• Hallo, das Forum wurde auf einen neuen Server umgezogen. Wir bitten alle Forenbenutzer, sofern Fehler auftauchen, Ihren Browsercache einmal zu leeren. Danke!

Betäubungsmittelabhängigkeit=Therapie? Vergangene Psychose Thema bei MPU?

Absolut, ist in meinem Sinne, von daher wüsste ich nicht welchen Grund ich hätte grundlos rumzupöbeln.

Meine ganz persönliche Meinung zu deinem Beitrag: Ich finde es zum Kotzen, wenn Personen diffamiert und beleidigt werden, ohne ihnen die geringste Chance zur Klärung zu geben und dazu noch ein weltfremdes Szenario zu entwerfen.
Ich halte sowas für Pöbelei. Bin niemanden in irgendeiner Weise persönlich angegangen im Gegensatz zu eben Zitiertem. Von daher wüsste ich nicht warum mein Post pöblerischer sein sollte als der vorige.

Habe lediglich aufgezeigt das ein Großteil seiner Argumentation auf Spekulation beruht und wichtige Informationen schlicht überlesen wurden.

Gerne lasse ich mich auf sachlicher Ebene vom Gegenteil überzeugen. Deshalb schreibe ich ja hier.

Sollte ich irgendjemandem auf den Schlipps getreten sein, entschuldige ich mich dafür. Allerdings habe ich mich durch diesen Post definitiv angegriffen gefühlt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Pöbeln bezog sich auf deine Schreierei.
Dir ist hoffentlich bekannt, dass Großbuchstaben im Netz als Schreien gelten.

@MrMurphy hat ein sachliches Szenario in einer Behörde geschildert, während du persönliche Motive der Mitarbeiter grundlos unterstellt hast.
Des Weiteren hat er seine persönliche Meinung zu deinen Worten gesagt, was er deutlich durch, „Ich finde…“, ausgedrückt hat.
Das ist kein Pöbeln, sondern eine Meinungsäußerung.

Deine Entschuldigung finde ich gut :smiley138:
 
Ok nein war mir nicht bekannt das das als schreien zählt... Warum mir aber wieder eine "grundlose" Unterstellung unterstellt wird verstehe ich nicht ganz denn:

Meinem Text ist klar zu entnehmen, daß die Akte nie aktualisiert und auch nie entsorgt wurde. Aber lassen wir das, bringt niemanden weiter zu wissen ob die Dame nun absichtlich oder unwissentlich gehandelt hat. Ich habe meine Position dazu, und sowas als weltfremdes Szenario zu betiteln ohne die vorigen Posts richtig zu lesen verstehe ich als einen Angriff auf mich, aber egal.
 
Um in der Sache weiter zu kommen: Wir sind uns nach dem was ich geschrieben habe aber einig, dass die Akte nicht aktualisiert wurde, richtig?

Somit wäre der beste Weg zur aktuellen Akte eine Fahrschule zu suchen, einen Führerscheinantrag zu stellen, die Ablehnung abwarten, Akte einsehen, MPU anmelden, richtig?

Da das AKP Ende Juli endet stellt sich nun die Frage wann ich eine Fahrschule beauftragen sollte? Habe schließlich keine Ahnung wielange die Ämter brauchen für Aktualisierung und hin und herschicken, werde auch noch einen Erste Hilfe Kurs und Sehtest brauchen um den Antrag überhaupt stellen zu können. Und ich habe keine Ahnung wie viel Zeit zwischen Ende des AKP und der Mpu liegen soll/darf, oder wie schnell man überhaupt einen Termin zur Mpu bekommt?

Zusätzlich beim Einwohnermeldeamt noch das Führungszeugnis Belegart 0 anfordern?

Wenn man das als Privatperson überhaupt zu sehen bekommt?
 
Somit hatte die Dame beim ersten Versuch sogar recht mit der Aussage: ohne neuen Führerscheinantrag keine aktuelle Akte, lediglich die entsorgte Akte war Unsinn ob nun absichtlich oder nicht...

Die Dame beim zweiten Mal wollte diesen Antrag nicht einreichen da:

- Der Name der ausbildenden Fahrschule nicht bekannt ist.

- Kein Sehtest und Erste Hilfe Kurs vorliegt.

Ist es tatsächlich so, das diese Dinge vorliegen MÜSSEN um den Antrag zu stellen?

Habe das so verstanden das die Dame beim ersten Mal wusste das all das noch nicht vorliegt, und eventuell nachgereicht werden könne?

Ergo: Fahrschule suchen, ohne dort mit irgendwelchen Stunden anzufangen oder etwas zu bezahlen.

Sehtest machen (ist ja 2 Jahre gültig).

Zusammen mit der uralten Erste Hilfe Bescheinigung einreichen, und sehen was passiert?
 
Ist es tatsächlich so, das diese Dinge vorliegen MÜSSEN um den Antrag zu stellen?

Ein ganz klares Jein.

Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs-Nachweis, ... müssen vorliegen und den aktuellen Bestimmungen entsprechen.

Eine Anmeldung bei einer Fahrschule muss bei Betroffenen vorliegen, die den Führerschein erstmalig machen. Dazu gehörst du nicht.

Aber: Deine Fahrerlaubnis und dein Führerschein sind seit über 10 Jahren (so habe ich es verstanden) weg. In dem Fall musst du neue Prüfungen in Theorie und Praxis ablegen. Und das geht wiederum nur über eine Fahrschule, die sich von deiner Prüfungsreife überzeugen muss. Du wirst also Fragebögen ausfüllen müssen und auch praktische Fahrstunden absolvieren müssen. Nur die Pflichtfahrstunden sind nicht mehr erforderlich.

Von daher hat die Mitarbeiterin der Führerscheinstelle wohl recht.

Das ist natürlich blöd für dich. Fahrschulen sind privat und du wirst sie zumindest anteilig bezahlen müssen, auch wenn du die MPU dann nicht bestehst. Allerdings können die Fahrschulen ihre Verträge frei vereinbaren. Du kannst also bei unterschiedlichen Fahrschulen anfragen, dein Problem schildern und versuchen möglichst günstige Bedingungen für dich rauszuschlagen falls du die MPU nicht bestehst.
 
Eine Anmeldung bei einer Fahrschule muss bei Betroffenen vorliegen, die den Führerschein erstmalig machen. Dazu gehörst du nicht.

Aber: Deine Fahrerlaubnis und dein Führerschein sind seit über 10 Jahren (so habe ich es verstanden) weg. In dem Fall musst du neue Prüfungen in Theorie und Praxis ablegen. Und das geht wiederum nur über eine Fahrschule, die sich von deiner Prüfungsreife überzeugen muss. Du wirst also Fragebögen ausfüllen müssen und auch praktische Fahrstunden absolvieren müssen. Nur die Pflichtfahrstunden sind nicht mehr erforderlich.

Nein habe vor 14 Jahren mal Fahrschule gemacht allerdings nie eine Prüfung abgelegt oder den Führerschein erhalten.
 
Hatte daran gedacht mir eine Fahrschule auszusuchen, mit denen zu sprechen und die Fahrschule im Antrag anzugeben.

Für den Antrag sind ja scheinbar keinerlei Unterlagen oder Stempel der Fahrschule nötig? Somit könnte das auch ohne entstehende Kosten klappen?
 
Dann habe ich dich falsch interpretiert. Damit die die Sachlage eindeutig.

In deinem Fall darf dich nur eine Fahrschule zum Führerscheinerwerb und zur Prüfung anmelden. Das wiederum machen die nur nachdem du mit ihnen einen Vertrag abgeschlossen hat. Die dürfen dir also nicht die Unterlagen in die Hand drücken damit du die bei der Führerscheinstelle abgibst.

Die Fahrschule hat damit einen bestimmten Aufwand. Wie bereits geschrieben solltest du bei verschiedenen Fahrschulen nachfragen wie die dir preislich entgegenkommen (können). Das sie gar kein Geld nehmen ist eher unwahrscheinlich, davon leben die schließlich.
 
In deinem Fall darf dich nur eine Fahrschule zum Führerscheinerwerb (...) anmelden.
Die Anmeldung zur Ersterteilung kann man auch selbst bei der Behörde abgeben, nicht immer erledigt das die Fahrschule.
Gerade im eigenen Umfeld durchexerziert...
 
In deinem Fall darf dich nur eine Fahrschule zum Führerscheinerwerb und zur Prüfung anmelden.
Ok, nicht böse gemeint, aber warum händigen die mir dann (und somit anderen wahrscheinlich auch) bei der Führerscheinstelle den Antrag aus, wenn ich ihn gar nicht einreichen darf?

Sie hatte mir sogar angeboten das direkt vor Ort fertig zu machen und ohne Sehtest, Erste Hilfe Kurs einzureichen...

Wer sollte sonst Führerscheinanträge stellen außer Leute die keinen haben?
 
Ich weiß nicht ob das unterschiedlich gehandhabt wird. Bei uns im Landkreis dürfen Ersterwerber nur von den Fahrschulen angemeldet werden.

Wer sollte sonst Führerscheinanträge stellen außer Leute die keinen haben?

Dabei geht es wohl in erster Linie darum Stress zu vermeiden und Zeit zu sparen. Die Fahrschulen wissen welche Unterlagen benötigt werden. Die können den Eingang überwachen und geben dann meist mehrere Anmeldungen in einem Rutsch ab, die dann auch alle Erfordernisse berücksichtigen.

Fahranfänger hingegen sind häufig überfordert, fangen an, unnötig zu diskutieren und benötigen manchmal mehrere Termine bis alle Unterlagen zusammen sind. Das ist nicht böse gemeint, aber denen fehlt halt die Erfahrung.

Wenn ein Führerschein wieder beantragt wird (aus welchen Gründen auch immer) sind Fahrschulen in der Regel komplett außen vor.
 
Jeder der seine Fahrerlaubnis, aus welchen Gründen auch immer, verloren hat und neu beantragen muss.

So wie ich das verstanden habe gibt es hier einen anderen Antrag (auf Wiedererteilung).

Leute die nie einen Führerschein hatten wie ich stellen einen Antrag auf Ersterteilung.

Habe den Antrag bei unserem Kreis jetzt auch als Download gefunden, würde ja keinen Sinn machen das online zu stellen wenn man das nicht einreichen darf.

Und das die das nur für Fahrschulen online stellen halte ich für äußerst unwahrscheinlich, und würde dann wohl auch dabei stehen.
 
Die Anträge werden teilweise von den Fahrschulen (die sich ihre Arbeit damit erleichtern) und teilweise von den Behörden ins Netz gestellt. Wenn die von den Behörden ins Netz gestellt werden schreiben die meist dazu, wo die Anträge mit welchen weiteren Unterlagen eingereicht werden müssen.

Dazu sollte also auch dein Kreis etwas schreiben und daran wirst du dich dann halten müssen.

In den Führerschein-Erstanträgen finde ich in der Regel zudem die Frage, durch welche Fahrschule die Ausbildung erfolgt. Ist das bei dir auch der Fall? Manchmal wird auch direkt nach dem Stempel der Fahrschule gefragt.

Deshalb auch meine Frage an Nancy: Musste in deinem Fall auch die Fahrschule angegeben werden? Falls ja, wurde mit der Fahrschule bereits vorher ein Vertrag geschlossen?

Zapperchen geht es im Endeffekt doch nicht darum, ob er den Antrag selbst abgeben kann, sondern ob er dies ohne einen Vertrag mit einer Fahrschule machen kann.
 
Also geforderte Unterlagen meines Kreises:

Passbild, Erste Hilfe Kurs, Sehtest, Ausweiskopie, sonst nichts.

Die ausbildendende Fahrschule soll oben im Kopf eingetragen werden, schätze aber nur um die Daten an die richtige Stelle senden zu können. Hängt somit vermutlich eher an der Fahrschule als am Amt ob die Farschule ohne Anmeldegebühr da mitmacht.

Zumal der Antrag zunächst ja ohnehin abgelehnt wird, und diese Ablehnung ziemlich sicher an mich geht.

War bei meinem ersten Versuch den Schein zu machen auch so das ich dem Fahrlehrer erzählen musste, das ich jetzt erstmal ne Mpu machen muss, der wusste davon nichts.

Dazu kommt noch das die Dame beim ersten Mal den Antrag ohne Passfoto, Erste Hilfe oder Sehtest eingereicht hätte.

Lediglich ne Ausweiskopie wollte sie machen.

Also alles in allem ziemlich wischiwaschi, eine Sachbearbeiterin sagt so die andere so.



Es ist ja offenbar ohnehin so, das der Führerscheinantrag mit Anordnung einer MPU nicht automatisch zurückgezogen, sondern einem die Chance auf Erbringung einer Mpu gegeben wird, dieser somit nur ruht.

Die Dame beim ersten Mal meinte ich habe den Antrag 2015 zurückgezogen, die Fahrschule wurde 2011 besucht, somit ruhte der Antrag ca. 4 Jahre.

Da der Dame nach meinen Äußerungen bekannt war, daß ich sowieso eine MPU machen muss, hätte sie den Antrag evtl. deswegen auch ohne alle Unterlagen eingereicht, da klar war das er eh so erstmal nicht durch geht und nachgebessert werden muss??? Reine Spekulation natürlich...
 
Deshalb auch meine Frage an Nancy: Musste in deinem Fall auch die Fahrschule angegeben werden? Falls ja, wurde mit der Fahrschule bereits vorher ein Vertrag geschlossen?
2 x Ja
Zapperchen geht es im Endeffekt doch nicht darum, ob er den Antrag selbst abgeben kann, sondern ob er dies ohne einen Vertrag mit einer Fahrschule machen kann.
Darum schrieb ich:
Für den Erstantrag brauchst du die Anmeldebestätigung der Fahrschule.

Da der Dame nach meinen Äußerungen bekannt war, daß ich sowieso eine MPU machen muss, hätte sie den Antrag evtl. deswegen auch ohne alle Unterlagen eingereicht, da klar war das er eh so erstmal nicht durch geht und nachgebessert werden muss?
Das halte ich für durchaus möglich, kenne aber die Gepflogenheiten einer FSSt. nicht im Detail...
 
Also mal vollkommen unabhängig von der FS Akte, bei der ich wohl erst mal mit Fahrschulen sprechen muss:

War gerade beim Bürgerbüro, im Gegensatz zur Meinung von Google, machen die nichts außer einfaches Führungszeugnis!

Online habe ich nun gelesen das Einsichtnahme nur mit Voranmeldung beim Amtsgericht möglich ist.

Hoffe natürlich das wenigstens dass dann aktuell ist.....

Die Frage: Darf ich hier ebenfalls wie bei der Fs Akte Fotos machen?

Wird eine solche Akteneinsicht im FZ vermerkt?
 
Zurück
Oben