Alkoholfahrt mit Unfall BAK 1,17 Promille, MPU?

Thomas F.

Erfahrener Benutzer
das könnte je nach Bundesland völlig normal sein. Ich habe in hier BaWü auch meine Neuerteilung auf meinem örtlichen Bürgeramt beantragen müssen. Nicht auf dem Landratsamt (FSST. Das Bürgeramt erstellt dann auch das spezielle Führungszeugnis und leitet alles an das Landratsamt.
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Manchmal erfolgt die Neuerteilung auf dem lokalen Bürgeramt, insbesondere in ländlichen Gegenden, war bei mir (auch BaWü) so der Fall. Die Bearbeitung erfolgt dann aber im Landratsamt, nicht lokal.
 

Ig14

Stamm-User
vielen Dank euch allen für die zahlreichen Antworten und Infos! Ich habe gestern den Strafbefehl akzeptiert, nun werde ich nächste Woche die Unbedenklichkeitsbescheinigung und mitte November dann meinen Führerschein neu beantragen.

Natürlich werde ich das Forum hier auf dem Laufenden halten, vielleicht ist ja der ein oder andere Punkt für jemand interessant.

Gestern war ich nocheinmal bei meiner VP diese meinte nun dass ich wsl. eine doppelte Fragestellung oder auch nur eine verkehrsrechtliche von der FSST an das MPI bekommen könnte (vorausgesetzt ich muss überhaupt zu einer).

Grund den sie meinte, da ich einen Eintrag vom 1.2.2018 habe (innerorts in der 30 ger zone mit 31 Km/h zu schnell 2 Pkt, 1 Monat Fahrverbot) und jetzt die TF mit Unfall dazu kommt ist für Sie eine verkehrsrechtliche Fragestellung sehr wahrscheinlich!

Da mir ja nur der §316 und nicht §315 vorgeworfen wird verstehe ich das nicht ganz. Alle anderen Delikte sind bereits verjährt, waren insgesamt 5 Delikte (alle Ordnungswidrigkeiten) seit dem ich meinen Führerschein (2008) habe.

Ist es nun sinnvoll sich auf beide Fragestellungen vorzubereiten? Ich dachte immer wenn mir eine MPU auferlegt wird, dann eine Alkohol MPU. Ich habe ein wenig das Gefühl, dass die VP nur mehr Stunden abrechnen möchte... was meint ihr dazu?
 

Thomas F.

Erfahrener Benutzer
ich würde mich mal auf den Alkohol konzentrieren, aber im Endeffekt wird die Fsst machen was die wollen.

Und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommt man z.B. bei meinem Lara erst nach bestandener MPU. Damit (und einem Kurs-Schein) kann man dann die "Begnadigung" bei der Staatsanwaltschaft beantragen.

Aber das wird wieder jedes Land und dann jeder Kreis und wahrscheinlich jeder Sachbearbeiter /in anders handhaben.
 

Ig14

Stamm-User
Kurze Info: Es ist ein Kampf die Unbedenklichkeitsbescheinigung zu beantragen... keiner will etwas davon wissen und ich pendel zwischen den Ämtern hin-und her!

Laut dem Verkehrsministerium hat man hier in Baden-Württemberg aber das Recht auf den Antrag der Unbedenklichkeitsbescheinigung ob sie dann positiv oder negativ ausfällt sei mal dahingestellt.

Ich will die Ämter natürlich nicht verärgern, aber mit freundlichem Nachfragen komme ich jetzt nicht mehr weiter.
 

Thomas F.

Erfahrener Benutzer
@lg14

mein Landratsamt in BaWü sagte mir sehr deutlich das es eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erst nach einer bestandenen MPU gibt / zu beantragen ist.
"Vorher nicht"

Der Antrag ist der selbe wie die Neuerteilung, nur das Kreuz ist anders gesetzt.
Und die Bearbeiterin sagte mir durch die Blume "das das alles sehr lange dauert, ob sich dann die Bescheinigung überhaupt lohnt, werden Sie dann sehen"........
 

Ig14

Stamm-User
Ich glaube wir sind beim gleichem Amt :D! Genau die selben Aussagen gab es bei mir auch! Obwohl es beim TÜV deutlich steht:

Die Voraussetzungen für die Teilnahme bei einer Alkoholauffälligkeit unter 1,6 Promille sind:

  • Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Führerscheinstelle. Diese bestätigt Ihnen, dass nach Ablauf der (verkürzten) Sperrfrist einer Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nichts mehr im Wege steht
  • Jetzt können Sie am Kurs teilnehmen und erhalten nach erfolgreicher Teilnahme eine Sperrfristverkürzung von in der Regel zwei bis drei Monaten
Die Voraussetzungen für die Teilnahme bei einer Alkoholauffälligkeit von 1,6 bis 1,99 Promille sind:

  • Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Führerscheinstelle. Diese bestätigt Ihnen, dass nach Ablauf der (verkürzten) Sperrfrist einer Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nichts mehr im Wege steht
  • Um die Unbedenklichkeitsbescheinigung bei einer Alkoholfahrt mit mehr als 1,6 Promille zu erhalten, ist eine vorgezogene MPU erforderlich (über die Führerscheinstelle zu beantragen)
  • Nach Vorlage eines positiven Gutachtens erfolgt durch die Führerscheinstelle die Ausfertigung der Unbedenklichkeitsbescheinigung

Sprich bei meinem Fall (1,26 Promille wäre die Aufforderung zur MPU erst nach Überprüfung meines Falls möglich)! Der Antrag auf eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kann mir aber nicht verweigert werden...! Natürlich kann die Unbedenklichkeitsbescheinigung dann negativ ausfallen mit Aufforderung zur MPU aber mein Antrag muss doch bearbeitet werden?! Ich kenne einen Fall, da klappte es optimal..! Naja da sind uns wohl die Hände gebunden... LG
 

Thomas F.

Erfahrener Benutzer
@lg14

Ich will dich nicht belehren, aber aus meiner Erfahrung berichten: dem Lara oder auch nur dem Bürgeramt etwas über Recht und Gesetz erklären zu wollen, kann nach hinten los gehen.

Es scheint Teil der Bestrafung zu sein dass alles was mit einer Neuerteilung nach Entzug zusammen hängt, beliebig eilig bearbeitet wird. Oder halt erstmal nicht.

Sei vielleicht vorsichtig was du sagst oder forderst.

Alles Gute und viel Erfolg.
 

Ig14

Stamm-User
Ja da gebe ich dir recht! Hab mich auch zurückgehalten, hoffe dass nun alles seinen Weg geht.

Eine Frage habe ich, würdet ihr beim Neuantrag des Führerscheins die Leberwerte gleich mit beilegen? Oder wird das nicht gerne gesehen? Gebe den Neuantrag samt aller benötigten Unterlagen diesen Freitag ab.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo lg14,
Eine Frage habe ich, würdet ihr beim Neuantrag des Führerscheins die Leberwerte gleich mit beilegen?
das halte ich für unnötig. Die FSSt. kann damit sowieso nichts anfangen, und bevor sie, bei einer evtl. MPU-Aufforderung, auf dem Weg zum MPI am Ende noch verloren gehen, würde ich sie definitiv erst am Tag der Begutachtung vorzeigen...
 

Thomas F.

Erfahrener Benutzer
Eine Frage habe ich, würdet ihr beim Neuantrag des Führerscheins die Leberwerte gleich mit beilegen?
Ich würde mich strikt an die Vorgaben halten.
Bei meinem Bürgeramt gab es sogar eine Checkliste mit den Unterlagen die für die Neubeantragung benötigt werden.
Und jegliche medizinischen Sachen kann und darf die Sachbearbeitung nicht beurteilen.
Das kann und wird dann bei der Begutachtung beim MPI deiner Wahl gemacht. Dafür steht ja das "M" in MPU.

Wichtig ist das der andere Kram komplett ist.

Vollständig ausgefüllter Antrag
Biometrisches Photo
Sehtest oder falls LKW, ein augenärztliches Gutachten plus allgemeinärztliches Gutachten
Erste Hilfe Kurs Bescheinigung!
und was dein Bürgeramt sonst noch haben will. Bei meinem ging das mit dem Führungszeugnis automatisch.
 

Ig14

Stamm-User
Vielen Dank für euere Antworten, habe ich mir auch schon so gedacht. Ja ist alles vollständig, Führungszeugnis beantragt bei uns auch das Bürgeramt direkt.

Ich werde hier die Rückmeldung meiner FSST natürlich mitteilen auch falls keine MPU Anordnung erfolgen sollte. Ist ja auch für den ein oder anderen User hier relevant.
 

Ig14

Stamm-User
Habe gestern ein Infoschreiben meiner FSST bekommen, Neuantrag samt Unterlagen habe ich ja bereits am 11.11 abgegeben.

Was ich nun nicht verstehe: in dem Schreiben steht deutlich, vor der Kursteilnahme an einem zugelassenen Kurs zur Sperrfristverkürzung muss eine MPU absolviert werden anschließend kann der Antrag auf eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gestellt werden.

Ich dachte immer ich muss zuerst die Aufforderung von der FSST zur MPU samt Fragestellung erhalten? Ich kann doch nicht einfach so eine MPU ablegen und danach erst den Antrag stellen? Ich hänge das Schreiben als Anhang an. LG
 

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Thomas F.

Erfahrener Benutzer
@lg14

das ist ein "Informationsschreiben" des Lara. Hab ich auch.
Da ist noch keine MPU entschieden. Es zeigt "nur" die verschiedenen Möglichkeiten auf.
Das Lara entscheidet dann entweder

- bei Neuantrag des FS nach Entzug
- bei Antrag auf eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (gleiches Formular)

auf MPU oder nicht.
Die Ub-Bescheinigung brauchst du als Voraussetzung für einen Kurs nach "Modell Mainz 77" der zur Sperrzeitverkürzung führen kann.
Falls also das Lara keine MPU will, bekommst du die Ub-Bescheinigung und kannst den Kurs machen.

Falls du eine MPU machen musst, reicht in der Regel die Zeit nicht (mit Vorbereitung MPU und Laufzeit der Ämter/Staatsanwaltschaft), um noch eine sinnvolle Sperrzeitverkürzung zu bekommen.
Meine Entscheidung auf MPU hat nach Neuantrag ziemlich genau 6 Wochen gedauert. (Jetzt dauert es die Akte zu verschicken.....)

Alle Infos für BW/Großraum S
 

Ig14

Stamm-User
vielen Dank für deine Infos, ja die SB meinte auch ca. 6-8 Wochen! Wartezeit etwas mit dem ich nur schlecht klar komme, aber jetzt nimmt alles seinen Lauf und ich bin gespannt was kommt.
 

Thomas F.

Erfahrener Benutzer
was ich in dem letzten halben Jahr gelernt habe: Geduld zu üben

Du kannst gegen alles rebellieren, aber gegen die Entscheidungen der Fsst / Lara kommst du nicht an.
Und du kannst die weder lenken, noch beschleunigen.

Entspann dich, füll das Sparschwein, (soweit möglich), damit du vorbereitet und flüssig bist. Und bereite dich schon mal auf die möglichen Entscheidungen vor. Sammle kostenlose Informationen und mache dich mit den Begrifflichkeiten vertraut. Lies alles ganz genau was vom Amt kommt. Lass es am besten noch jemand Vertrautes lesen, um nichts zu übersehen oder falsch zu verstehen.

Ich drück dir die Daumen!
 

Ig14

Stamm-User
ich habe letzte Woche freiwillig eine Haarprobe abgegeben einfach um zu sehen wie sich mein veringerter Konsum auswirkt und falls ich eine MPU absolvieren muss dies auch dann wirklich passt.

Ich habe die letzten 4 Monate nach den KT Kriterien gelebt, sprich an 2 Monate je ein 0,333 Bier und an einem 1* 0,2 Wein über zwei Stunden, auf Nahrungsmittel etc. habe ich nicht geachtet, esse sehr gerne Obst und auch das ein oder andere mal eine Soße im Restaurant die mit Wein oder ähnlichem verfeinert worden ist.

Die Haaranalyse der letzten 3 Monate ergab nun einen Wert von 15 pg/mg, ein wenig verwundert mich dies, da mein VP meinte, dass bei ihm eigentlich alle Kt´ler zwischen Abstinenz (unter 7 bis 10 liegen) und einige Gutachter auch Werte über 10 bei KT kritisch sehen.

Das alles verunsichert mich ein wenig, natürlich habe ich noch Zeit zu einer möglichen MPU, könnte also die Trinkanlässe nicht wahrnehmen und so hoffen auf unter 10 zu kommen. Oder sind die 15 noch im Rahmen? Was meint ihr?
 

Ig14

Stamm-User
Danke für deine schnelle Antwort! Hat denn schon von euch jmd gehört dass manche Gutachter sehr streng sind und eben Werte über 10pg/mg bei KT kritisch sehen und demnach die MPU negativ werden kann? Oder ist mein VP da falscher Ansicht? Ich lese auch überall 7-30 oder 7-20 als KT Grenze!
 
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