@Nancy: wie sieht das mit den BAST BUK aus bei diesen Werten?
Hallo Pokemon,
ich bin doch ziemlich überrascht davon wie das bei deiner MPU abgelaufen ist.
Mir ist absolut unklar warum es nicht schon während des Explorationsgespräches zu Hinweisen des GA gekommen ist dass er von einer viel höheren BAK ausgeht, denn das hätte von dir ja relativ rasch aufgeklärt werden können (notfalls mit nachträglichen Belegen dass die BE viel früher stattfand).
Von daher halte auch ich die kostenfreie "Nachbesprechung" bei der Avus für das richtige Vorgehen.
Natürlich kann es sein dass der GA trotzdem nicht von seiner Beurteilung abweicht da er wohl noch weitere Dinge im Gutachten bemängelt hatte.
In den Buk werden die Hypothesen nicht nach Promillewerten eingeteilt. Es geht um die Beurteilung darüber ob eine Notwendigkeit eines konsequenten Alkoholverzichts besteht oder nicht. Dies wird aus den verschiedenen Kriterien zusammengefasst.
Ein paar Beispiele (kurz angerissen) des Kriterium (A2.1K):
- der Klient hat Alk. wiederholt mit den Folgen konsumiert, dass es zum Versagen bei der Arbeit, Schule, zu Hause gekommen ist...
- der Klient (...) obwohl es zu einer körperlichen Gefährdung kommen konnte oder gekommen ist...
- der Klient (...) obwohl es bereits zu Problemen mit Polizei, Gerichten etc. gekommen ist...
- der Klient (...) obwohl es Auswirkungen auf soziale oder zwischenmenschliche Beziehungen gab...
Es folgen aber noch viele weitere Kriterien (A2.2K):
- die Stimmungslage des Klienten ist auffällig unausgeglichen..
- Klient weist eine erheblich unrealistische Sicht der Auswirkungen des Alk.konsums auf...
- die Folgen des Konsums werden verdrängt...
usw.
All das führt der GA für seine Beurteilung zusammen.
Inwiefern nun die Dinge zur Befundwürdigung bei dir zum Tragen kamen, kann ich ohne Einsicht in das Gutachten aber nicht sagen.
Mach' erstmal das Nachgespräch und dann sehen wir weiter