FB in Vorbereitung auf MPU

Andi18

MPU Profi
Du hattet doch eine Vorbereitung bei der Dekra absolviert. Evtl. kannst dort auch noch nachfragen zur Prüfung des GA.
Prinzipiell kannst ja bei einer anderen Org die mpu nochmals durchführen. Warum nicht Dekra?

Aus den Empfehlungen heraus wurde jetzt nicht direkt AB gefordert (Hinweis "ggf.").
Somit gilt es den Konsum der Vergangenheit umzuformulieren, die Regeln des KT mit dem Sylvester zu korrigieren, Vermeidung also mit Gatte und eigenem Auto anders darzustellen..

PS: dieser Berater hier ist auf Negativ-GA spezialisiert. Ein Versuch wäre es wert.
 

Sanne2005

Erfahrener Benutzer
Hi Pokemon. Die Anwälte haben Kopien vom Polizeibericht. Ich hatte mir auch eine vom Anwalt geben lassen. Da steht alles genau drin. War da nichts von der Polizei in deiner Füherscheinakte?
 

Pokemon

Stamm-User
Ich habe gestern das Gutachten erhalten und noch keinen Kontakt mit dem RA haben können, wg. Wochenende. Hoffe halt, dass er eine Kopie gezogen hat. Morgen weiß ich mehr.
 

Andi18

MPU Profi
Ich hatte bei einigen Google Rezensionen der avus gelesen, dass man sich bei solchen Fällen sehr gerne an den Kundenservice wenden darf. Organisieren dann die Prüfung des GA und stellen den Kontakt her.
 

Sanne2005

Erfahrener Benutzer
Der Polizeibericht ist für einen Anwalt sehr wichtig denn das ist ja das was Dir vorgeworfen wird. Er wird eine Kopie haben. Ich dachte nur der Bericht wäre in der Führerscheinakte.?Dann hätte Avus das ja sehen müssen Uhrzeit und so. L.g.sanne
 

Pokemon

Stamm-User
ich bin ja selber unsicher, woher der Fehler kommt. Im Strafbefehl steht 0.454 Uhr.... Es war aber 00:45Uhr und nicht 04:54Uhr. Das wäre 5 Stunden nach Tat... Der Fehler kann ja auch in der Polizeiakte sein... Aber die haben sicher noch andere Möglichkeiten, dass zu checken. Das Gericht hätte aber doch auch zurück gerechnet, wenn die Blutentnahme 5h nach TF gewesen wäre oder? Dann wäre doch die Sperrfrist höher ausgefallen. Morgen weiß ich mehr. Gruß Pokemon
 

Sonne

Erfahrener Benutzer
Nun
Der Polizeibericht kann durchaus fehlerhaft sein. Lass ihn dir mal schicken und rede mit deinem Anwalt. Die Frage ist, was das dann bringen kann. Hoffentlich etwas. Mein Polizeibericht ist auch falsch, aber dagegen anzugehen hätte mir laut Anwalt nichts gebracht...
 

Sanne2005

Erfahrener Benutzer
Also die Polizei weiss genau wann Sie wo war im Einsatz. Das steht bei mir minutengenau wann Sie den Anruf bekommen haben und wann Sie eingetroffen sind. Im Urteil steht das garnicht so genau fällt mir gerade auf. Habe nachgeschaut. L.g.sanne
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
@Nancy: wie sieht das mit den BAST BUK aus bei diesen Werten?
Hallo Pokemon,

ich bin doch ziemlich überrascht davon wie das bei deiner MPU abgelaufen ist.
think.gif


Mir ist absolut unklar warum es nicht schon während des Explorationsgespräches zu Hinweisen des GA gekommen ist dass er von einer viel höheren BAK ausgeht, denn das hätte von dir ja relativ rasch aufgeklärt werden können (notfalls mit nachträglichen Belegen dass die BE viel früher stattfand).
Von daher halte auch ich die kostenfreie "Nachbesprechung" bei der Avus für das richtige Vorgehen.
Natürlich kann es sein dass der GA trotzdem nicht von seiner Beurteilung abweicht da er wohl noch weitere Dinge im Gutachten bemängelt hatte.

In den Buk werden die Hypothesen nicht nach Promillewerten eingeteilt. Es geht um die Beurteilung darüber ob eine Notwendigkeit eines konsequenten Alkoholverzichts besteht oder nicht. Dies wird aus den verschiedenen Kriterien zusammengefasst.

Ein paar Beispiele (kurz angerissen) des Kriterium (A2.1K):
- der Klient hat Alk. wiederholt mit den Folgen konsumiert, dass es zum Versagen bei der Arbeit, Schule, zu Hause gekommen ist...
- der Klient (...) obwohl es zu einer körperlichen Gefährdung kommen konnte oder gekommen ist...
- der Klient (...) obwohl es bereits zu Problemen mit Polizei, Gerichten etc. gekommen ist...
- der Klient (...) obwohl es Auswirkungen auf soziale oder zwischenmenschliche Beziehungen gab...
Es folgen aber noch viele weitere Kriterien (A2.2K):
- die Stimmungslage des Klienten ist auffällig unausgeglichen..
- Klient weist eine erheblich unrealistische Sicht der Auswirkungen des Alk.konsums auf...
- die Folgen des Konsums werden verdrängt...
usw.
All das führt der GA für seine Beurteilung zusammen.
Inwiefern nun die Dinge zur Befundwürdigung bei dir zum Tragen kamen, kann ich ohne Einsicht in das Gutachten aber nicht sagen.

Mach' erstmal das Nachgespräch und dann sehen wir weiter :smiley138:
 

Pokemon

Stamm-User
Es ist amtlich. Blutentnahme war 00:45 Uhr und nicht 04:54 Uhr. So steht es in der Ermittlungsakte. Unglaublich, dass nicht einmal im Gespräch darauf eingegangen wurde, welcher Wert Grundlage des Gespräches ist. Von wegen der Gutachter ist zunächst mal positiv eingestellt. :mad::mad::mad:
 

Pokemon

Stamm-User
Mein RA wird bei der AVUS Hamburg den Sachverhalt aufklären und um Nachbesserung bitten. Rein juristisch muss die AVUS dann nachbessern. Wie das genau geht - keine Ahnung. Ist glaube es ist selten, dass die Fehler machen. In den AGB steht darüber nichts, es gelten also allgemeine juristische Grundsätze. Da ich als Kunde ein Vertragsverhältnis mit denen habe, kann ich auf Erfüllung bestehen. Dazu gehört das Arbeiten nach Grundsätzen der Wissenschaft und Sorgfalt bei der Vorbereitung, also die Zugrundelegung von korrekten Daten.

Ich muss aber klar sagen, dass ich einigermaßen betroffen bin, weil die psychologische Belastung und der Stress ohnehin immens sind und man ständig in dieser extremen Prüfungssituation ist. Das jetzt alles noch mal... Ich schätze, dass zumindest das Gespräch wiederholt werden muss.
 

Pokemon

Stamm-User
"Der Untersuchte hat die Möglichkeit aufgrund der Mangelhaftigkeit des MPU-Gutachtens, Rechte gegen den Begutachter aus dem geschlossenen Werkvertrag geltend zu machen."
 

Vogel72

Benutzer
"Der Untersuchte hat die Möglichkeit aufgrund der Mangelhaftigkeit des MPU-Gutachtens, Rechte gegen den Begutachter aus dem geschlossenen Werkvertrag geltend zu machen."
Wo steht denn dieser Satz ? Der macht ja Hoffnung (Habt ihr einen Werkvertrag geschlossen?) .
Aber ich bin echt bestürzt, dass der GA anscheinend das ganze Gespräch nicht gemerkt hat, dass ihr von verschiedenen Voraussetzungen ausgeht. Ihr habt ja eine Stunde aneinander vorbeigeredet. Da muss der GA doch mal nachhaken, der hat doch umgerechnet....... Vor so einer Situation habe ich riesige Angst!!!
 

Andi18

MPU Profi
Ein Werkvertrag ist es ja grundsätzlich und entspricht den Bestimmungen des BGB (§§631ff).
Daß dieser sich an den Normen und Richtlinien mit entsprechender qualitativer Güte richtet, ist doch selbstverständlich (ähnlich wie bei einem Bau eines schlüsselfertigen Hauses).
Hier sind offensichtlich Fehler gemacht worden, daher Anspruch auf Nachbesserung und Neubewertung.
Anderes unumgängliches Problem ist, daß ja Vorkasse geleistet worden ist, bei jedem anderen würdest Du kürzen oder einbehalten..
2,2 anstatt 1,76 sind 25% mehr und keine meiner Angaben wäre dann "passend" gewesen. Der GA ist aber von völlig falschen Voraussetzungen ausgegangen. Dann wird mir noch angelastet, dass ich die mir selbst gesetzte Grenze von 2 Einheiten à 0,1l Sylvester überschritten hätte. Habe angegeben, dass es an diesem Tag 3 Einheiten waren. 1 Glas um 18:00h (Anstossen mein Geburtstag); ein Glas zum Essen und ein Glas um Mitterrnacht. Also in mehr als 6 Stunden (!). Ich hatte auch darauf hingewiesen, dass ich nicht genau weiß, ob ich die Gläser jeweils wirklich ausgetrunken habe, aber dass es in keinem Fall mehr war. Das ist doch weltfremd.

Frühere Phasen von vermehrtem Alkoholkonsum wurde als Missbrauch gewertet, aber auf der anderen Seite wurde behauptet ich hätte meinen früheren Alkoholkonsum verharmlost. Ich hatte ehrlich über die Phase des Suizides meines Vaters 2013 gesprochen und berichtet, dass ich in meinen jungen Jahren regelmäßig Wein konsumiert habe.

Dann wird mir ein erheblicher Informationsmangel bei der Promilleberechnung angelastet. Ich war tatsächlich sehr unsicher bei diesem Thema (Nervosität und auch weil ich merkte, dass der GA mit meinen Angaben nicht klar kam- kein Wunder wenn 2,2 gelten sollte).
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich den Fehler belegen kann?
Gruß Pokemon
Die Frage ist halt dann, ob bei einer Neubewertung die kritisierten Bestandteile ein positives GA dann rechtfertigen. Das wird natürlich der RA nicht beurteilen können, wie dann auch immer das GA ausfallen wird.

Aber das Recht auf Nachbesserung hast Du auf jeden Fall und solltest natürlich beanspruchen.
Ob mit Erscheinen eines RA eine gewisse Blockade bei Avus ausgelöst wird, ist die andere Frage. Verstehe Deinen nervlichen Zustand sehr und kann auch sehr nachvollziehen, daß derartiges ein RA übernimmt.
 

Pokemon

Stamm-User
Der RA ist einfach auch die Versicherung, dass formal alles richtig gemacht ist und eine Frist zur Nachbesserung anläuft. Wir sind ja in einem Rechtsstaat. Ein Gutachten muss auf Fakten basieren und die kann er nicht falsch annehmen oder behaupten es sei egal, ob 1,76 oder 2,2 %. Die gesamte Gesprächsdynamik ist doch eine andere, wenn man von so unterschiedlichen Werten ausgeht. Keine meiner alkoholbezogenen Annahmen ist korrekt. Von der Schallmauer 2 Promille mal gar nicht zu reden. Also abwarten, was der RA schreibt. Denke, er meldet sich morgen. Nachbesserung muss bald geschehen, wenn ich woanders hingehe, muss ich wieder warten, warten, warten.
 

Pokemon

Stamm-User
Wo steht denn dieser Satz ?
Den habe ich bei einer Bachelorarbeit gefunden.... Und ja, es ist ein Werkvertrag. Hier ein Auszug aus dieser Arbeit:

"...dass der Auftraggeber zumindest ein Gutachten erwarten kann, welches “[…] formal den von den Richtlinien gestellten Anforderungen genügt, inhaltlich nach wissenschaftlichen Grundsätzen bearbeitet ist, weder auf unzureichenden noch falschen Feststellungen beruht und keine Schlussfolgerungen enthält, die in wissenschaftlich nicht mehr vertretbarer Weise gezogen worden sind.“105 Wird das Gutachten diesen Anforderungen nicht gerecht, so hat der Auftraggeber die Möglichkeit Rechte nach § 634 ff. BGB geltend zu machen. Dabei besteht vorrangig der Anspruch auf Nacherfüllung des Werkes nach § 635 BGB. In diesem Fall liegt die Entscheidung beim Gutachter, ob der das mangelhafte Gutachten nachbessert oder ein neues Gut achten erstellt. Die Kosten dafür hat der Gutachter zu tragen."

Es bleibt natürlich die Frage, ob das Ergebnis beeinflusst wird....
 
Oben