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TF 1,6 BAK

Danke dir :-) ja der VP sagte ich müsse dass nicht machen ich hoffe ich kann ihm da vertrauen ! Wie viel hattest du denn in der BAK?
 
Dann hat das ja erstmal gut geklappt. :zwinker0004:
Ich hatte damals auch 1,6‰ BAK, hab dass locker beim TÜV mit KT geschafft ... mein Gespräch dauerte 20 Minuten.
 
Ach wirklich ? Na das ist aber ein Zufall :-) ja ich war ehrlich gesagt sehr sehr erleichtert er kam mir auch sehr symphatisch rüber .. Max, hast du dann CDT werte abnehmen lassen ? In welchem Bundesland wohnst du und wie lange war denn dein Führerschein weg?
 
Max, hast du dann CDT werte abnehmen lassen ? In welchem Bundesland wohnst du und wie lange war denn dein Führerschein weg?
Hatte ich, zwei Stück in 6 Monaten. Bei mir waren die Kriterien auch noch anders, da brauchte man noch keine Haaranalysen für KT.
Bundelsland steht unter meinem Namen (links: Ort: NDS ):zwinker0004: ... mein Schein war für 10 Monate weg.
 
Huch entschuldige :-P jaja das mit der haar Analyse der VP hat nur geschmunzelt als ich sagte ich kann unmöglich meine Haare 3 Monate nicht färben und meinte das er sieht es auch nicht als zwingend erforderlich an .. Mensch ich kann die Zeit kaum abwarten bis endlich mein Strafbefehl kommt :-(
 
Hallo Sabrina,

wenn dich die Geschichte von Harley interessiert, hier ist sie: [h=3]mpu negativ.....[/h]
Du kannst auch gerne mal in anderen Alk.threads in diesem Forum lesen....:smiley22:


Mit dem Strafbefehl könnte es noch eine Weile dauern, so im Schnitt dauert das wohl so 3-4 Monate...
think.gif
 
Danke das hab ich schon gelesen eure Forum ist einfach super :-) ja ich weis ich muss mich wohl noch etwas gedulden :-( nächste Woche Dienstag geb ich das erste mal Blut ab ..
 
Hallo :-) hab mir gestern Blut nehmen lassen da ich selbst im Krankenhaus arbeite und die Leberwerte waren alle in Ordnung nächste Woche kommt dann der CDT wert :-) heute hatte ich nochmal ein Gespräch mit dem Polizisten den ich zufällig kenne und er sagte mir das kein Unfall aufgenommen wurde . Ich hatte ja so Angst das ich wegen diesem sch*** Pfosten noch Fahrerflucht bekomme weil mein VP sagte dann wird es schwierig mit dem Modell Mainz 77 Sperrfristverkürzung zu erreichen .. Da bin ich jetzt schon mal erleichtert :-) wünsche euch einen schönen Abend :-)
 
Für deine MPU hätte der Unfall eh keine Rolle gespielt, wäre eventuell sogar ein kleiner "Vorteil" gewesen. :zwinker0004:
 
Für deine MPU hätte der Unfall eh keine Rolle gespielt, wäre eventuell sogar ein kleiner "Vorteil" gewesen. :zwinker0004:

In der FS-Akte wird es ja trotzdem stehen (und somit für den GA sichtbar) und außerdem kann/wird Sabrina bei der MPU wohl auch sicher darüber berichten...:smiley138:
 
Wie meinst du das Max?
Der Unfall zeigt auf, dass du im Prinzip deine Promillegrenze mit 1,6‰ erreicht hast. Ein Anderer wiederum, fährt mit diesem Wert noch "problemlos" Auto.

Ja aber der VP für die Sperrfristverkürzung würde es eine Rolle spielen :-(
Warum ? Was hat eine Sperrfristverkürzungmit einem Unfall zu tun ?

Die Sperre kann nach § 69a Abs. 7 StGB vorzeitig aufgehoben werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: klick
 
Na siehst du, wieder was gelernt das mit der FS wusste ich gar nicht.. Ja er sagte wohl wenn ein Staats Anwalt sieht das ich noch etwas beschädigt habe und weg gefahren bin bzw.weiter gefahren wird er mit Sicherheit der Verkürzung nicht zustimmen ..aber so wie du das mit den 1,6 Promille geschrieben hast habe ich das noch gar nicht gesehen .. Danke für den Tipp :-)
 
Ja er sagte wohl wenn ein Staats Anwalt sieht das ich noch etwas beschädigt habe und weg gefahren bin bzw.weiter gefahren wird er mit Sicherheit der Verkürzung nicht zustimmen
Ich halte das für unsinnig und ist gar nicht das Problem.

Wie bereits erwähnt, müssen neue Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Eignungsmangel des Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen weggefallen ist. In erster Linie kommt hierfür die zertifizierte Teilnahme an Nachschulungsmaßnahmen (Mainz 77 usw.) in Betracht.

Mancherorts (beispielsweise in Baden-Württemberg) ist nach Abschluss einer Nachschulungsmaßnahme noch die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nötig, bevor die Staatsanwaltschaft einer Abkürzung oder vorzeitigen Aufhebung einer Führerscheinsperre zustimmen oder diese beantragen darf.
 
Hört sich logisch an .. Ja das mit der Bescheinigung weiß ich und das das auch so 2-3 Wochen dauern kann.. Und bis dahin habe ich ja leider noch viel Zeit
 
Halllöchen ich mal wieder :-) ich hab immer noch keine Post vom Staatsanwalt bekommen :( min Anwalt meinte normal müsste das schon da sein TF war am 01.05...wie lange hat das bei euch erfahrungsgemäß gedauert ? Bundesland : BW

Lg und einen schönen Dienstag :-)
 
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