Ja der Anwalt hat mir nichts gebracht garnichts
Entschuldige Sanne, daß ich das jetzt so ausdrücke. Wir haben Dir mehrfach sehr nahe gelegt diesen idiotischen RA zu wechseln. Meistens sind Bekannte/Freunde in deren Tätigkeitsfeldern die schlechteste Wahl und die größte Enttäuschung. Dieser "Person", höflich ausgedrückt, hast Du nun auch die Vorstrafe zu verdanken. Wenn Du noch im ÖD beschäftigt bist, wird die das, abhängig Tätigkeitsfeld, sehr wohl interessieren und nicht nur auf die FE bezogen.
Wenn nun Dein beauftragter RA Dir noch sagt, Du müsstest beweisen, dann ist das wohl die größte Pfeife auf Gottes Erden.
vergiss mal nicht, Du bezahlst ihn..
Zum GA denke ich, daß dessen Aufgabe es nicht ist, Erklärungen zur juristischen Akte zu bekommen. Vor ihm brauchst Du Dich doch nicht "verteidigen". Er will wissen, warum Du überhaupt gefahren bist?
Du bist beim GA um Dein Problem mit Alkohol zu besprechen und ihm klar zu legen, daß Du genau dieses analysiert und nachhaltig gelöst hast, damit es zu keinerlei Auffälligkeiten mehr kommen kann.
Eine beliebte Eingangsfrage des GA ist es doch wohl: Warum sind Sie hier? oder Was wollen Sie heute hier zum Ausdruck bringen?