Alkohol und Fahrerflucht

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Sanne2005

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Hallo Sonne Bei meiner 1 MPU hat der Gutachter von dem Wert geredet der Da stand. Hat niemand was zurück gerechnet. L.g.sanne
 

Sonne

Erfahrener Benutzer
Also. Im Stb stehen 2.1 BAK halbe Stunde später etwas weniger. Also abbau. Tat war aber ca 4 bis 4.5 Stunden vorher. Jetzt rechnet meine VP das alles hoch. Das heisst zum Tatzeitpunkt müsste ich ziemlich viel BAK gehabt haben. Finde ich etwas schräg. Mal abgesehen davon, dass auch die 2.1 nicht stimmen können, aber das ist ein anderes Thema
 

Sanne2005

Erfahrener Benutzer
Hallo Sonne. Lass Ihn doch rechnen. Bei der MPU wurde nur von dem Wert geredet der Da stand. Kein Wort von was zur Tatzeit war nichts. Dann müsste ja bei allen zurück gerechnet werden. Also Ich habe das nicht erlebt. L.g.sanne
 

Sonne

Erfahrener Benutzer
Hallo Sonne. Lass Ihn doch rechnen. Bei der MPU wurde nur von dem Wert geredet der Da stand. Kein Wort von was zur Tatzeit war nichts. Dann müsste ja bei allen zurück gerechnet werden. Also Ich habe das nicht erlebt. L.g.sanne
Naja das macht ja keinen Sinn, dann müsste ich ja die Trinkmenge ggf anpassen. Entweder auf einen hohen Wert oder eben halt nicht.
 

Rübezahl

Gesperrte(r) User(in)
Je mehr ich drüber sinniere, desto heikler erscheint es mir. Auch wenn der SB 2,1 ausweist, kann der GA u.U. ja mal nachfragen, weil 4Std schon lang sind. Sein "Gedankenexperiment" wird er aber nicht bis zum Tatzeitpunkt führen, weil:
- Du warst im Abbau. Wann der aber nach dem Maximalwert effektiv eingesetzt hat, kann man nur abschätzen wenn in akte etwas zum Trinkende vermerkt ist
- Zwischen Tat und Anruf bei Polizei bzw. deren Erscheinen könntest du ja vor Schreck ja noch ne halbe Flasche Wein getrunken haben (Nachtrunk)

Aber innerlich könnte er für sich schon bissl was draufschlagen. das es der worst case von 4*0,15 = 0,6 Promille sein wird glaube ich nicht - wären dann 2,6, aber irgendwas dazwischen möglicherweise schon ??? dann wäre seine einordnung deiner Person in Hypothese A3 immer unwahrscheinlicher und damit KT futsch. Hier sind Profis gefragt und ein FB wäre auch schön
 

Sanne2005

Erfahrener Benutzer
Ich kann natürlich nur von meiner MPU sprechen und da ist kein Wort davon gefallen was der eigentliche Wert zur Tatzeit war. Und das war auch 3 Stunden früher. L.g.sanne
 

Sonne

Erfahrener Benutzer
Je mehr ich drüber sinniere, desto heikler erscheint es mir. Auch wenn der SB 2,1 ausweist, kann der GA u.U. ja mal nachfragen, weil 4Std schon lang sind. Sein "Gedankenexperiment" wird er aber nicht bis zum Tatzeitpunkt führen, weil:
- Du warst im Abbau. Wann der aber nach dem Maximalwert effektiv eingesetzt hat, kann man nur abschätzen wenn in akte etwas zum Trinkende vermerkt ist
- Zwischen Tat und Anruf bei Polizei bzw. deren Erscheinen könntest du ja vor Schreck ja noch ne halbe Flasche Wein getrunken haben (Nachtrunk)

Aber innerlich könnte er für sich schon bissl was draufschlagen. das es der worst case von 4*0,15 = 0,6 Promille sein wird glaube ich nicht - wären dann 2,6, aber irgendwas dazwischen möglicherweise schon ??? dann wäre seine einordnung deiner Person in Hypothese A3 immer unwahrscheinlicher und damit KT futsch. Hier sind Profis gefragt und ein FB wäre auch schön
In der Akte wird nur der Strb sein und das Urteil... so ein Mist alles echt. Habe auch etwas Bammel das KT futsch sein könnte aber mein VP meint KT wäre das beste
 

Sanne2005

Erfahrener Benutzer
Liebe Sonne Mach Dich bitte nicht verrückt. Du schaffst das alles. Ich hatte damals sehr grosse Angst vor der MPU aber das war unbegründet. Alle waren sehr nett und wollten mir nichts böses. L.g.sanne
 

Sonne

Erfahrener Benutzer
Es geht nicht ums verrückt machen

Sondern letzten Endes darum was meine Strategie angeht. Ansonsten hätte ich jetzt Zeit verloren weil ich KT mache...
 

Sanne2005

Erfahrener Benutzer
Das konnte mir damals niemand sagen ob Ich AB brauche bei 1,9 Promille. Ich habe die AB ehrlich gesagt sicherheitshalber gemacht. Habe da sowiso nichts getrunken und wollte auf Nummer sicher gehen. Ich hatte Angst das KT nicht akzeptiert wird. Hatte aber nur 6 Monate AB Nachweise. L.g.sanne
 

Sanne2005

Erfahrener Benutzer
Hi Sonne. Das stimmt wenn Du jung bist dann glauben Sie nicht das man ein Leben lang nichts mehr trinkt. Ich war ja schon 47...Wie alt bist du denn???L.g.sanne
 

Sanne2005

Erfahrener Benutzer
Hi Sonne. Dann bist Du zu jung für lebenslang AB. Dann hast Du doch alles richtig gemacht mit KT. Das klappt schon alles. L.g.sanne
 

Sanne2005

Erfahrener Benutzer
Na klar Sonne. Die Gutachter sind auch nur Menschen. Ich werde auch die Wahrheit sagen Streit mit meinem Mann und dann getrunken und danach weiss ich auch nicht mehr so was war. Leider. Aber das ist die Wahrheit und wird denke ich mehreren schon so passiert sein. Es ist wie es ist. Es kommen wieder bessere Zeiten. L.g.sanne
 

Sonne

Erfahrener Benutzer
Je mehr ich drüber sinniere, desto heikler erscheint es mir. Auch wenn der SB 2,1 ausweist, kann der GA u.U. ja mal nachfragen, weil 4Std schon lang sind. Sein "Gedankenexperiment" wird er aber nicht bis zum Tatzeitpunkt führen, weil:
- Du warst im Abbau. Wann der aber nach dem Maximalwert effektiv eingesetzt hat, kann man nur abschätzen wenn in akte etwas zum Trinkende vermerkt ist
- Zwischen Tat und Anruf bei Polizei bzw. deren Erscheinen könntest du ja vor Schreck ja noch ne halbe Flasche Wein getrunken haben (Nachtrunk)

Aber innerlich könnte er für sich schon bissl was draufschlagen. das es der worst case von 4*0,15 = 0,6 Promille sein wird glaube ich nicht - wären dann 2,6, aber irgendwas dazwischen möglicherweise schon ??? dann wäre seine einordnung deiner Person in Hypothese A3 immer unwahrscheinlicher und damit KT futsch. Hier sind Profis gefragt und ein FB wäre auch schön
Brauch nochmal eure Meinung zu dem Thema Rückrechnung
Tatsächlicherweise kommt mein VP jetzt auf 3.0 Promille was völliger Quatsch ist. Er rechnet vom Trinkbeginn zur Blutabnahme bzw wieder zurück, Begründung dafür ich hätte ja keinen Nachtrunk oder so bei Gericht angegeben. Weiss zwar nicht was das damit zu tun hat, denn sowas steht ja nicht im Urteil drin!
Das ist mir ehrlich gesagt zu heikel damit KT zu machen.
Diesbezüglich ist auch das Trinkdiagramm mit Mengen bestückt die ich angeblich getrunken haben soll über die letzten Jahre was auch überhaupt nicht hin kommt.
Tatsächlich war der Trinkbeginn um ca 19 Uhr die Tat um ca 23.15 Uhr und die Blutabnahme um 3.20 Uhr 2.1 und dann noch ne halbe Stunde später ein 2. Mal 2.04

Was jedoch nicht berücksichtigt wird ist folgendes:
Ich habe ca knappe 1.5 Flaschen Sekt (0.75 l pro Flasche) getrunken bevor ich aus dem Haus bin. Also ca 22.45 Uhr. Dann Tat 23.15 Uhr
Danach ab ca 0:00 0:15 oder 0:30 genau weiss ich es auf die Minite nicht mehr genau, aber vermutlich oder recht sicher den Rest des Sekts getrunken weil ich ziemlich unter Schock stand nach dem Unfall
Polizei war erst gegen 2 Uhr nachts bei mir.
Könnt ihr mir da mal mit den Berechnungen helfen? Bzw auch mit den Rückrechnungen? Ich habe jetzt alle möglichen Varianten in meinen Excel eingeklimpertnund mit TE und Widmark gerechnet und so weiter aber komme auch auf keinen grünen Zweig. Danke schon mal
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Wärst du bitte so nett und würdest uns dein Gewicht/Größe angeben? (Oder habe ich es im Thread überlesen?)
Noch besser wäre der.....Profilfragebogen
 
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