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Hallo Pokemon,@Nancy: wie sieht das mit den BAST BUK aus bei diesen Werten?
Wo steht denn dieser Satz ? Der macht ja Hoffnung (Habt ihr einen Werkvertrag geschlossen?) ."Der Untersuchte hat die Möglichkeit aufgrund der Mangelhaftigkeit des MPU-Gutachtens, Rechte gegen den Begutachter aus dem geschlossenen Werkvertrag geltend zu machen."
Die Frage ist halt dann, ob bei einer Neubewertung die kritisierten Bestandteile ein positives GA dann rechtfertigen. Das wird natürlich der RA nicht beurteilen können, wie dann auch immer das GA ausfallen wird.2,2 anstatt 1,76 sind 25% mehr und keine meiner Angaben wäre dann "passend" gewesen. Der GA ist aber von völlig falschen Voraussetzungen ausgegangen. Dann wird mir noch angelastet, dass ich die mir selbst gesetzte Grenze von 2 Einheiten à 0,1l Sylvester überschritten hätte. Habe angegeben, dass es an diesem Tag 3 Einheiten waren. 1 Glas um 18:00h (Anstossen mein Geburtstag); ein Glas zum Essen und ein Glas um Mitterrnacht. Also in mehr als 6 Stunden (!). Ich hatte auch darauf hingewiesen, dass ich nicht genau weiß, ob ich die Gläser jeweils wirklich ausgetrunken habe, aber dass es in keinem Fall mehr war. Das ist doch weltfremd.
Frühere Phasen von vermehrtem Alkoholkonsum wurde als Missbrauch gewertet, aber auf der anderen Seite wurde behauptet ich hätte meinen früheren Alkoholkonsum verharmlost. Ich hatte ehrlich über die Phase des Suizides meines Vaters 2013 gesprochen und berichtet, dass ich in meinen jungen Jahren regelmäßig Wein konsumiert habe.
Dann wird mir ein erheblicher Informationsmangel bei der Promilleberechnung angelastet. Ich war tatsächlich sehr unsicher bei diesem Thema (Nervosität und auch weil ich merkte, dass der GA mit meinen Angaben nicht klar kam- kein Wunder wenn 2,2 gelten sollte).
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich den Fehler belegen kann?
Gruß Pokemon
Den habe ich bei einer Bachelorarbeit gefunden.... Und ja, es ist ein Werkvertrag. Hier ein Auszug aus dieser Arbeit:Wo steht denn dieser Satz ?