Wiederholungstäter mit 2,2 Promille

Sanne2005

Erfahrener Benutzer
Guten Morgen ihr Lieben. Ich muss Euch noch mal fragen. Im Urteil steht das Ich das entfernen vom Unfallort gemerkt hätte aber das stimmt wirklich nicht. Ich weiss überhaupt nicht mehr was los war. Nur der Anwalt meinte ja das wir das ja nicht beweisen können ob gemerkt oder nicht gemerkt. Ich habe das ja auch so akzeptiert jetzt. Kein Einspruch. Aber was sage Ich später dann zum GA???Das ist die Frage. Urteil steht Sie hat es gemerkt. Wahrheit ist Ich weiss nix mehr. Was ist dann die richtige später??l.g.sanne
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Natürlich kann und darf er, je nach Branche sogar notwendig. Sanne ist im ö.D. btw
Nö. Da schaue man sich gerne einschlägige Urteile zu an - grundsätzlich hat ein Arbeitgeber nicht nach dem FZ zu fragen und verstößt gegen den Datenschutz, wenn er es doch tut.

Auch im öD ist das nicht automatisch gegeben. Wie ich gesagt habe: Das liegt am Tätigkeitsfeld.

Zu deiner Frage: dabei wird es um die Frage des Vorsatzes gehen. Also: Hast du dich in dem Moment wissentlich ob des Unfalls zur Weiterfahrt entschieden?

Deinen Anwalt würde ich jetzt auch wechseln - "das können wir nicht beweisen". Müsst ihr auch nicht, denn es gilt immer noch "in dubio pro rego". Die müssten schon dir beweisen, dass es sich um Vorsatz handelte. Wenn du so besoffen warst, dass du kaum noch stehen konntest, frage ich mich echt, wie die mit Vorsatz durchkommen wollen, wenn du ihn nicht zugibst.

Aber das Kind ist eh im Brunnen - ich glaube nicht, dass es einen Unterschied beim GA macht.
 

Gonzalez1984

Benutzer
Guten Morgen!

ich denke, dass wird den GA nicht groß interessieren. Oder es wird nicht abhängig davon sein ob dein Gutachten dann negativ oder positiv ist....
 

Sanne2005

Erfahrener Benutzer
Ich weiss wirklich nichts mehr was los war. Ja der Anwalt hat mir nichts gebracht garnichts. Ich hätte Ihn nicht gebraucht. Aber das ist jetzt egal. Das ist ja der Wiederspruch im Polizeibericht steht das Ich nichts mehr wusste und im Urteil das Ich einfach weggefahren bin obwohl Ich es angeblich wusste. Bei der Polizei war ja später. Wie soll Ich da 2 Stunden vorher alles mitbekommen haben.
 

noLappen

Benutzer
Ich weiss wirklich nichts mehr was los war. Ja der Anwalt hat mir nichts gebracht garnichts. Ich hätte Ihn nicht gebraucht. Aber das ist jetzt egal. Das ist ja der Wiederspruch im Polizeibericht steht das Ich nichts mehr wusste und im Urteil das Ich einfach weggefahren bin obwohl Ich es angeblich wusste. Bei der Polizei war ja später. Wie soll Ich da 2 Stunden vorher alles mitbekommen haben.
Um dem Polizeibericht nicht zu widersprechen, könntest du doch einfach sagen, dass du deren Fragen nicht wirklich verstanden hast. Dadurch haben die reingeschrieben, dass du dich daran nicht erinnern könntest. Fertig.
Und dem GA erzählst du dann ein glaubwürdiges Märchen, dass du dann kopflos und durcheinander einfach weiter gefahren bist und nur noch dein zu Hause im Kopf hattest.
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Sollte der GA tatsächlich nach dieser Ungereimtheit fragen, kannst du auch einfach sagen, dass du das zur Strafminderung im Verfahren zugegeben hast, obwohl du dich nicht mehr dran erinnern kannst.
 

Sonne

Erfahrener Benutzer
Ist der Polizeibericht überhaupt in deiner Akte? Das würde ich mal prüfen. Wenn nicht, egal.

@funkytown Natürlich kann der AG das verlangen, wenn du bei einem Jobangebot meinst, ihm ein Urteil vorlegen zu müssen, dass Du es nicht musst, kannst du es mit dem Job auch gleich lassen. Und bzw, natürlich ist es um Twil sogar verpflichtend auch im ö.D und gerade da. Aber DU kannst das ja bei einem Jobangebot gerne ausdiskutieren. Das wird dann dort wohl das letzte sein, was du bekommen hast.
 

Andi18

MPU Profi
Ja der Anwalt hat mir nichts gebracht garnichts
Entschuldige Sanne, daß ich das jetzt so ausdrücke. Wir haben Dir mehrfach sehr nahe gelegt diesen idiotischen RA zu wechseln. Meistens sind Bekannte/Freunde in deren Tätigkeitsfeldern die schlechteste Wahl und die größte Enttäuschung. Dieser "Person", höflich ausgedrückt, hast Du nun auch die Vorstrafe zu verdanken. Wenn Du noch im ÖD beschäftigt bist, wird die das, abhängig Tätigkeitsfeld, sehr wohl interessieren und nicht nur auf die FE bezogen.
Wenn nun Dein beauftragter RA Dir noch sagt, Du müsstest beweisen, dann ist das wohl die größte Pfeife auf Gottes Erden.
vergiss mal nicht, Du bezahlst ihn..

Zum GA denke ich, daß dessen Aufgabe es nicht ist, Erklärungen zur juristischen Akte zu bekommen. Vor ihm brauchst Du Dich doch nicht "verteidigen". Er will wissen, warum Du überhaupt gefahren bist?
Du bist beim GA um Dein Problem mit Alkohol zu besprechen und ihm klar zu legen, daß Du genau dieses analysiert und nachhaltig gelöst hast, damit es zu keinerlei Auffälligkeiten mehr kommen kann.
Eine beliebte Eingangsfrage des GA ist es doch wohl: Warum sind Sie hier? oder Was wollen Sie heute hier zum Ausdruck bringen?
 

Sanne2005

Erfahrener Benutzer
Ich danke Euch sehr. Ich muss mir das echt zurecht basteln falls die Frage kann.Ich habe den Polizeibericht beim Anwalt gelesen. Voll peinlich wie betrunken Ich da war. Schrecklich.
 

Sonne

Erfahrener Benutzer
??? Und schon wieder die gleiche Leier. Hast du auch was gesoffen? Die Frsge war ob der Bericht in der Akte ist, und nicht ob es dir peinlich ist!
 
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