem Nachweis die sichere Bank ist, um das Konstrukt KT glaubhaft zu machen. Ich halte selbsterstellte Trinkkalender und bunte Konsumkurven etc. (Max) für Kokolores. Ich kann im excel alle Diagramme erzeugen die ich will...außer Fassade ist das nix. Fundierter Nachweis über Leberwerte ist definitiv veraltet, deswegen bin ich alleinig von HA überzeugt.
Zurück zum Thema: Bei KT, was ja für dich interessant zu sein scheint, geht es nicht um Kindheitserfahrung - im Gegenteil, die "Probleme" die zum erhöhten Konsum führten, sollten definitiv nicht älter als 2-3 Jahre sein !!! Andernfalls könnte man dir unterstellen, dass der überhöhte Konsum nicht situationsbedingt war, sondern zeitlich manifestiert und damit deutlich schwerer wieder abtrainierbar war. es sollten auch nicht zu viele und schwerwiegende "Probleme" gewesen sein ...weil am ende soll rauskommen, dass man die Belastungen klar definieren kann (die den Konsum verursachten) und sie anschließend gelöst hat. wer viele und ewig lange dauerprobleme hat...dem traut man auch weniger zu diese in den Griff zu bekommen.
...Nix mit Kindheit...
 

Sanne2005

Erfahrener Benutzer
Guten Morgen Sonne. Ich hatte ja leider schon mal eine MPU und von Kindheit war nicht ein Wort die Rede. Es ging nur darum ab wann und wieviel Alkohol Ich in meinem Leben getrunken hätte. Jungendzeit und so weiter. Aber 1 Frage war ob meine Eltern Alkohol getrunken haben. Mach Dir keine Sorgen das klappt schon. Sag einfach wie es war das habe Ich damals auch gemacht. Die Wahrheit. Ich hatte 2 Haaranalysen über 6 Monate AB. L.g.sanne
 

Sonne

Erfahrener Benutzer
Danke Rübezahl. Naja Haaranalyse ist schlecht ich blondiere meine Haare und mein VP meinte am Anfang LW reichen. Jetzt plötzlich Haaranalyse was nicht geht. Nächstes Thema ich soll mindestens auf einen Zeitraum von 5 Jahren zurück gehen mit Alkoholproblematiken. Mir kommt es gerade so vor, als werden hier Dinge an den Haaren herbeingezogen, die nicht wirklich so sind. FB habe ich noch nicht eingestellt.
 

Rübezahl

Gesperrte(r) User(in)
Gut. Wusste ich ja nicht mit den blondierungen. den GA interessiert die Entwicklung des trinkverhalten. deswegen die 5 jshre. irgendwoher kommt man schließlich. ganz allgemein halt. der Konsum sollte "gesellschaftlich üblich" gewesen sein. dann sollten irgendwann probleme/Belastungen aufgetreten sein, die zu gesteigerten Konsum geführt haben. im Rahmen der Aufarbeitung hast du die Probleme bekämpft und dadurch ist dein alkkonsum wieder weg. um das glaubhaft zu machen, sollen:
1. die Probleme nicht zuu groß sein
2. die Probleme nicht zuu viele sein
3. die Probleme nicht schon ewig akut vorliegen...Max 2-3 jahre.wegen der Gewöhnung
Ziel: du brauchst jetzt keinen Alkohol mehr weil deine Probleme weg sind
 

Sonne

Erfahrener Benutzer
Eine Frage: ich mache ja KT
Ereignis war im Janaur. Erste LW im August, nächste Woche wieder und dann wieder Anfang Mitte Dezember und Anfang Januar geplant. MPU sollte wenn alles glatt geht Ende Januar sein. Fraglich obs klappt wegen Corona. Neuerteilung beantrage ich am Montag. Meint ihr das reicht von den LW? Bzw von der Zeitspanne?
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Sonne,

aus unserer heutigen Erfahrung heraus dürfte das reichen da den LW längst nicht mehr die Bedeutung zugemessen wird die sie früher einmal hatten. Sorry, ich habe jetzt nicht nachgelesen ob es in deinem Thread steht: lässt du den CDT-Wert mitziehen?
 

Sonne

Erfahrener Benutzer
Eine Frage. Welchen BAK wert nimmt denn der GA? Den vom Strafbefehl oder rechnet er zurück zum Tatzeitpunkt? Wenn die Tat zum Beispiel 4 Stunden früher war?
 

Rübezahl

Gesperrte(r) User(in)
Das was als Tatvorwurf in den Akten steht. Rückrechnen geht nicht so ohne Weiteres. Sind wohl 2 Std. in denen der Einfachheit halber nichts zurückgerechnet wird. Ob und wann für Rückrechnung eine 2. Probe gezogen werden müsste, weiß ich nicht genau. Bei 4 std Differenz ist man jedenfalls definitiv in der Abbauphase. Demnach bestünde theoretisch schon die Gefahr, dass entsprechend 2 Std rückrechnung angestellt werden. Das müsste dann aber wahrscheinlich im Tatvorwurf auch so beschrieben sein
 
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