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Ich werde das jetzt bestimmt nicht ewig mit dir ausdiskutieren - aber das ist so ein Schwachsinn, da wird mir schlecht bei. Aber das ist typisch deutscher Arbeitnehmer: Alle Rechte haben, aber bloß nichts davon ausnutzen, der AG könnte einem ja kündigen.@funkytown Natürlich kann der AG das verlangen, wenn du bei einem Jobangebot meinst, ihm ein Urteil vorlegen zu müssen, dass Du es nicht musst, kannst du es mit dem Job auch gleich lassen. Und bzw, natürlich ist es um Twil sogar verpflichtend auch im ö.D und gerade da. Aber DU kannst das ja bei einem Jobangebot gerne ausdiskutieren. Das wird dann dort wohl das letzte sein, was du bekommen hast.
Jepp, wohl wahr.Und dass du nicht lesen kannst, ist auch nicht mein Problem. Ich habe jetzt zwei mal geschrieben, dass es auf Tätigkeitsfeld ankommt. So gibt es in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst Tätigkeiten für die ein FZ verlangt werden kann/muss, aber eben auch sehr viele bei denen das nun einmal nicht rechtens ist.
Überstürze nichts, auf ein paar Tage kommt es sicherlich nicht anJa Ich wollte auch mal Einsicht nehmen in die Führerscheinakte. Obwohl die ja eigentlich erst aktualisiert wird wenn man den Neuantrag stellt. Aber schauen wir mal.